23.04.2015 - 5.1 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Situation Enervie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 23.04.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr König erläutert und begründet den Vorschlag der SPD-Fraktion und geht darauf ein, dass aus seiner Sicht eine Beteiligung der Politik nachzuarbeiten sei. Im Rahmen der weiteren Diskussion müsse geklärt werden, wie sich die Rolle des Vorstandes insgesamt und der Aufsichtsrat bei Enervie entwickelt hat. Der vorgenommene Personalwechsel löse aus Sicht der SPD-Fraktion keine Probleme in der Sache. Es sollen gemeinsame Lösungsansätze entwickelt werden, die das Unternehmen und die Arbeitsplätze sichern sowie eine kommunale Energieversorgung gewährleisten. Gleichrangig wird die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit der Enervie und damit Ausschüttungen für die HVG benötigt, damit öffentliche Dienstleistungen, wie z. B. der Nahverkehr oder die Bäder gesichert werden. Ein uneingeschränkter kommunaler Einfluss auf das Unternehmen sollte beibehalten werden. Es dürfe kein Einfluss des Privaten Remondis erlaubt werden. Ein Gesamtkonzept sollte entwickelt werden. Für die nächste Ratssitzung am 07.05.2015 sollte ein gemeinsamer Konsens aller Fraktionen gefunden werden. Als kommunaler Verantwortungsträger sollte eine gemeinsame klare Position bezogen werden.
Herr Dr. Ramrath stellt für die CDU-Fraktion fest, dass sich der Antrag der SPD-Fraktion in der Sprachform und den Inhalten positiv von vielem abhebt, was in den letzten Monaten oft kritisch bewertet und kommentiert worden ist. In dem vorliegenden Antrag wurde hervorgehoben, dass es darum gehe, Enervie als unser kommunales und regionales Versorgungsunternehmen zu stärken. Es wurden durchaus richtige Schwerpunkte gesetzt bei der Bewertung, was dazu erforderlich ist. Er möchte nicht auf die einzelnen Punkte der Beschlussfassung eingehen, da auf breiter Basis ein Einvernehmen für die Ratssitzung erzielt werden sollte. Die Zeit bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 sollte genutzt werden, sich interfraktionell mit dem Thema zu befassen und einen gemeinsamen Beschlussvorschlag vorzubereiten. Einige Kernpunkte der von der Enervie zu treffenden Weichenstellungen wurden benannt. Ob man diese in Gänze und in der Detailschärfe so dokumentieren soll, stellt er in Frage. Man befinde sich momentan in der Phase, in der die Enerviespitze sich neu aufstellt. Die Gremien arbeiten intensiv daran, bei diesen Weichenstellungen auch die Grundlagen vernünftig zu setzen, damit es zum Thema Netzentgelte mit den Partnern, Banken, Unternehmensberatern, der Bundesnetzagentur und der heimischen Wirtschaft ein Einvernehmen gibt. Einigen Punkten könne man zustimmen. Bei einigen Punkten müsse man prüfen, ob eventuelle Änderungen einzubauen sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt die Vorstände der Enervie, Herrn Erik Höhne und Herrn Wolfgang Struwe und freut sich in seiner Position als Aufsichtsratsvorsitzender über die Statements von Herrn König und Herrn Dr. Ramrath. Die angesprochenen Eckpunkte stellen ein deutliches Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge und zur kommunalen Orientierung des Unternehmens dar. Die Punkte, welche sich auf die Dividendenfähigkeit beziehen, dürfen im öffentlichen Teil der Sitzung nicht kommentiert werden. Er begrüßt die Vorstände der Enervie, Herrn Erik Höhne und Wolfgang Struwe.
Herr Hentschel begrüßt die bisherigen Wortbeiträge beider Fraktionen. Dieses Thema sei so wichtig und dürfe parteipolitisch nicht ausgenutzt werden. Man dürfe nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden.
Herr Eiche unterstützt die Ausführungen von Herrn König und erinnert an den Vorstoß der AfD-Fraktion in der letzten Ratssitzung.
Herr Riechel geht darauf ein, dass der Antrag der SPD-Fraktion viele richtige Ansätze enthalte. Zum derzeitigen Zeitpunkt, wo die möglichen Lösungsalternativen für Enervie und auch seitens Enervie noch nicht durchgerechnet sind, hält er es für zu früh, ein solches inhaltliches Konzept zu beschließen. Er schlägt vor, dass die weitere inhaltliche Beratung in der Kommission für Beteiligungen und Personal erfolgt und abzuwarten, was in den Gremien der Enervie momentan erarbeitet wird.
Herr Thielmann führt aus, dass der SPD-Antrag gute allgemeine Ansätze enthalte, aber zu sehr ins Detail gehe. Man dürfe aber nicht von außen in die Gremien der Enervie hinein regieren. Die Gremien entscheiden noch und die Gremienvertreter müssten entsprechend vorbereitet werden.
