08.03.2005 - 2 Leistungen für Unterkunft und Heizung (Tischvor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 08.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Die im Rahmen des BSHG vormals
vorgesehenen Kürzungen im Rahmen dieser Leistung wurde von der ARGE für den
Bereich SGB II Leistungen gestrichen und gleichzeitig im Rahmen eines
Beschlussantrags der Trägerversammlung am 30.12.204 in den bekannten
wesentlichen Grundsätzen mit folgendem Inhalt neu beschlossen:
Die Ausfüllung des unbestimmten
Rechtsbegriffs angemessene Unterkunftskosten erfolgt in Anlehnung an folgende
Bewertungsgrundlage 4,40 /m² ; 45m² Wohnraum für eine Person/ 60m² Wohnraum
für 2 Personen.
Die Regelung findet die Zustimmung der
Mitglieder des Ausschusses bei zwei Enthaltungen.
