11.06.2015 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Qu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser erläutert den Tagesordnungspunkt. Ohne Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

 

Zu a):

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe im Ortsteil Quambusch südlich der Straße Am Quambusch und umfasst den aufgegebenen Sportplatz nördlich der S -Bahnlinie. Es enthält in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, die Flurstücke 611, 959 und 960.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b):

 

Gemäß § 13 in Verbindung mit § 13 a BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses wird auch bekannt gegeben, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann (Unterrichtung der Öffentlichkeit).

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2016. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage