19.11.2015 - 6.1 Entsendung von Mitgliedern in den neu zu bilden...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz verliest die kurz vor der Sitzung eingegangenen Vorschläge für die in den Aufsichtsrat zu entsendenden Vertreter (Mark Krippner (SPD), Nesrin Öcal (SPD), Dr. Hans-Dieter Fischer (CDU), Peter Beyel (CDU), Jörg Fritzsche (B90/Grüne), Michael Gronwald (Hagen Aktiv), Hajo Geißler (FDP), Rüdiger Hentschel (Die Linke), Lisa Radke (AfD)).

 

Herr Schmidt schlägt als Vertreter Herr Kiszkenow (Piraten) vor.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass damit ein Kandidat zu viel vorgeschlagen worden sei und regt eine interfraktionelle Abstimmung bis zur Ratssitzung am 26.11.2015 an; ansonsten müsse dann eine Wahl durchgeführt werden.

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zu entsenden:

 

1.              Christoph Gerbersmann________

              (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 (2) GO NW)

2.               ___________________________

3.               ___________________________

4.               ___________________________

5.               ___________________________

6.               ___________________________

7.               ___________________________

8.               ___________________________

9               ___________________________

10.              ___________________________

11.               ___________________________

              (als Arbeitnehmervertreter gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages)

 

 

II.              a)               Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, Herrn Markus Menzen als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zu entsenden.

 

              b)              Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVG zu II.a) im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz i. V. m. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG zu fassen.

 

III.              Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu I. und II. rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2406&TOLFDNR=226703&selfaction=print