08.03.2005 - 2 Leistungen für Unterkunft und Heizung (Tischvor...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die im Rahmen des BSHG vormals vorgesehenen Kürzungen im Rahmen dieser Leistung wurde von der ARGE für den Bereich SGB II Leistungen gestrichen und gleichzeitig im Rahmen eines Beschlussantrags der Trägerversammlung am 30.12.204 in den bekannten wesentlichen Grundsätzen mit folgendem Inhalt neu beschlossen:

Die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs “angemessene Unterkunftskosten” erfolgt in Anlehnung an folgende Bewertungsgrundlage 4,40 €/m² ; 45m² Wohnraum für eine Person/ 60m² Wohnraum für 2 Personen.

Die Regelung findet die Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses bei zwei Enthaltungen.

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Beschluss:

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden wie bisher nach den Richtlinien der Stadt Hagen für den ehemaligen Sozialhilfebereich angewandt. Dabei wird jeder Fall individuell geprüft.

Das Anschreiben an die ALG II Bezieher und Bezieherinnen wird überprüft und ggf. geändert.