12.03.2015 - 6.2 Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Bete...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet, dass im Aufsichtsrat der HAGENagentur mit Blick auf die übrigen Gesellschafter die Höhe des Kaufpreises von 1 € diskutiert wurde. Dies wird noch einmal überdacht, jedoch hat es steuerrechtliche Konsequenzen, wenn zum Nennwert und nicht zum Buchwert veräußert würde. Er stellt eine Klärung bis zur Ratssitzung am 26.03.2015 in Aussicht.
Herr König geht auf die letzte Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal ein, wo zwei weitere Punkte angesprochen wurden:
1. der Antrag aus dem Aufsichtsrat der HVG, wonach es eine stärkere Verpflichtung geben soll, das Defizit seitens der Stadt auszugleichen, damit die HVG nicht auf den Verlusten sitzen bleibt und
2. wurde angeregt, bei der Zusammensetzung der Gesellschaftsgremien einen Vertreter der HVG zu berücksichtigen.
Unabhängig davon hat er heute die Gesellschaftsverträge durchgesehen und neigt vor diesem Hintergrund zur konkreteren Formulierung der Beschlüsse. Es gibt keine Regelung im Gesellschaftsvertrag für einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss bei der agentur mark. Dort gibt es eine Gesellschafterversammlung, die entsprechend personell besetzt ist. Hier müsste der Rat den Vertretern eine entsprechende Weisung erteilen, damit der entsprechende Beschluss gefasst wird. Auch bei der HAGENagentur gibt es eine Gesellschafterversammlung, die förmlich stattzufinden hat. Letzteres liest er zumindest so und hält es für sinnvoll, die Richtigkeit der Beschlüsse noch einmal zu überprüfen.
Herr Oberbürgermeister Schulz sichert die Überprüfung und die Aufbereitung der Beschlüsse in einer Form, die den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen, zu.
Er geht weiter darauf ein, dass es im Aufsichtsrat der HVG aus Arbeitnehmersicht den Ergänzungswunsch gab, die Verlustausgleiche noch einmal deutlicher unter die Bedingung zu stellen, dass wirtschaftliche Verluste nachhaltig für die HVG ausgeschlossen sind. Hierzu befindet sich derzeit ein geänderter Beschlussvorschlag in der Abstimmung.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor diesem Hintergrund vor, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 26.03.2015 zu verschieben.
Bedenken, so zu verfahren, gibt es nicht.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 311.500 € (=50,08% des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.
2. Der Rat stimmt zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der HAGENagentur die bisherige satzungsmäßige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der HAGENagentur durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).
3. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der HAGENagentur dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.
4. Der Rat stimmt zu, dass sich die Besetzung des Aufsichtsrats der HAGENagentur nach Anteilserwerb durch die HVG weiterhin nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag bestimmt, wonach die Stadt Hagen fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet.
5. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse auf Seiten der HVG und der HAGENagentur umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW durchzuführen.
6. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der agentur mark GmbH (agentur mark) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 15.500 € (=50 % des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.
7. Der Rat stimmt zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der agentur mark die bisherige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der agentur mark durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche jährliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).
8. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der agentur mark dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.
9. Nach Eintritt der HVG als Gesellschafterin sollen für die HVG durch die Stadt Hagen zu bestimmende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsendet werden. Die HVG soll daher nach Anteilserwerb die im Ratsbeschluss vom 3.7.14 (0323/2014) bestimmten Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsenden. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG jeweils eine entsprechende Weisung in Form eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses erteilt, entsprechende Entsendungen vorzunehmen.
10. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 6 bis Ziff. 9 durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse auf Seiten der HVG und der agentur mark umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse nach Ziff. 6 bis Ziff. 9 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1lit. b) GO NRW umzusetzen.
