02.09.2015 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 02.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Beginn des öffentlichen Teils: 16.07 Uhr
Herr Dahme begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Hinweis der Schriftführerin:
Die nachträgliche Mitteilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, hier: Ergänzungsmaßnahmen Denkmalplatz Eilpe, ist sowohl als Mitteilung unter dem Tagesordnungspunkt I.2.3 aufgeführt und wird ferner als Antrag unter dem Tagesordnungspunkt I.5.1 – Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 38 Abs. 3 GO NRW beraten.
Darüber hinaus wurde bereits mit der Einladung mitgeteilt, dass der ursprüngliche Tagesordnungspunkt I.6.1 von der Tagesordnung genommen wurde. Somit verschieben sich alle nachfolgenden Tagesordnungspunkte entsprechend zurück.
Dagegen werden keine Bedenken geäußert.
- Einwohnerfragestunde
a)
Frau W. verliest folgende Einleitung zuzüglich nachfolgender Fragen:
Die derzeit in der Diskussion befindlichen 22 Anlagenstandorte können möglicherweise deutlich überschritten werden, wenn die Ausweisung als Windvorrangfläche erfolgt ist, da innerhalb dieser Zone an jedem Ort die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) – natürlich unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Regelungen, z. B. der Mindestabstände untereinander – möglich sein wird. Das Bestückungsraster könnte dann deutlich enger liegen als derzeit in den Entwurfskarten dargestellt. Eine spätere Reglementierung wird dann nicht mehr möglich sein, wenn ein Investor mit Zustimmung des Grundstückseigentümers hier bauen will. Selbst auf einer kleineren Fläche wie 6.2 mit derzeit nur einem dargestellten Anlagenstandort könnten aufgrund des Flächenzuschnittes (d.h. der Einhaltung der Mindestentfernung der Anlagen untereinander) möglicherweise 2 bis 3 Anlagen entstehen
Wie kann die Kommune verhindern und Vorkehrungen dagegen treffen, dass innerhalb der ausgewiesenen Windvorrangflächen nicht die größtmögliche Dichte an Windenergieanlagen gebaut wird?
Bereits in der Artenschutzprüfung 1 wurden die Flächen 6.1 und 6.2 als hoch konfliktträchtig bewertet. Diese Flächen sind absolut schutzwürdig im Sinne einer Tabuzone für bedrohte Arten. Hier brütet u.a. der Wanderfalke, eine absolut bedrohte Art, und es darf nach den bekannten Richtlinien in einer Entfernung von weniger als 1.000 m keine WEA gebaut werden. Artenschutz darf nicht weiter hinter Windenergieanlagen-Planungen zurückstecken.
Warum werden nicht jegliche Planungen der in der Artenschutzprüfung 1 als hoch konfliktträchtig eingestuften Flächen wie den beiden 6.1 und 6.2 grundsätzlich eingestellt?
b)
Darüber hinaus bittet Frau W. weitere Fragen einer Frau H. einreichen zu dürfen, die heute nicht an der Sitzung teilnehmen konnte.
Dagegen werden keine Bedenken erhoben.
Hinweis der Schriftführerin:
Die eingereichten Fragen der Frau H. sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Dahme teilt grundsätzlich mit, dass die Windkraft nicht Thema der heutigen Sitzung ist. Ferner gebe es nach derzeitigem Stand der Planungen keine neuen Entscheidungen zu treffen, insbesondere nicht von der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl. Dazu komme, dass es unter den Bezirksvertretern keine Experten zum Thema gebe. So könne er aber zusagen, dass alle hier vorgetragenen Fragen an die Fachverwaltung zur qualifizierten Beantwortung weitergeleitet werden.
c)
Herr H. möchte wissen, wie damit umgegangen werden soll, dass die Tierwelt in unmittelbarer Umgebung der geplanten Windenergieanlagen bedroht werden sollen.
Ferner weshalb die Mindestabstände zur Wohnbebauung in Hagen dermaßen gering sind bzw. warum dies in Nordrhein-Westfalen nicht landesweit geregelt sei.
