19.02.2015 - 3.1 Straßen- und WegeangelegenheitenAbstufung B 7

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Auf Nachfrage von Frau Bremser, ob sich die rechtliche Grundlage für die Geschwindigkeitsmessanlage an der Enneper Straße im Rahmen der Abstufung der B7 geändert hat, antwortet Herr Birkholz, dass die Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage mit dem Charakter der Straße nichts zu tun hat und sich damit auch rechtlich nichts ändert.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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