05.02.2015 - 6.8 Projekt Restrukturierung der GWH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 05.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Jessica Hatwich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die Ergänzung im Beschluss des Betriebsausschusses GWH vom 04.02.2015 hin. Er erinnert an den HSP-Beschluss und dass durch die Rückführung 500.000,00 € eingespart werden sollen.
Herr König geht auf die Diskussionen in der Sitzung des Betriebsausschusses der GWH vom 04.02.2015 ein. Dort wurde die Auffassung vertreten, dass die Maßnahme im HSP, die Auflösung des Eigenbetriebes, dazu führen soll, dass 500.000,00 € eingespart werden. Wenn dieses Ziel auch anderweitig erreicht werden könne, stelle sich die Auflösung des Eigenbetriebes nicht mehr in der Deutlichkeit. Aus diesem Grund soll bei der weiteren Projektbearbeitung dargestellt werden, welche Einsparungen bei der Umsetzung von Einsparvorschlägen entstehen. Dies gelte sowohl für das Amt in der Linie als auch bei dem Eigenbetrieb. Er bittet darum, diese Ergänzung auch im Haupt- und Finanzausschuss mit zu entscheiden.
Herr Gerbersmann weist mit allem Nachdruck darauf hin, dass die Verwaltung daran arbeite, den HSP-Beschluss in einem umfassenden Projekt umzusetzen. Wenn die Verwaltung jetzt beauftragt werde, alternative Modelle zu erarbeiten und dabei offen gelassen wird, in welcher Form das Projekt abgeschlossen werden soll, könne zum Stichtag im Juni 2015, zu dem das Projekt seinen Abschluss finden müsse, weil zu diesem Zeitpunkt die Strukturen des Haushaltsplanes 2016/2017 klar sein müssen, kein abgeschlossenes Projekt vorliegen. Damit könne er den Haushaltsentwurf nicht zeitgerecht vorlegen. Er appelliert daran, den Fortgang des Projektes nicht aufzuhalten.
Herr Röspel schließt sich den Ausführungen von Herrn Gerbersmann an. Es wurde einstimmig beschlossen, den Eigenbetrieb GWH aufzulösen und einen Konsolidierungsbetrag in Höhe von 500.000,00 € zu erzielen. Er sehe keine Möglichkeit darin, über weitere Alternativen nachzudenken.
Herr Panzer geht auf die Diskussionen in der Sitzung des Betriebsausschusses GWH vom 04.02.2015 ein. Dort wurde von Herrn Bald dargestellt, dass bis zum 27.05.2015 die Restrukturierung der GWH im Rahmen des Zeitplans stattfinden soll. Bis dahin soll auch berichtet werden, wie die 500.000,00 € einzusparen seien. Daraufhin wurde im Betriebsausschuss GWH diskutiert, dass es nur Sinn mache, wenn man zu diesem Zeitpunkt die Synergien diskutiert und überlegt, ob man das Amt in der Linie haben müsse oder ob sich bestimmte Einsparungen auch in der jetzigen Rechtsform durchführen ließen.
Herr König schließt sich den Ausführungen von Herrn Panzer an.
Herr Gerbersmann macht deutlich, dass diese HSP-Maßnahme deutliche Auswirkungen auf die gesamte Struktur des Haushaltes habe. Umfangreichste Strukturen im Haushalt müssen verändert werden. Hier müsse nicht nur das Druckwerk, sondern das SAP-System müsse auf die neue Struktur umgestellt werden. Es ist ein Unterschied, ob die Dinge im Bereich des Vermieter – Mieter – Modells in bestimmten Strukturen an die GWH überwiesen werden oder ob zukünftig wieder eine Direktverbuchung auf die einzelnen Produkte umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurde das umfassende Projekt verwaltungsintern umgesetzt, um zu den entsprechenden Strukturen und Vorbereitungen zu kommen. Wenn hier ergebnisoffen herangegangen werde, können nicht zwei Strukturen im Haushalt vorgehalten werden. Es werde jetzt zum Juni 2015 ein Haushalt 2016/2017 vorbereitet, wie er dem Ratsbeschluss entspreche.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass die Verwaltung bei der weiteren Projektarbeit darstelle, welche Einsparungen bei der Umsetzung von Einsparvorschlägen entstehen. Die grundlegend gefasste Richtungsentscheidung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden.
