10.09.2015 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Riechel teilt mit, dass in der kommenden Woche in verschiedenen Gremien die Flächennutzungsplan-Teiländerungen sowie die Einleitung eines Bebauungsplans für das Projekt „Baumwipfelpfad“ beginnen werden. In der Vorlage 1064/2012 habe er folgenden Satz gefunden: “Die HAGENagentur hat aus der AG Wirtschaftsförderung den Auftrag erhalten zu recherchieren, wie anderen Projekte dieser Art die Erschließung, insbesondere die verkehrliche Erschließung gelöst haben. Ferner hat die HAGENagentur den Auftrag andere Projekte dieser Art auf die wirtschaftlichen Aspekte im Sinne einer Nachhaltigkeit hin zu untersuchen.“

Er zitiert aus der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 13.09.2012 (UWA/06/2012): “Herr Dr. Schmidt berichtet, der Verwaltungsvorstand sei zu dem Ergebnis gelangt, die Lösung der Infrastruktur, vorrangig die verkehrliche sowie die Parksituation, müsse geklärt sein und ein nachhaltiges Konzept vorgelegt werden. (…) Herr Dr. Schmidt signalisiert die Unterstützung des Verwaltungsvorstandes, sofern Vorteile auszumachen seien. Solange Grundsatzfragen jedoch nicht grundsätzlich geklärt seien, dürfe der Investor nicht in Planungen gedrängt werden.

Vor diesem Hintergrund wüsste er gerne, ob diese Prüfaufträge seitens der HAGENagentur und die vom Verwaltungsvorstand geforderte Klärung der Grundsatzfragen zwischen 2012 und heute bearbeitet worden seien und mit welchem Ergebnis. Weiterhin möchte er wissen, warum jetzt schon ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werde, ohne dass die damals für erforderlich gehaltenen Informationen vorliegen, und ob es nicht sinnvoller sei, erst die Ergebnisse abzuwarten oder aktiv einzufordern.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass einhellige Auffassung im Verwaltungsvorstand vor 2 Wochen gewesen sei, dass diese Fragen, wie z. B. die verkehrliche Erschließung, Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens seien und nicht alle Fragen vor dem Einleitungsbeschluss geklärt werden könnten. Im Rahmen des Planungsprozesses würden sie aber selbstverständlich geklärt.

 

Herr Grothe teilt zur Information mit, dass die Gespräche mit den Investoren seit 2012 sukzessive weitergeführt wurden. Daran sei auch die HAGENagentur beteiligt gewesen. Die Gespräche hätten dazu geführt, dass der Investor sich ein positives Signal wünsche, bevor er beispielsweise in konkrete Prüfungen zu Stellplätzen eintrete. Das Projekt würde u. a. auch von der Bezirksvertretung Haspe befürwortet. Die Verwaltungchte daher die Bebauungsplanung einleiten.

Die Einleitung des Bebauungsplanes bedeute nicht, dass dieser auch zwingend so fertiggestellt würde. Wenn sich im Laufe des Verfahrens große Bedenken ergäben, z. B. weil die erforderlichen Parkplätze im Wald nicht erstellt werden können, könne die Bebauungsplanung gestoppt werden. Sinn und Zweck des Bebauungsplanverfahrens sei ja auch, zu ermitteln, welche Restriktionen, Probleme und Bedenken es gebe.

 

 

Herr Treß teilt mit, dass er vor etwa einem Jahr im Rat eine Anfrage hinsichtlich der Neukalkulation der Gebühren für das Tierheim gestellt habe. Dort sei ihm gesagt worden, dass die schriftliche Beantwortung für Anfang 2015 vorgesehen sei. Er hätte dazu gerne den Sachstand.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt die schriftliche Beantwortung zu.

 

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