12.03.2015 - 5.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion gem. § 12...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krippner kritisiert die Priorisierung, die seitens des Kämmerers bereits gegenüber der Presse stattgefunden hat und erklärt für die SPD-Fraktion, dass durch eine Prioritätenliste, die die Verwaltung dem Rat der Stadt Hagen vorlegt, die Entscheidung getroffen wird. Er kann sich vorstellen, dass eine solche Liste relativ schnell erstellt werden kann, weil nicht alle Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket I und II abgearbeitet werden konnten.
Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass derzeit der Verteilerschlüssel noch nicht bekannt ist.
Herr Gerbersmann pflichtet dem Oberbürgermeister bei und erklärt, dass die Verteilung der in Rede stehenden 3,5 Mrd. € noch unklar ist. Es gibt Aussagen vom Bund und von Landesinnenminister Jäger, wonach nicht nach Gießkannenprinzip verfahren werden soll, sondern über Verteilerschlüssel nachgedacht wird, die dafür Sorge tragen sollen, dass besonders notleidende Kommunen entsprechend mehr Geld als andere erhalten sollen. Dabei wird überlegt, den Verschuldungsgrad oder auch die Einwohnerzahl mit heranzuziehen.
Es spricht jedoch aus seiner Sicht nichts dagegen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu überlegen, welche Maßnahmen als prioritär erachtet werden.
Bezogen auf rd. 1,5 Mrd. €, die in 2017 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen, ist der Verteilerschlüssel klar. Es wird hier der selbe angewandt, nach dem auch in diesem Jahr erstmalig 1 Mrd. € verteilt werden. Es gibt eine aktuelle Berechnung des LWL, wonach die insg. rd. 2,5 Mrd. € die in 2017 zur Verfügung gestellt werden, dazu führen, dass Hagen rd. 7,7 Mio. € erhalten wird. Dies sind rd. 4,7 Mio. € mehr, als bisher von der Verwaltung eingeplant wurden.
Herr Gerbersmann geht auf die Kritik von Herrn Krippner an seiner Äußerung gegenüber der Presse ein und erklärt, dass er - wenn er von der Presse angesprochen wird - auch weiterhin der Presse antworten wird. Seiner Ansicht nach ist es dem Rat der Stadt Hagen unbenommen, andere Prioritäten festzulegen, als er sie gesehen hat. Dafür möchte er der Politik die Brückensanierung noch einmal dringend nahe legen, da diese im Konjunkturpaket II noch nicht enthalten waren. Ihm ist dies insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass die Brückenproblematik ohne Hilfe des Bundes nicht beherrschbar sein wird. Er würde es daher begrüßen, wenn seine Sichtweise geteilt würde.
Herr Strüwer macht deutlich, dass es bei den in Aussicht stehenden Mitteln um mehrere Bereiche geht. Dazu gehört die Entlastung der Kommunen, um Mehrkosten, die in vielen Bereichen in den letzten Jahren entstanden sind, auszugleichen. Diese Mittel stehen demnach nicht für neue Projekte zur Verfügung.
Wichtig ist ihm, dass an die Priorisierung der Investitionsmittel verantwortungsvoll herangegangen wird. Von zentraler Bedeutung sind hier die Themen Straßenerneuerung, Brückensanierung und Breitbandausbau.
Er möchte vom Kämmerer wissen, ob Sicherheit dahingehend besteht, dass das Geld, welches den Kommunen zur Verfügung gestellt wird, vom Land auch vollumfänglich durchgereicht wird. Ferner möchte er wissen, ob es schon Antrags- und Fördermodalitäten gibt, mit denen gearbeitet werden kann.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass bezogen auf die rd. 1,5 Mrd. € in 2017 bereits verhältnismäßig große Klarheit dahingehend besteht, dass die Mittel vom Land an die Kommunen vollständig durchgereicht werden. Es werden hier Anteile bei der Umsatzsteuer und bei den KdU mit eingerechnet.
