11.02.2015 - 5.2 Unterbringung von Asylbewerbern in den Stadtbez...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Hibbeln vom Fachbereich Jugend und Soziales informiert ausführlich über die Vorlage.

Zunächst weist Frau Hibbeln darauf hin, dass sich die Zahl der Asylbewerber am Ende des Jahres 2014 von 600 auf 680 verändert habe (Seite 2 zur Begründung unter Punkt 1). Ferner habe sich die Ist-Belegung der Wohnungen in der Franzstraße von 20 Plätze auf 50 Plätze erhöht (Seite 4 unter Punkt 5.5).

Im Januar seien insgesamt 98 Asylbewerber zugewiesen worden.

Da die Kommune verpflichtet sei die Menschen unterzubringen, suche man verzweifelt nach entsprechenden Unterkünften, die bauordnungsrechtlich und brandschutztechnisch dafür in Frage kommen.

Sobald der Aufenthaltsstatus gesichert sei, haben die Menschen die Möglichkeit selbst nach Wohnungen zu schauen.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Buczek, Frau Köppen, Frau Engelhardt sowie die Herren Dahme, Schulz, Schmitz und von der Verwaltung Frau Hibbeln teil.

 

Herr Dahme möchte wissen, ob es außer der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft noch weitere Wohnungsgesellschaften gebe, die Ihre Bereitschaft zur Anmietung von Wohnungen für diese Menschen signalisieren.

 

Frau Hibbeln sagt zu, die Beantwortung der Frage schriftliche nachreichen zu wollen.

 

Auf die Fragen von Herrn Schmitz teilt Frau Hibbeln mit, dass die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge nur auf eine ungefähre Berechnung beruhe. So wisse man nie, wie viele genau zugewiesen werden und ob es sich um Einzelpersonen oder um Familien handelt. Die Menschen kommen z. B. nachmittags an und müssen unmittelbar untergebracht werden.

 

Herr Dahme merkt dazu an, dass es einen Verteilungsschlüssel gebe, der seines Wissens für Hagen 1% aller in Nordrhein-Westfalen ankommenden Flüchtlinge ausmache, die dann unterzubringen sind. Somit könne sich die Aufnahmeanzahl jederzeit verändern.

 

Herr Schulz möchte wissen, aus welchen Ländern vorwiegend – außer Syrien – die Menschen fliehen.   

 

Auch diese Frage nimmt Frau Hibbeln zur späteren Beantwortung mit auf.

 

In diesem Zusammenhang verweist Frau Köppen auf die Berichterstattung zum Thema im Jugendhilfeausschuss und schlägt vor, diese Informationen entsprechend nachzureichen.

 

Auf die Frage von Frau Buczek nach der Bearbeitungsdauer eines Asylverfahrens teilt Herr Dahme mit, dass man die generelle Bearbeitungszeit von fünfeinhalb auf nunmehr viereinhalb Monate verkürzen konnte.

Aufgrund ihrer rechtlichen Gegebenheiten könne man in einigen Fällen bereits im Vorfeld schon gut einschätzen, ob ein Asylverfahren an- oder aberkannt werde. Bei angenommener Anerkennung des Verfahrens, könne man die Menschen auch schon früher in Wohnungen unterbringen.

So gebe es noch 40 Kinder in Hagen, die keinen Schulplatz haben.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen habe 300 neue Lehrerstellen geschaffen, von denen  Hagen jedoch nur 2 Stellen erhalten habe, so Frau Hibbeln.

 

Insgesamt müsse man die Stadt Hagen, insbesondere die zuständigen Fachbereiche für die geleistete gute Arbeit loben. Neben der schon schwierigen Unterbringung habe man sich auch um die Integration der Menschen zu kümmern, was oftmals eine große Herausforderung sei, so Herr Dahme.

 

Vordringlich müsse man den vielen traumatisierten Menschen helfen, was aufgrund fehlender Psychologen aber oftmals nicht möglich ist.

 

Die Frage von Herrn Jobst, ob die Stelle des in Pension gehenden Schulpsychologen wiederbesetzt werde, nimmt Frau Hibbeln zur Beantwortung ebenfalls mit.

 

Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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