25.02.2015 - 8.7 Bebauungsplan Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 25.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mosch möchte das Verfahren zum Bebauungsplan erläutert wissen.
Herr Bleja entgegnet, in den letzten Jahren habe die Nachfrage nach freistehenden Einfamilienhäusern zugenommen. Die im Bebauungsplan festgelegte Reihenhausbebauung mit Gemeinschaftscarports sei nicht mehr zeitgemäß. Um eine größere Flexibilität bei der Bebauung von Ein- bis Zweifamilienhäusern zu bekommen, sei eine Änderung von Baugrenzen nötig.
Herr Kohaupt merkt an, dass für diesen Bereich im Rahmen der Errichtung der Ortsumgehung Boele Teil I, bereits Ausgleichspflanzungsmaßnahmen vorgenommen worden seien. Im Bereich der Loßrockhalle sei keine Wohnbebauung erwünscht.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382), T II, 4. Fassung –Ortsumgehung Boele –.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382), T II, 4. Fassung 1.Änderung – Ortsumgehung Boele – liegt im Hagener Norden, Gemarkung Boele, Flur 22. Das Plangebiet liegt zwischen dem im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzen Fuß- und Radweg im Süd-Westen, und der vorhandenen Wohnbebauung der Hagener Straße mit den Wohnhäusern 48a+b, 52a+b, 58a+b, 62a+b im Nord-Osten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt wird im 2.Quartal 2015 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,7 kB
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