Herr König möchte diese Angelegenheit nicht in der Kommission für Beteiligungen und Personal beraten. Es sei auch nicht beabsichtigt, in die Enervie hinein zu regieren. Es gehe vielmehr darum, aus der Sicht des kommunalen Eigentümers Eckpunkte zu nennen, wie die Politik sich eine Lösung vorstellen könne. Dazu gehöre, dass der uneingeschränkte Einfluss der kommunalen Eigentümer auf das Unternehmen gesichert werden soll. Es soll vermieden werden, dass die Banken sowie Remondis das Sagen haben. Aus diesem Grund müssen konkrete Wege aufgezeigt werden.
Herr Struwe bedankt sich auch im Namen von Herrn Höhne sowie im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Enervie für das uneingeschränkte Bekenntnis des Haupt- und Finanzausschusses zum Unternehmen. Dieses Bekenntnis des Hauptaktionärs sei für das Unternehmen, welches momentan in einer Vertrauenskrise steckt, sehr wichtig.
Herr Dr. Bücker erinnert daran, dass zu diesem Thema eine interfraktionelle Abstimmung erreicht werden sollte. Die Kommission für Beteiligungen und Personal sei ein guter Rahmen für eine solche interfraktionelle Abstimmung.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, das Thema in einer kleineren interfraktionellen Arbeitsgruppe auf der Grundlage des Antrages der SPD mit den Ergänzungen von Herrn Dr. Ramrath der CDU-Fraktion und unter Einbindung aller anderen Fraktionen redaktionell bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 zu bearbeiten. Die Organisation erfolgt durch den Fachbereich des Oberbürgermeisters.
Herr König begrüßt es, wenn ein gemeinsamer Text, der die wesentlichen Eckpunkten für die Weiterentwicklung der Enervie beinhaltet, bis zur nächsten Ratssitzung erarbeitet wird.
Herr Schmidt fragt, ob Einzelvertreter bei den interfraktionellen Gesprächen zu diesem Thema ausgeschlossen werden und nicht mitarbeiten dürfen.
Herr Oberbürgermeister Schulz möchte die Einzelvertreter bei der Mitarbeit des Themas in der interfraktionellen Arbeitsgruppe nicht ausschließen.
Beschluss:
Die Stadt Hagen bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung der Bevölkerung.
Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet.
Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.
Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie seiner alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.
Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht,
Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Sanierungskurs eindeutig positioniert.
Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.
Deshalb beschließt der HFA
Bei den im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung anstehenden Entscheidungen ist neben der notwendigen Stärkung der Eigenkapitalquote und der langfristigen Sicherung der Unternehmensgruppe die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit mindestens in der bisherigen Höhe mit dem Ergebnis für das Jahr 2015 als gleichwertiges Ziel zu erreichen.
- Die Stärkung der Eigenkapitalquote ist durch das Heben der „stillen Reserven“ der Werte der Netze zu erreichen.
Eine Kapitalerhöhung wird ausgeschlossen.
Regelungen / Vereinbarungen mit Banken, Geldinstituten, die beinhalten, dass die notwendigen Dividendenzahlungen in den nächsten Jahren ausgeschlossen sind, werden als ungeeignete Lösungsansätze abgelehnt.
- Darüber hinaus ist das durch die beabsichtigte Stilllegung der Kraftwerke erforderliche Abschreibungsvolumen durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks „E 4“ in Elverlingsen deutlich zu reduzieren mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf den Personalabbau und den Sozialplan.
- Die Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur über die Höhe des Netzentgeltes ist sowohl im Interesse der Energiekunden als auch im Interesse einer berechenbaren Planung für das Unternehmen durch eine einvernehmliche Reglung zu beenden.
- Zur Steigerung der Liquidität des Unternehmens ist die eigentumsrechtliche Übertragung der Wassererzeugungsanlagen und des Wassernetzes zumindest für das Stadtgebiet Hagen nach dem Alternativmodell der WBH vorzunehmen.
Außerdem sollten Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Unternehmen ( z. B. Energieunternehmen aus der Region) an der künftigen Netzgesellschaft geprüft werden.
Auch die Gründung einer neuen Gesellschaft im Kraftwerksbereich (z. B. mit der STEAG) soll auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.
- Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat sozialverträglich ohne betriebsbedingte Kündigungen zu erfolgen. Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen. Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
6. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert vorzunehmen, das ständige Ändern der Strategie führt neben deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen auch zu erheblichen Verunsicherungen bei den Kunden, Mitarbeitern und Aktionären.
Es gilt die zukunftsfähigen Anlagen der Mark E
- Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
- Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
- Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
- Windkraftanlage in Schöneseiffen
- Windpark Klosterkumbd Windpark Rayerschied
dauerhaft zu erhalten und zu sichern.
Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen. Der Weiterbetrieb lässt sich im Vergleich zu den Kosten einer Stilllegung (Abschreibung, Auswirkungen auf den Sozialplan usw.) wirtschaftlich darstellen.
Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE / Mark E werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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