Die derzeit bestehenden Anlagen weisen teilweise Abstände unter 250 m auf, wenngleich es sich auch um kleinere Anlagen handelt.
Des Weiteren sorgt sich Herr H. um den Wertverlust der eigenen Immobilie.
So soll in der auch von der Stadt Hagen bezeichneten „Grünen Lunge Hagens“ ein Industriepark entstehen.
Ferner stelle Herr H. die Wirtschaftlichkeit der gesamten Windenergieanlagen in Frage, wenn laut Leipziger Strombörse 22 Mrd. Euro in Windkraftanlagen investiert werden aber nur 2 Mrd. Euro als Ertrag erwirtschaftet werden, die den Strom betreffen.
d)
Herr Z. möchte wissen, wie sich der Abstand zu den neu geplanten Anlagen in der Gesamthöhe verhalte.
Bisher sei es so gewesen, dass 600 m zur Wohnbebauung eingehalten werden mussten. Zu einzelnen Häusern beträgt der Abstand nur knapp 300 m. 1.000 m aber zu geschützten Vögeln. Weshalb werden Menschen an dieser Stelle anders gestellt als Tiere?
Die weiteren Fragen des Herrn Z. beziehen sich auf den Autobahnausbau, insbesondere auf die Vorbereitung zu den Abrissarbeiten der Brücken Brunsbecke und
Kattenohl.
Derzeit erfolge die Umlegung der Gasleitung.
Laut Information an den Umweltausschuss soll das südliche Wiederlager durch die noch auszubauende Notfallausfahrt A45 Richtung Frankfurt beschickt werden.
Das nördliche Wiederlager und die Kattenohler Brücke soll über die Kattenohlerstraße bis Einfahrt Entfeld beschickt werden – Einbahnstraßenregelung ab Entfeld – alle müssen erst mal den Kattenohler Hügel hinauf.
In einem Gespräch mit der Bauleitung und einem Anlieger wurde berichtet, dass jetzt doch alle LKW bis zum Rastplatz Brunsbecke durchfahren sollen.
Wie sieht das Verkehrskonzept aus, was für Maßnahmen sind geplant, wie wird die Straße wieder hergestellt oder besser noch, was wird vorher zur Entspannung der Verkehrssituation unternommen?
Durch die jetzt durchgeführte Maßnahme konnte Herr Z. beobachten, wie der Verkehrsfluss durch nur drei Dreiachser beeinflusst wurde. Die LKW haben, an großen Steinen entlang, ständig rückwärts fahrend um den Begegnungsverkehr Raum zu geben, die nicht befestigten Seitenränder der Kattenohlerstraße plattgefahren.
Was werde geschehen, wenn die für den Pfeilerabriss der Brunsbecker Brücke 1000 LKW-Ladungen abtransportiert werden – ohne das Material was für den Wiederaufbau benötigt wird?
So würden etliche Millionen Euro in den sechsspurigen Ausbau gesteckt, ohne die die Infrastruktur dafür zu schaffen – die Stadt Hagen schein Herrn Z. damit überfordert zu sein. Die Autobahnbauer jedoch haben Geld, so Herr Z.
Was könnte bereits im Vorfeld dafür getan werden, damit es für die Anlieger angenehmer werde, dort zu fahren? Die LKW kommen nicht hin, was die Bauzeit entsprechend verlängere und die Anlieger kommen nicht weg.
Auch diese Fragen, so Herr Dahme, werden an die entsprechende Fachverwaltung zur Beantwortung weitergeleitet.
e)
Herr W. verliest ebenfalls drei nachfolgende Fragen bezüglich der geplanten Errichtung neuer Windkraftanlagen im Bereich 6 / 7 Eilpe/Dahl.
