02.12.2015 - 7.5 Widmung der Straße "Hinter den Gärten"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Hinter den Gärten

 

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück

Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstück 282)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0