18.03.2015 - 9.3 Beabsichtigte Einziehung der Schlachthofstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028; ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 731) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die

 

beabsichtigte Einziehung der Schlachthofstraße

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 25 Flurstücke 251 soweit gegenwärtig nicht bebaut und 252,  sowie Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 531, 533, 534, 535, 536, 537 u. 538 soweit gegenwärtig nicht bebaut.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „gelb“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2419&TOLFDNR=218116&selfaction=print