18.03.2015 - 9.3 Beabsichtigte Einziehung der Schlachthofstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 18.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028; ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 731) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die
beabsichtigte Einziehung der Schlachthofstraße
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 25 Flurstücke 251 soweit gegenwärtig nicht bebaut und 252, sowie Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 531, 533, 534, 535, 536, 537 u. 538 soweit gegenwärtig nicht bebaut.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „gelb“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.012,3 kB
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