28.10.2015 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 28.10.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Beginn des öffentlichen Teils: 16.00 Uhr
Herr Dahme begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung in den Räumlichkeiten des katholischen Pfarrheim Herz-Jesu und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. So werde das Mietverhältnis an der Eilper Straße in Zukunft auslaufen, sodass geeignete Räume zur Abhaltung der Sitzungen im Bezirk benötigt werden. So könne man heute, aber auch in der kommenden Sitzung zunächst einmal die Räumlichkeiten erproben mit dem Ziel, eine dauerhafte Lösung anzustreben.
Darüber hinaus bittet Herr Dahme damit einverstanden zu sein, dass der
Tagesordnungspunkt I.4.1 – Erneuerung der Fahrbahndecke „Im Markland“ unter dem Tagesordnungspunkt I.5.1 – Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW beraten werde.
Dagegen werden keine Bedenken geäußert.
- Einwohnerfragestunde
Frau W. trägt bezüglich der Diskussion zur Aufstellung neuer Windräder im Hagener Süden und als Anwohnerin neben einer solchen Anlage folgende Fragen vor:
Wussten Sie, dass mindestens drei Altanlagen im Hagener Süden, gebaut zwischen 2002 und 2005, von Anwohnern beklagt wurden?
Alle im Bezirk der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl.
Die Windenergieanlage Selkinghausen wurde ohne Baugenehmigung errichtet.
Die Windenergieanlage Brechtefeld (nördlich gelegen) wurde ohne Baugenehmigung errichtet.
Die Windenergieanlage Stube wurde ohne Abnahmemessung - bis heute - betrieben.
Diese Aussagen könne sie treffen, da sie die Rechtsprechung der Kläger kenne, so Frau W.
Bis heute habe eine Messung an ihrem Haus nicht stattgefunden. So möchte Frau W. wissen, ob dieses Strategie sei und ferner, wie die Anwohner vor derartigen Belästigungen (Lärm, Infraschall) auf Dauer geschützt werden.
Wie werde bei den Planungen neuer Windenergieanlagen verfahren?
Was gedenke die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl für den Schutz der Bürger zu tun?
So habe sie bereits in der letzten Sitzung einige Fragen gestellt und möchte wissen, ob es bereits Antworten zu den gestellten Fragen gebe.
So gehen heute Windenergieanlagen mit bis zu 3 Megawatt ins Netz. Wie hoch muss bei solchen Anlagen zwingend der Turm sein? So variieren die Angaben dahingehend zwischen 120 m und 200 m. Könne bei derartig großen Anlagen auch ein Turm mit 60 m oder 70 m Höhe gebaut werden? Ferner wie das im Wald mit dem Abstand zum Baumbestand aussehe. Welcher Abstand zur Krone sei Pflicht? Kann also auch eine 3 Megawattanlage auf nur insgesamt 150 m gebaut werden.
Frau Vogeler teilt mit, dass Ihres Wissens die Beantwortung erledigt sei.
Herr Dahme informiert generell dazu, dass die Bezirksvertretung auch heute dieses Thema nicht auf der Tagesordnung habe. Sobald dies der Fall sei, werde man sich mit allen Fragen rund um das Thema beschäftigen. Die hier gestellten Fragen werden erneut an die Verwaltung zur entsprechenden Beantwortung weitergeleitet.
Herr H., der ebenfalls bereits in der letzten Sitzung Fragen zum Thema gestellt habe, verliest erneut Fragen dazu und bittet um Beantwortung der folgenden Fragen und Sachverhalte.
1. So wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Eilpe/Dahl vom 02.09.2015 durch den Bezirksbürgermeister Michael Dahme bei Aufkommen von Bürgerfragen in Bezug auf die Windenergieanlagenplanung die Aussage getätigt, dass er bzw. die Bezirksvertretung nicht im Thema wären und Windenergieanlagen nicht Gegenstand der Tagesordnung vom 02.09.2015 seien und somit die Fragen an die jeweiligen Fachgruppen der Stadt Hagen weiterleiten würden.
Am gleichen Tag lag der BV Eilpe/Dahl jedoch die öffentliche Beschlussvorlage 0729/2015 mit dem Betreff des 10. Landschaftsplanänderungsverfahrens zur Beratung vor.