Bezogen auf die rd. 3,5 Mrd. € Investitionsmittel herrscht noch Unklarheit. Es gibt die Erwartungshaltung des Bundes, dass diese Mittel bei den Kommunen ankommen sollen und es gibt die Zusage von Landesinnenminister Jäger, dass man dafür sorgen will, dass die Weitergabe 1:1 erfolgen soll, wobei der Verteilerschlüssel noch unklar ist. Bezogen auf das Schlagwort "Infrastrukturmaßnahmen" hat er mehrfach Hinweise auf die Breitbandversorgung sowie die Straßen- und Brückensanierung gelesen. Ob auch energetische Sanierungen vorgenommen werden können, steht derzeit nur zu vermuten. Ob es gezielte Förderung von Sport- und Kultureinrichtungen geben wird, kann er nicht sagen.
Er sichert jedoch zu, dass sich die Verwaltung auf alle Aspekte vorbereiten wird.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, die beispielhafte Aufzählung in Klammern im Antrag der SPD-Fraktion um die Begriffe "Brachflächenreaktivierung und Gewerbeflächenentwicklung" zu erweitern. Hintergrund ist, dass er davon ausgeht, dass seitens der Landesregierung geprüft werden wird, ob die von den Kommunen ausgewählten Projekte auch der Intention des Bundes für das Auflegen des Investitionsprogramms Rechnung tragen. Er geht beispielhaft auf die Entwicklung des Böhfelds als Gewerbegebiet ein.
Herr Thielmann möchte wissen, ob die Verwaltung eine Prioritätenliste auch dann erstellt hätte, wenn es den SPD-Antrag nicht gegeben hätte. Er stellt seine Zustimmung zum SPD-Antrag in Aussicht.
Herr König macht deutlich, dass es sich erstmalig um eine breite Unterstützung auf Bundesebene handelt, welches dem Druck der Kommunen aber auch der Bereitschaft auf Seiten des Bundes, sich dem Thema zu öffnen, geschuldet ist.
Bezogen auf die von Herrn Dr. Ramrath vorgeschlagene Ergänzung der Aufzählung in Klammern macht er deutlich, dass er befürchtet, dass eine Prioritätenliste erstellt werden wird, für die die zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem nicht ausreichen werden. Allein die Brückensanierung, wenn diese ernsthaft vorangetrieben wird, wird mehr finanzielle Mittel erfordern, als zur Verfügung stehen werden.
Ansatz der SPD-Fraktion ist zu versuchen, bei der Realisierung der Maßnahmen den 10 %igen Eigenanteil durch perspektivische Einsparungen aufgrund nachhaltiger energetischer Maßnahmen wieder hereinzuholen. Die laufenden Ausgaben sollen also die Stadt künftig weniger belasten.
Die Sanierungsnotwendigkeit von Straßen und Brücken hat eine Größenordnung angenommen, dass diese mit dem Investitionsprogramm nicht zu stemmen sein wird, erklärt Herr König. Diesbezüglich wird noch mehr Druck auf den Bund auszuüben sein.
Er hält eine Beratung über die Maßnahmen in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Rates für geboten.
Herr Hentschel begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion und verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass Einigkeit über die Verwendung erzielt werden kann. Er pflichtet Herrn König dahingehend bei, dass auch ihm das Erreichen einer strukturellen Einsparung aufgrund der richtigen Maßnahmenauswahl wichtig ist.
Er verleiht darüber hinaus seiner Sorge Ausdruck, dass die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht dazu ausreichen werden, die steigende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen und zu betreuen. Er weist darauf hin, dass sich seines Erachtens nach hier das Land aus der Verantwortung zurückzieht.
Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass es um insg. ca. 11 Mio. € für Hagen geht. Bezogen auf die rhetorische Frage von Herrn Thielmann erklärt er, dass die Verwaltung auch ohne den SPD-Antrag eine Prioritätenliste erstellt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt hätte. Unabhängig davon begrüßt er den SPD-Antrag zur Flankierung des Vorgehens der Verwaltung.