- Bevor eine Windenergieanlage immissionsschutzrechtlich genehmigt werden
Kann, muss eine Schallimmissionsprognose vorgelegt werden. Der wichtigste Punkt bei dieser Prognose ist die Nabenhöhe der Anlage. Alle bisherigen Prognosen in der Literatur gehen von einer Nabenhöhe von 120 m aus.
Wie sieht die Prognose für den Schallleistungspegel bei den geplanten höheren Anlagen aus?
- Für eine eventuelle spätere Genehmigung eines Antrages zur Aufstellung von
Windkraftanlagen ist durch den Antragsteller eine Umweltverträglichkeitsstu- die durchzuführen.
Die Studie muss die Auswirkungen der Anlage auf die Landschaft, den Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt, den Geräuschpegel und den Schattenwurf als zentrale Fragen beantworten.
Ist der Auftrag für diese Umweltverträglichkeitsstudie schon vergeben bzw. wann liegt die Studie vor, damit sie noch im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden kann?
- Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) stammt aus
dem Jahr 1998 und ist veraltet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden
bei der lärmtechnischen Beurteilung nicht berücksichtigt.
Werden die neuen Erkenntnisse, z. B. aus Baden-Württemberg, bei der Planung, z. B. Abstände zum reinen Wohngebiet, mit berücksichtigt?
Herr W. bittet um Aufklärung und Beantwortung seiner gestellten Fragen.
f)
Herr H. habe erfahren, dass es mindestens eine konkrete Bauvoranfrage für eine neue Anlage gebe. Das irritiere ihn, da Herr Dr. Braun die Aussage getroffen habe, dass es keine Planungen in dieser Richtung gebe.
So bittet Herr H. darum, ihn über den Stand des derzeitigen Genehmigungsprozesses für die bisher in Planung befindlichen Anlagen zu informieren. Ferner wünscht Herr H. zu den geplanten Anlagen Akteneinsicht.
g)
Herr B. teilt mit, dass in direkter Nachbarschaft zu seinem Wohnhaus seit 10 Jahren zwei jeweils 100 m hohe Windenergieanlagen im Abstand von 286 m und 486 m bestehen und bittet um Beantwortung folgender Fragen.
Wenn auf den unmittelbar angrenzenden Flächen 6.1 und 6.2 mindestens zwei weitere Windenergieanlagen geplant werden, handele es ich dann um einen Windpark?
Muss dann zwingend die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden?
Wie werden sich die zusätzlichen Schall-Emissionen – auch hinsichtlich des Infraschalls der großen Anlagen – auf uns Bewohner auswirken und kann eine qualifizierte Schallmessung dann überhaupt durchgeführt werden?
Welche Vorkehrungen werden zum Schutz der Anwohner getroffen?
Die seit 10 Jahren bestehenden Anlagen sind laut und schon damals absolut grenzwertig hinsichtlich der Lärmessmissionen und des Abstandes zu unserem Haus gebaut worden.
Wie wollen Sie ausschließen, dass die schon jetzt bedrängende Wirkung und Lärmbelastung durch die geplanten Neuanlagen noch weiter zunehmen?
h)
Herr P. verliest folgende Anmerkungen und Fragen:
Durch die geplanten Windkraftanlagen wird, bedingt durch räumliche Bedrohung, Geräuschentwicklung und Lautstärke (besonders in der Nacht) und Schallentwicklung – und verlauf u.a. von Infraschall, zukünftig an großen Teilen der Bevölkerung im Hagener Süden bewusst grobe Körperverletzung begangen bzw. geduldet.
Was gedenken Sie zum Schutz der Gesundheit Ihrer bis jetzt meist treuen Wähler zu unternehmen?
Besonders verweist Herr P. in diesem Zusammenhang auf Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Windkraft ist regenerative Energie aber Windkraft wird problematisch, wenn natürliche Lebensräume beeinflusst werden und für die Anwohner gefährlich, wenn Mindestabstände oder Abstandsempfehlungen bei der Wahl des Standortes nicht eingehalten werden. Eine Hauptgefahr stellen die dauernden Emissionen des hörbaren Schalls und auch Infraschallemissionen großer Megawattanlagen dar.
