23.04.2015 - 6.6 Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den Änderungsantrag der Fraktionen Hagen Aktiv, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hin, der als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Herr Dr. Bücker begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) durch eine Vergabe zu regeln. Er bittet um Prüfung, ob dies im Rahmen einer interkommunalen Kooperation erfolgen könne. Er weist auf die weiteren Punkte des Änderungsantrages hin.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Vergabe eines FNP im Rahmen einer interkommunalen Kooperation auf zwei Arten durchgeführt werden könne. Man könne prüfen, ob eine andere Kommune auch ihren FNP ändern möchte. Im Umkreis von Hagen haben bereits alle Kommunen einen neuen FNP aufgestellt. Frage man z. B. in Dortmund an, unseren FNP mit zu bearbeiten, seien auch dort keine Kompetenzen vorhanden. Kommunen haben im Regelfall nicht das Personal, die Aufgaben aus der Verwaltung heraus anzugehen. Es soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auf der Grundlage des Baugesetzbuches einen FNP aufstellt. Die in dem Änderungsantrag aufgezeigten Themen bezüglich des Pflichtenheftes werden durch das Baugesetzbuch geregelt. In der entsprechenden Planzeichenverordnung wird aufgezeigt, was ein FNP beinhalten muss. Auch der Ablauf einer FNP-Aufstellung ist im Baugesetzbuch geregelt. Hierzu gehören u. a. regelmäßige Beratungen in den politischen Gremien und Bürgerbeteiligungen usw.. Für die nächste Ratssitzung könnte eine Präzisierung und ein vorläufiger Zeitplan vorgelegt werden.

 

Herr Dr. Ramrath schlägt vor, die Obersätze des Änderungsantrages zu beschließen. Bei Ziffer 1  sollte der zweite Satz gestrichen werden. Nach den Ausführungen von Herrn Grothe müsse keine interkommunale Kooperation aufwendig geprüft werden. Bei Ziffer 2 sollte ergänzt werden, dass ein Zeitfahrplan und Eckpunkte im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen sind. Ziffer 3 könne so beschlossen werden, Ziffer 4 müsse entfallen.

 

Herr Thielmann plädiert dafür, eine interkommunale Zusammenarbeit prüfen zu lassen und die Obersätze der Ziffern 1 bis 4 so zu beschließen.

 

Herr Schmidt lehnt aus prinzipiellen Erwägungen eine externe Vergabe für die Neuaufstellung eines FNP ab. Eine solche Aufgabe gehöre seiner Meinung nach in den Kompetenzbereich einer Verwaltung.

 

Herr Thieser erläutert, dass im Zusammenhang mit diesem Antrag Mehrausgaben in nicht unbedeutender Höhe beraten werden. Man müsse sich die Frage stellen, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn der FNP nicht oder zeitlich versetzt in 2 – 3 Jahren neu aufgestellt würde. Er fragt, ob die finanziellen Ressourcen für eine jetzige Neuaufstellung eines FNP zur Verfügung stünden. Er plädiert dafür, die Diskussion im STEA weiter zu führen und einen Vorschlag für den Rat vorzubereiten.

 

Herr Hentschel hält den Vorschlag von Herrn Thieser für sinnvoll. Er möchte wissen, was dagegen spreche, den FNP erst 2017 neu aufzustellen.

 

Hinsichtlich der finanziellen Ausgaben fragt Herr Krippner, ob es sich um eine neue Maßnahme handele, die HSP wirksam werde und einen notwendigen Ausgleich erfordere.

 

Herr Gerbersmann antwortet hierauf, dass der entsprechende Ausgleich für diese Aufgabe im Rahmen des Haushaltes aufgefangen werden müsse. Eine andere freiwillige Leistung müsse hierfür nicht entfallen, da es sich bei der Aufstellung eines FNP um eine Pflichtaufgabe handelt. 

 

Herr Panzer plädiert dafür, nach den Vorschlägen von Herrn Dr. Ramrath vorzugehen.  Man müsse zu einem Prozess kommen, der zielgerichtet zu einem Ergebnis führe.

