22.10.2015 - 2.1 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Gerbersmann ergänzt den vorliegenden Bericht um den Stand vom 22.10.2015.

Die Kassenkredite lägen bei rund 1,13 Mrd. Euro und seien etwas gestiegen, was im Monatsverlauf jedoch normal sei. Wichtig sei der in der Vorlage dargestellte Vergleich. Zum Stand 02.10.2015 hätte man nicht nur bei den Investitionskrediten, sondern auch bei den Liquiditätskrediten unter dem Vorjahresstand gelegen.

Die Zinsen seien mit Ausnahme des 10-Jahres-Swapssatzes noch einmal teils deutlich gesunken. Sowohl EONIA als auch 3-Monats-Euribor seien nahezu kontinuierlich im Minus. Dies würde das Tagesgeld vergünstigen; allerdings würden die Banken teilweise mit Margenerhöhungen reagieren, um negative Zinssätze zu verhindern.

Die aktuelle Modellrechnung der Schlüsselzuweisungen weise einen Zuweisungsbetrag in Höhe von 139,25 Mio. Euro statt zuvor 135,05 Mio. Euro aus. Diese Verbesserung von 4,2 Mio. Euro gegenüber den ursprünglichen Planungen würde auf erhöhten Steuereinnahmen beruhen.

Neben den Schlüsselzuweisungen bekäme man noch die Investitionspauschale in Höhe von 5 Mio. Euro, 750.000 Euro für Investitionen der Sozialhilfeträger, 7,5 Mio. Euro Bildungspauschale und 0,5 Mio. Euro Sportpauschale. Diese Beträge entsprächen in Etwa den Planungen.

Zum beabsichtigen Workshop am 13.11.2015 teilt er mit, dass beabsichtigt sei, zunächst durch ihn und von Seiten der Kämmerei im Rahmen eines Vortrages den aktuellen Stand, besondere Probleme und den Ausblick auf Konsolidierungsmaßnahmen darzustellen. Anschließend sei ein gemeinsames Gespräch insbesondere unter den Stichworten Prioritätensetzung und Aufgabenkritik und zu strategischen Überlegungen hinsichtlich der Vollfinanzierung der Flüchtlingskosten geplant.

 

Herr Hentschel weist hinsichtlich der beabsichtigten Bundeszuweisungen in Höhe von etwa 670 Euro pro Flüchtling darauf hin, dass andere Kämmereien nicht mit dem vollen Betrag rechnen würden. Er möchte wissen, welcher Betrag in Hagen zugrunde gelegt werde.

 

Herr Strüwer berichtet, dass er der Presse entnommen habe, dass man im Land Gespräche mit den Städte- und Gemeindevertretern geführt und 1.000 Euro pro Flüchtling angeboten habe. Dies sei von den Vertretern des Städtetages abgelehnt worden, da sich die tatsächlichen Kosten auf 1.200 Euro belaufen würden.

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass sich ihm die Lage bezüglich der Erstattung von Flüchtlingskosten derzeit als unklar darstellt. Eine klare Beantwortung der Frage von Herrn Hentschel sei daher noch nicht möglich. Dies sei einer der Punkte, die auch im Rahmen des Workshops besprochen werden sollen. Unter den Kämmerern der Stärkungspaktgemeinden sei verabredet worden, dass man unabhängig von konkreten Zuweisungsbeträgen durch Land und Bund mit einer Vollkostenerstattung in die Haushaltsplanberatungen gehen wolle. Zur Einigung auf Landesebene habe er widersprüchliche Angaben und noch nichts Offizielles. Gehört habe er von einer Verständigung auf 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr als Pauschale für 2016 und einer geplanten Erhöhung für 2017.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2405&TOLFDNR=225062&selfaction=print