Herr Riechel begrüßt, dass der Bund einen Teil dessen, was er zugesagt hat, erfüllt. Die von den Kommunen eingeforderten Mittel für die Eingliederungshilfe kommen nicht in dem Maße und nicht so schnell, wie angekündigt.
Bezogen auf das Investitionsprogramm des Bundes weist er auf den von den Kommunen zu erbringenden 10 %igen Eigenanteil und die Aussage des Landesinnenministers, wonach die Höhe der Kassenkredite der notleidenden Kommunen ausschlaggebend sein sollen, hin und stellt die Frage, ob der Eigenanteil dann auch aus Krediten finanziert werden darf. Hier sieht er Klärungsnotwendigkeiten.
Herr Riechel geht auf den Ergänzungsvorschlag von Herrn Dr. Ramrath ein und erklärt, dass die Revitalisierung von Brachflächen früher Aufgabe des Landes, der LEG, war und die Stadt Hagen aufgrund der fehlenden Mittel daran krankt, die Brachen kaum revitalisieren zu können.
Weitere Prioritäten sieht er im Bereich der Schulen, aber auch in der Schaffung eines Westausgangs des Hauptbahnhofs. Auch für andere Bereiche des ÖPNV besteht die Ausbaunotwendigkeit. Die Grundausrichtung des SPD-Antrags hält er jedoch für richtig.
Herr Gerbersmann berichtet, dass es derzeit noch keine Regelungen des Landes zum durch die Kommunen aufzubringenden Eigenanteil gibt, wobei er hier deutliche Regelungsnotwendigkeit sieht, da mit dem Investitionsprogramm die Nothaushaltskommunen erreicht werden sollen.
Er geht davon aus, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, wozu energetische Maßnahmen gehören werden, die strukturell zu Einsparungen beitragen, gute Chancen haben werden. Er kann sich aber auch vorstellen, dass Maßnahmen bewilligt werden, die bereits im Haushalt eingestellt sind, die jedoch nicht vollumfänglich erledigt werden können. Als Beispiel geht er auf die Brückensanierungen ein. Hierfür sind Mittel im Haushalt eingeplant, die nicht ausreichen werden. Sie könnten jedoch herangezogen werden, um daraus den 10 %igen Eigenanteil darzustellen und somit ein Vielfaches an Fördergeldern einzuwerben. Hierfür kann er sich das Einverständnis der Aufsichtsbehörde vorstellen.
Er geht auf die Ausführungen von Herrn König zu den Brückensanierungen und dem Fehlen der erforderlichen Mittel ein und sieht hier keinen Dissens zu seiner Sichtweise. Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass in den Gesprächen der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Kämmerer mit dem Bund die Beseitigung von Schäden an Straßen und Brücken eine große Rolle gespielt hat. Die Haltung des Bundes in diesen Gesprächen fasst er dahingehend zusammen, dass - sofern die Investitionsmittel nicht schwerpunktmäßig für die Beseitigung von Schäden an Straßen und Brücken ausgegeben werden und sich dann der Bedarf zeigt, hier noch nachlegen zu wollen - der Bund nicht bereit sein wird, weitere finanzielle Unterstützung zu gewähren. Er geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass es auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird, über diese Investitionsmittel hinaus weitere Mittel für die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen seitens des Bundes zu erhalten.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den SPD-Antrag mit der Ergänzung von Herrn Dr. Ramrath, weil dies der weitergehende Vorschlag ist, abstimmen.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Beschluss:
Die Verwaltung erarbeitet schnellstmöglich eine Prioritätenliste, für welche Maßnahmen (Straßen, Gebäude, energetische Maßnahmen, Sport- und Kulturstätten, Brachflächenreaktivierung und Gewerbeflächenentwicklung etc.) das angekündigte Investitionsprogramm des Bundes in Hagen genutzt werden soll.
Anhand der Prioritätenliste und der Höhe der zu erwartenden Finanzmittel legt der Rat die Schwerpunkte und die Einzelmaßnahmen fest.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
219,1 kB
|
