23.04.2015 - 6.2 Schuldenmanagement - Erweiterung des Handlungsr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt Herrn Krings und Herrn Hellen von der NRW. Bank.

 

Herr Gerbersmann erläutert und begründet die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Hellen und Herr Krings stellen die Rahmenbedingungen für entsprechende Anleihen sowie die Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich im Rahmen einer Power-Point-Präsentation dar, welche als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist. 

 

Herr Riechel möchte wissen, ob man einen Preisaufschlag kalkulieren müsse, wenn das Volumen nicht erreicht werde und fragt nach der Höhe der Beratungskosten. Er fragt, ob am Ende Auflösungskosten entstünden und ob es eine Obergrenze gebe?

Er erkundigt sich danach, warum die Stadt Hagen bisher nicht mit Anleihen gearbeitet habe.

 

Herr Krings antwortet hierauf, dass Mitarbeiter der Kämmerei ihn bereits vor vier Jahren auf das Finanzierungsmittel der Anleihen angesprochen haben. Seinerzeit war dieses Finanzierungsmittel noch zu teuer. Eine  Anleihe hätte mindestens 100 bis 200 Punkte Aufschlag gekostet, für die man derzeit 50 Punkte zahlen müsse. 

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass die Diskussion um Anleihen das letzte Mal geführt wurde, als der Handlungsrahmen geändert worden ist. Der Vorschlag der Verwaltung war, zunächst mit dem Instrument der Schuldscheindarlehen zu beginnen. Die Beteiligung an einer Städteanleihe war seinerzeit bereits nicht mehr möglich. Jetzt bestehe das Angebot und die Chance, mit verschiedenen Kommunen eine Städteanleihe zu nutzen. Zusätzliche Kosten für die Beratung der NRW.Bank entstehen nicht, da die Beratung im Rahmen eines Mandates erfolgt. Wenn das Volumen nicht erreicht werden könne, habe man sich vorab darauf verständigt, wer wie viel bekommt. Damit verteilen sich die Kosten auf ein kleineres Volumen.

 

Herr Hellen teilt mit, dass Sondierungsgespräche im Vorfeld auf beiden Seiten geführt werden.

 

Herr Strüwer fragt, nach welchen Kriterien man sich orientiere, wenn man eine Gemeinschaftsanleihe im Verbund mit anderen Kommunen platzieren möchte.

 

Herr Krings erläutert, dass hier Erfahrungswerte der bereits beteiligten Kommunen wichtig seien.

 

Herr Hentschel spricht das Thema der langfristigen Kredite an. Er möchte wissen, ob die Stadt Hagen Schwierigkeiten habe, von den Banken Geld zu bekommen.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die aufsichtsbehördliche Obergrenze beachtet wird. Jedes Jahr habe die Stadt Hagen Kredite im Umfang von ca. 100 bis 150 Mio. , die fällig werden und neu prolongiert werden müssen.

 

Herr Wisotzki fragt Herrn Gerbersmann, ob bei der Verzinsung im Rahmen der Anleihen ein Wettkampf mit dem Land Nordrhein-Westfalen begonnen würde.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Stadt Hagen sich auch auf dem Markt platzieren möchte. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Stadt Hagen mit einer Kommunalanleihe ähnlich gute Zinsen bekomme, wie z. B. eine Bundesanleihe. Der Eintritt der Kommunen in den Markt verändere die Zinssätze oder die Marktgegebenheiten für Bund und Länder nicht. Daher könne man nicht von einem Wettkampf sprechen.

 

Herr Wisotzki zitiert aus der Vorlage: „Die Preisfindung für eine Anleihe orientiert sich an der Preisfindung des Landes NRW zzgl. eines Aufschlages, so dass aus heutiger Sicht den Kommunen eine attraktive Finanzierungskondition möglich ist.“ Danach orientiere man sich an NRW und gebe freiwillig einen Aufschlag. Er fragt, ob die öffentliche Hand sich nicht in eine Spirale begebe?

 

Herr Krings antwortet, dass der Investor sich am Land NRW orientiere. Der Investor glaubt an den Haftungsverbund, dass das Land NRW letztlich für seine Kommunen einstehe. Es handelt sich um einen Mechanismus im Markt. Für den Investor ist die Kommune das Land zuzüglich eines kleinen Aufschlages.

 

Herr Gerbersmann beantwortet die Frage von Herrn Hentschel, inwieweit die Stadt Hagen in der Lage ist, Darlehen zu bekommen. Die Stadt Hagen bekomme Geld mit kurzfristigen Laufzeiten, wie z. B. Tagesgeld oder Darlehen mit einer Laufzeit von unter drei Jahren. Ziel sei es, Darlehen mit einer Laufzeit über drei oder über fünf Jahre zu bekommen. Aufgrund des niedrigen Zinssatzes stelle sich dies bei Bankendarlehen derzeit schlecht dar.

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Emission von Anleihen als weiteres Instrument des Schuldenmanagements zu nutzen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Anleihen als Finanzinstrument in den „Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement“ wie in der Vorlage beschrieben aufzunehmen und beauftragt die Verwaltung, den Handlungsrahmen entsprechend redaktionell anzupassen und ihn dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

7

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen

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