Deshalb sollten derartige Industrieanlagen nach der Formel „Höhe x 10“, mindestens jedoch 2 Kilometer von der Randbebauung entfernt errichtet werden.
Im Bundesland Bayern ist diese Mindestentfernung sogar gesetzlich verankert!
Warum werden diese Abstände hier in Hagen nicht eingehalten?
i)
Frau K. möchte speziell zur Zone 11.2 wissen, welche Fläche im Flächennutzungsplan dort für eine Windkraftanlage ausgewiesen wurde. Dort sei ein Buchenwald angepflanzt worden, welcher als Ausgleichsfläche für die Steinbruchfirma diene, was auch dem zuständigen Forstamt vorliege. Im Flächennutzungsplan sei dies aber nicht ersichtlich. Nun soll dort eine Windkraftanlage entstehen, dazu bittet Frau K. um Stellungnahme.
j)
Frau G. teilt mit, dass zwischen Hunsdiek und Stollen gearbeitet werde. So möchte sie wissen, ob diese Baustelle schon bereits mit den Planungen von Windrädern im Zusammenhang stehe.
Herr Neuhaus teilt dazu mit, dass dort zunächst eine Zufahrt gebaut werde, um später mit entsprechend großen Bohrgeräten dorthin zu gelangen, damit Bodenproben entnommen werden können, die die Standfestigkeit der späteren Pfeiler sicherstellen sollen.
Diese Arbeiten, so Frau G. seien also dem Autobahnausbau geschuldet?
Herr Huyeng sagt Frau G. zu, dass auch diese Frage durch die Verwaltung beantwortet werde.
Ferner schließe sich Frau G. den Fragen aller Vorredner an und macht ferner deutlich, dass Rumscheid die älteste Ansiedlung Hagens mit einer 1000 Jahre alten Linde sei. So habe Frau G. die Befürchtung, dass der Hagener Süden zu einem Windpark werde und dann keine interessante Ausflugsfläche mehr biete.
k)
Herr P. teilt anhand seiner Recherchen mit, dass in der Regionalplanung Arnsbergs der Grüngürtel oberhalb Hagens ausdrücklich als Erholungsgebiet ausgewiesen ist und damit eine Tabuzone für Windkraftanlagen sei.
Die Regionalplanung sei zwar nicht zuständig für die Planungen von Windenergieanlagen, dennoch bittet Herr P. dies einmal nach zu recherchieren, was dort in Textform verfasst stehe und zu prüfen, welche Auswirkungen dies auf die geplanten Flächen in Hagen habe.
Demnach seien alle betroffenen Flächen im Hagener Süden Erholungsgebiet für die gesamte Stadt Hagen.
Alle Sorgen und Nöte, so Herr Dahme, seien durch die vorgetragenen Stellungnahmen und Fragen gut rüber gekommen. Alles, was heute zum Ausdruck gebracht wurde, werde sicher in künftige Beratungen mit einfließen.
Auf Nachfrage teilt Herr Bleicker mit, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung eine Woche vor der Sitzung alle notwendigen Unterlagen, ohnehin die Vorlagen mit brisantem Inhalt, erhalten, um sich angemessen informieren zu können.
Letztlich wird der Rat der Stadt die politische Entscheidung treffen, so Herr Dahme. Dort werden in den einzelnen Fraktionen diese wichtigen und brisanten Themen sicher in der Breite diskutiert werden und auch Sachverstand eingeholt, sollte man an eigene Kapazitätsgrenzen stoßen.
Abschließend informiert Frau Vogeler zu dem Stand des Verfahrens, dass die Verwaltung derzeit mit der Prüfung von Anregungen beschäftigt sei, um entsprechende Stellungnahmen für den Rat vorzubereiten. Der nächste Verfahrensschritt ist die sogenannte Offenlage, während dieser Zeit, wie vom Gesetz vorgesehen, alle nochmal ihre Anregungen vorbringen können.