Des Weiteren wurde durch die Freie Wählergemeinschaft Hagen Aktiv eine Anfrage an die BV Eilpe/Dahl, hier an Herrn Dahme mit Datum 18.08.2015 mit der Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes für die Sitzung am 02.09.2015 zum Thema Windenergieanlagen-Konzept gestellt, welches mit Datum 25.08.2015 durch den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung mit Zeichen 61/203 und 69/51 an die BV Eilpe/Dahl beantwortet.
In 04/2014 (09.04.2014) lag der BV Eilpe/Dahl die öffentliche Beschlussvorlage 0368/2014 zur Beratung vor mit dem Thema sachlicher Teilflächennutzungsplan – Windenergie.
Festzustellen ist, dass die Hagener Politik und hier somit auch die BV Eilpe/Dahl seit nunmehr über einem Jahr zumindest mit der Thematik Windenergieanlagen und deren Planung im Hagener Süden beschäftigt ist und somit im Thema sein müsste.
Eine Abstimmung zur Empfehlung der 10. Einleitung des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens wurde mit 11 gegen 1 Stimme beschlossen.
Die Fragen des Herrn H. lauten demnach:
a) Wie kann die Aussage zustande kommen, man sei nicht im Thema und die Windenergieanlagen seien nicht Gegenstand der Tagesordnung, obwohl am gleichen Tag ein Beschluss diesbezüglich beraten werden soll und beschlossen wird?
b) Können die Bürger von gewählten Volksvertretern nicht erwarten, dass diese sich mit den jeweiligen Tagesthemen auseinandersetzen, die zur Beratung anstehen und zwar so umfassend wie möglich und nicht nur einseitig bzw. besteht eine Pflicht der Volksvertreter hierzu?
2. Kann ein Ratsmitglied wegen Befangenheit von einer Sitzung / Abstimmung auf Antrag eines Bürgers oder aber bei nicht objektiver Sachlagenforschung (alles was für Windenergieanlagen spricht, ist gut, alles was dagegen ist, u.a. Gutachten, Stellungnahmen, Forschungsergebnisse von Aufträgen durch das Bundesumweltamt vergeben als nichtig oder falsch abtuend) ausgeschlossen werden?
3. Sind öffentliche / namentliche Abstimmungen bei Ratssitzungen und Abstimmungen in Bezug auf alle Beratungen, welche direkt oder indirekt mit den Windenergieanlagen zusammenhängen, gesetzlich vorgesehen? Kann dies ein Bürger beantragen? Bzw. wer kann dies beantragen, wenn nicht durch Bürger möglich?
4. Wer haftet für eventuell auftretende gesundheitliche Schäden der Anwohner, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die anfänglich abgestrittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen doch zustande gekommen sind?
5. Können die Ratsmitglieder, welche für den Bau von Windenergieanlagen gestimmt haben (siehe 3.) in Haftung genommen werden, sollten aufgrund von zu geringem Abstand gesundheitliche Folgen der Anwohner entstehen?
So setze Herr H. voraus, dass diese und weitere durch Bürger gestellte Fragen und Besorgnisse / Befürchtungen vor der weiteren Planung der Windenergieanlagen auf Hagener Raum ausreichend und komplett geklärt und beantwortet werden.
Herr Dahme informiert zum Punkt 1 der gestellten Fragen durch Herrn H., dass die Bezirksvertretung nach wie vor auf die Vorlage der Verwaltung warte, die eine abschließende Entscheidung beinhalte und voraussetze, über die die Bezirksvertretung dann, nach ausführlichen Abwägungen, beschließen werde. Natürlich habe es schon eingehende Informationen zum Thema gegeben, sodass sicher jeder bereits eine Meinung zum Thema habe. Ohne vorliegende Fakten jedoch, was eine endgültige Planung erfordere, könne generell keine Entscheidung, schon gar nicht abschließend, getroffen werden.
Auf Rückfrage durch Herrn H. teilt Herr Dahme mit, dass die Vorlage zum Landschaftsplanänderungsverfahren nur ein Teilschritt des Ganzen sei und keine Antworten auf die gestellten Fragen beinhalten.
Darüber hinaus werden keine Fragen gestellt.
