18.03.2015 - 9.4 Eintragung des Verwaltungsgebäudes Dieckstraße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das Verwaltungsgebäude, Dieckstr. 42, Gemarkung Hagen, Flur 25, Flurstück 4 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage