25.02.2015 - 8.5 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 25.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aus Sicht von Herrn Timm ist ein solches Denkmal wie am Europaplatz in Vorhalle schützenswert. Jedoch könne er nicht nachvollziehen, warum es nicht saniert werde. Zurzeit werde es mit Metallreifen vor dem Einstürzen gesichert und sei zusätzlich mit einem Bauzaun umgeben. Dieses Geld hätte seiner Meinung nach für die Restaurierung verwandt werden können. Da die Bezirksvertretung keine Entscheidungsbefugnis für die Eintragung in die Denkmalliste habe, könne er nicht nachvollziehen, warum dieses der BV-Nord nicht als Mitteilung vorgelegt worden sei.
Herr Kohaupt entgegnet, die Bezirksvertretungen seien noch so lange mit der Eintragung in die Denkmalliste mit einzubeziehen, bis die Hauptsatzung geändert worden sei. Nach seinem Kenntnisstand könne der Bauzaun entfernt werden. Die Sicherung des Denkmals durch die Metallbänder müsste ausreichen.
Beschluss:
Das Kriegerdenkmal, Europaplatz, Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstück 136 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG)
Anlagen zur Vorlage
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