 

Herr Thieser macht deutlich, dass die Notwendigkeit eines FNP nicht diskutiert werden sollte. Dies sei unstrittig. Im Rat wurde vereinbart, dass die zwei alternative Varianten mit der Bezirksregierung Arnsberg besprochen werden sollten. Er fragt, ob diese Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg erfolgt sei.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Abstimmung mit der Bezirksregierung über eine mögliche Einstellung von 4 Mitarbeitern nicht erfolgt ist, weil nach der Prüfung festgestellt wurde, dass die externe Variante die eindeutig wirtschaftlichere Variante ist.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man Ratsbeschlüsse modifizieren könne, wenn es dafür sachliche Gründe gebe. Hier liegen sachliche Gründe vor. Die zunächst angedachte und vorgesehene Schaffung von 4 Vollzeitstellen, die ein Abstimmungsbedarf ergeben hätte, bestehen jetzt nicht mehr, da keine 4 Stellen eingerichtet werden. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung sei daher nicht erforderlich.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass Ratsbeschlüsse nicht von der Verwaltung, sondern von der Politik zu ändern seien.

 

Herr Schmidt hält das Verhalten der Verwaltung für fragwürdig.

 

Herr Grothe weist auf die Darstellung der zwei Varianten in der Vorlage hin. In der Variante 2: (Einrichtung von Vollzeitstellen), wird darauf hingewiesen, dass es personalwirtschaftliche und inhaltliche Probleme gibt. Die Stadt Hagen ist nicht in der Lage, 4 Personen über einen Zeitraum von 4 Jahren befristet einzustellen.

 

Herr Krippner plädiert dafür, diese Maßnahme mit der Bezirksregierung abzustimmen. Er fragt, ob Möglichkeiten dieser Variante der Einstellung von unbefristeten und befristeten Stellen mit dem Personalrat diskutiert worden sind. Er sehe dies als Schritt einer Teilprivatisierung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die Vorschläge der Verwaltungsvorlage Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind. Er bietet an, beide alternativen Varianten der Verwaltung der Bezirksregierung Arnsberg zur Prüfung  vorzulegen und das Ergebnis der Prüfung in die abschließende Beschlussvorlage einzuarbeiten.

 

Herr Stricker möchte wissen, inwieweit die Vorarbeit, welche in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat, bei einer externen Vergabe erhalten bleibe.

 

Herr Grothe antwortet, dass alle Vorarbeiten in die weitere Bearbeitung mit einbezogen werden. Die externen Büros sollen nur unterstützen.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass er mit den Antworten der Verwaltung nicht einverstanden ist.

 

Herr Wisotzki spricht sich dafür aus, vor einer weiteren Diskussion erst die finanziellen Mittel sicherzustellen. Danach könne eine inhaltliche Diskussion weitergeführt werden.

 

Herr Panzer appelliert dafür, die weitere Diskussion zu versachlichen und zu einem Ergebnis zu kommen. Der Beschluss, den FNP neu aufzustellen, sei vor 12 Jahren gefasst worden. Er hält den Vorschlag der Verwaltung für einen vernünftigen Ansatz und schlägt vor, diesem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, bis zur endgültigen Ratsentscheidung eine Stellungnahme unter Einbeziehung der Bezirksregierung herbeizuführen. Er lässt über den vereinbarten Beschlussvorschlag des Änderungsantrages abstimmen, wie er nachstehend aufgeführt ist.

 

 

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Beschluss:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Verwaltung, die Neuaufstellung des FNP durch eine Vergabe zu regeln. Dabei soll geprüft werden, ob dies im Rahmen einer interkommunalen Kooperation oder einer Vergabe an Dritte erfolgen soll.

 

  1. Vor einer endgültigen Vergabeentscheidung wird die Verwaltung zunächst beauftragt, Eckpunkte eines Pflichtenheftes und einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen.

 

  1. Sowohl das Pflichtenheft als auch der Projektplan sind den zuständigen Gremien zum September 2015 zur Entscheidung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

7

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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