12.03.2015 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr König greift eine Anfrage, die er in der Kommission für Beteiligungen und Personal gestellt hat, auf. Danach möchte er wissen, warum die Vorlage zur Besetzung des Aufsichtsrats der ENERVIE und der Mark-E mit konkreten Namensvorschlägen seitens der Verwaltung versehen wurde. Dies weicht vom Vorgehen aller früheren Oberbürgermeister ab. Diese Namensvorschläge waren unausgewogen und haben die SPD gegenüber den anderen Fraktionen benachteiligt. Er berichtet weiter, dass gegenüber der SPD-Fraktion aus dem Fachbereich des Oberbürgermeisters bestätigt wurde, dass diese Vorgehensweise beabsichtigt gewesen sei. Herr König möchte daher wissen, warum der Oberbürgermeister das Besetzungsrecht, das die Fraktionen haben, selbständig einen Vorschlag unterbreitet und dabei die Größe der einzelnen Fraktionen bei der Berücksichtigung der Mandate missachtet hat. Er bittet darum, ernsthaft zu überdenken, die Vorlage zurückzuziehen und diese nicht erneut im Rat zu präsentieren.
Herr Idel erklärt, dass der Verwaltung bei der Erstellung der Vorlage ein Fehler unterlaufen ist. Die Verwaltung hat einen Vorschlag für den Aufsichtsrat der ENERVIE und der Mark-E unterbreitet, bei dem der Anschein erweckt wurde, die Besetzung beider Aufsichtsräte sei identisch. Dies ist jedoch nicht der Fall. Aus dem aktuellen Anschreiben der ENERVIE an die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde auf die Nachwahl des Aufsichtsrates eingegangen. Es wurde in dem Schreiben dabei auf die von der Ratsperiode abweichende Wahlperiode hingewiesen und dass diese davon abhängig ist, wann die Hauptversammlung über den 4. Jahresabschluss innerhalb der Aufsichtsratsperiode beschließt. In der Ratssitzung am 03.07.2014 hat nur die Nachwahl zu den Aufsichtsräten der ENERVIE und Mark-E für die laufende Wahlperiode stattgefunden, welche der neuen Zusammensetzung des Rates geschuldet war. Andere Kommunen haben in ihrer konstituierenden Sitzung sowohl die Nachwahl durchgeführt, als auch beschlossen, dass diese auch für die neue Wahlperiode der Aufsichtsräte gelten soll. Letzteres hat die Stadt Hagen nicht getan.
Herr Idel hat die Vorgehensweise mit Herrn Kabbath, ENERVIE, rückgekoppelt, welcher ausdrücklich bestätigt hat, dass es sich bei der Wahl in der Ratssitzung am 03.07.2014 lediglich um eine Nachwahl gehandelt hat und die Stadt Hagen daher ein Votum für die Wahl der zukünftigen Aufsichtsräte abgeben muss. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Ergänzungsvorlage für die Ratssitzung am 26.03.2015, die darstellt, wie die Wahl im vergangenen Jahr ausgefallen ist.
Herr König fragt nach, ob bei dieser Vorlage davon ausgegangen werden kann, dass sie keine Namensvorschläge enthalten wird und die Fraktionen über selbige selbst abstimmen können.
Dies wird von Herrn Oberbürgermeister Schulz bestätigt.
Herr Thielmann geht auf die Vorlage zur Wahl der Aufsichtsräte von ENERVIE und Mark-E vom 03.07.2014 ein. Er möchte wissen, ob es richtig ist, dass seinerzeit von den insgesamt 12 Mandaten drei Mandate (einer im ENERVIE-Aufsichtsrat und zwei im Mark-E-Aufsichtsrat) der SPD-Fraktion zur Verfügung standen und der aktuelle Verwaltungsvorschlag für die SPD-Fraktion nur noch zwei Mandate (einer im ENERVIE-Aufsichtsrat und einer im Mark-E-Aufsichtsrat) vorgesehen hat.
Ferner möchte er wissen, ob es sich so verhält, dass die ENERVIE bzw. die Mehrheit des Aufsichtsrates es wünscht, dass die Aufsichtsräte von ENERVIE und Mark-E personenidentisch sein sollen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt zur zweiten Frage von Herrn Thielmann, dass dies nicht der Auslöser für die Benennung in der Vorlage war, da der Verwaltung bekannt war, dass seitens der Politik der Wunsch nach unterschiedlicher Besetzung der Aufsichtsräte bestand.
Herr Funk beantwortet die erste Frage von Herrn Thielmann dahingehend, dass tatsächlich durch den Beschluss des Rates am 03.07.2014 die SPD-Fraktion ein Mandat für den Aufsichtsrat der ENERVIE und zwei für den der Mark-E hatte. In der neuen Vorlage für die neue Wahlperiode wurde versehentlich die Besetzung des ENERVIE-Aufsichtsrat auf den der Mark-E übertragen, wodurch es zu einer Reduzierung beim Mark-E-Aufsichtsrat von zwei auf ein Mandat für die SPD gekommen ist.
Herr Dr. Bücker möchte wissen, warum in der Volmegalerie eine Brandwache zum Einsatz kommt und ob diese Maßnahme eine Auflage der Stadt Hagen darstellt.
Herr Grothe sichert die Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung zu.
Herrn Hentschel ist das Gerücht zu Ohren gekommen, dass die "Allianz der Vernunft" an einem Vorschlag arbeitet, wonach das Rederecht kleiner Fraktionen eingeschränkt werden soll. Er möchte wissen, ob dieses Gerücht der Wahrheit entspricht.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die "Allianz der Vernunft" nicht daran arbeitet und auch nicht daran arbeiten lässt.
Herr Riechel geht auf die positive Presseberichterstattung vom Vortag ein, wonach Mittel für die Investition in den Hauptbahnhof bereitgestellt werden. Es wurden auch Beispiele genannt, für die Investitionsmittel verwendet werden. Aussagen zur Westöffnung des Hauptbahnhofs wurden jedoch nicht getätigt, obwohl dies eine der wesentlichen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung darstellt.
Er möchte daher wissen, wodurch sichergestellt wird, dass die Westöffnung des Hauptbahnhofes in die Planung integriert wird und welche Mittel aus dem Gesamtbudget dafür vorgesehen sind bzw. genutzt werden können.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass das, was am Vortag mitgeteilt werden konnte, sich auf die Maßnahmen erstreckt, die die Deutsche Bahn AG und das Land im Rahmen des VRR übernehmen. Dazu gehören das Bahnhofsgebäude sowie die Treppen- und Gleisanlagen. Aufgrund von Planungsvorläufen erstreckt sich die Umsetzung über einen Zeitraum von 7 bis 9 Jahren.
Herr Grothe berichtet, dass in den 32 Mio. € keine Mittel für die Westöffnung des Hauptbahnhofes enthalten sind. Die Verwendung dieser Mittel ist nicht durch die Stadt Hagen zu beeinflussen. Es werden jedoch parallel Gespräche mit dem VRR geführt, welcher wiederum die Bereitschaft zur Förderung signalisiert hat, sofern die Förderkriterien eingehalten werden. Nähere Erläuterungen hat es dazu in der Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Januar 2015 gegeben. Es wird die Vergabe einer Studie vorbereitet, welche ermitteln soll, in welcher finanziellen Größenordnung man sich bei einer Öffnung der Westseite des Hauptbahnhofs bewegen wird.
Herr Dr. Geiersbach hat der heutigen Presse entnommen, dass die Schloss Hohenlimburg gem. GmbH, die mit 10.000 €/Jahr von der Stadt Hagen bezuschusst wird, ihre Geschäftsführerin Frau Dettmann mit sofortiger Wirkung abgelöst hat.
Er möchte hierzu wissen, ob der Verwaltung diese Personalie im Vorfeld bekannt war und wie die Verwaltung die Geschäftsführung über Rheda-Wiedenbrück beurteilt.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt zum ersten Teil der Frage, dass ihm und dem Rest der Verwaltung diese Personalie nicht bekannt war. Er macht deutlich, dass er die Arbeit von Frau Dettmann, die diese für die gem. GmbH geleistet hat, wertschätzt. Zu den Gründen kann er über das hinaus, was in der Presse zu lesen war, nichts sagen. Wie eine ehrenamtliche Geschäftsführung über Rheda-Wiedenbrück aussehen wird, entzieht sich seinen Beurteilungsmöglichkeiten.
Er weist darauf hin, dass Politik selbst entscheiden muss, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Vorgehen ziehen möchte.
Herr Strüwer stellt die Frage nach dem geplanten Nutzungszeitraum der Regenbogenschule als zentrale Aufnahmestelle des Landes und verweist darauf, dass hierzu unterschiedliche Aussagen seitens der Bezirksregierung Arnsberg in der Presse kursieren.
Frau Kaufmann berichtet, dass bei der Übernahme der Regenbogenschule seitens des Landes von 6 Monaten die Rede war.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er mit dem Regierungspräsidenten telefonieren wird, u. a., weil der Presse zu entnehmen war, dass das BLB weitere eigene Standorte in Hagen dahingehend überprüfen wird, ob diese als weitere zentrale Aufnahmestellen des Landes in Betracht kommen. Konkret wurden hier die ehemalige Polizeiwache in Haspe (Berliner Straße) und zwei ehemalige Innenstadtstandorte der FernUniversität (u. a. Konkordiastraße) genannt. Er möchte hierzu gerne eine Bewertung der Bezirksregierung Arnsberg erhalten.
Bei einer Nutzung der Regenbogenschule über einen Zeitraum von rd. 6 Monaten hinaus müssten die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Herr Hentschel stellt die Frage, ob beim Verkauf des Grundstücks auf der Haßleyer Insel an die Fa. Sonneborn eine Frist in den Vertrag mit aufgenommen wurde, bis wann mit dem Bau eines Möbelhauses zu beginnen ist. Er möchte ferner wissen, ob das Grundstück nach Ablauf der Frist an die Stadt Hagen zurückfällt.
Herr Grothe teilt mit, dass sich die Grundstücke im Bereich der Haßleyer Insel nie im Eigentum der Stadt Hagen befunden haben und die Stadt Hagen keine Verträge mit der Fa. Sonneborn abgeschlossen hat. Vertragliche Regelungen können nur beim Verkauf städtischer Grundstücke vorgenommen werden. In diesen Verträgen wird zumeist eine Frist von 2 Jahren sowie ein Rückkaufrecht der Stadt verankert.
Die Verwaltung hat bei der Erstellung des Bebauungsplanes mit der Fa. Sonneborn zusammengearbeitet, in welchem das Recht zur Errichtung eines Möbelmarktes festgehalten ist.