Herr Wisotzki hat den Eindruck, dass eine Maßnahme unabhängig vom Ergebnis des Konsolidierungserfolges festgezurrt werde. Es werden Vorbereitungen getroffen, ohne das Ergebnis zu kennen.
Herr König weist darauf hin, dass der Ratsbeschluss aus zwei Teilen bestehe. Die Auflösung der GWH wurde nicht beschlossen, nur weil die GWH aufgelöst werden sollte, sondern mit der Auflösung wurde eine zwingende Vorgabe über eine jährliche Einsparung im gesamten Haushalt der Stadt Hagen in Höhe von 500.000,00 € verbunden. Wenn dieses Ziel nicht erreicht werden sollte, dürfe der Eigenbetrieb nicht aufgelöst werden.
Herr Krippner erläutert, dass ein HSP-Beschluss vorliege, nach dem noch einzelne Vorlagen und einzelne Bewertungen erfolgen könnten. Es soll jetzt dargestellt werden, wie die 500.000,00 € eingespart werden, wenn es keine GWH mehr gebe.
Wenn ein Weg gefunden werden könnte, die 500.000,00 € einzusparen, ohne dass die GWH aufgelöst würde, müsse der Regierungspräsident diese Einsparung auch anerkennen.
Herr Thieser geht davon aus, dass die Verwaltung die Einsparung in Höhe von 500.000,00 € durch die Rückführung der GWH in die Verwaltung begründet. Wenn es inhaltliche Gründe für die Einsparung der 500.000,00 € gibt, müsse die Verwaltung diese auch nennen. Er bittet die Verwaltung darum, die Einsparung vorzustellen.
Herr Treß erinnert daran, dass nach den Aussagen des Oberbürgermeisters im Rahmen des Prozesses dargelegt werden soll, wo das Einsparpotenzial herkommt. Jetzt wurde der Prozess auf der Basis des Ratsbeschlusses eingeleitet. Im Rahmen dieses Beschlusses werde sich in der Umsetzung zeigen, wo die Einsparpotenziale herkommen. Wenn die Einsparung nicht erreiche werde, könne die Aussage getroffen werden, dass sich der Grund für die Auflösung aus dem HSP erledigt habe. Im Umkehrschluss heiße dies nicht, dass die GWH nicht aufgelöst werden müsse, weil das Einsparpotenzial auch dort erreicht werden könne. Der Prozess müsse erst beginnen. Viele der Gründe, die seinerzeit für die Gründung der GWH sprachen, wurden mit Einführung der normalen Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung der Stadt hinfällig.
Herr Gerbersmann erklärt, dass die Verwaltung ihre Aufgabe darin sieht, die 500.000,00 € nachvollziehbar dezidiert im Zusammenhang mit dem Prozess nachzuweisen. Er erläutert die Gründe, warum es seit der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik gebe es keinen Grund mehr gebe, solch ein umfassendes ausgelagertes System in Form eines Eigenbetriebes zu führen.
Herr Strüwer führt aus, dass man sich in den letzten eineinhalb Jahren innerhalb der Politik darüber einig war, dass die erzielte Sparsumme in diesem Bereich erreicht werden könne. Man war sich auch darüber einig, dass die Zusammenarbeit mit der GWH nicht so funktioniert habe, wie man es sich gewünscht hat. Das Problem bestand darin, dass an der Spitze der GWH ein Betriebsleiter mit einer Zielsetzung stand, die nicht kompatibel mit der Rückführung der GWH in die Verwaltung ist.
Herr Thielmann stellt fest, dass ein vorgestellter Arbeits- und Zeitplan zur Kenntnis genommen werden müsse und der Rat den Beschluss am 18.06.2015 zu fassen habe. Bis dahin werde die Verwaltung konkreter benennen können, wie sich die 500.000,00 € zusammensetzen.
Herr Thieser weist darauf hin, dass es nicht darum gehe, kurz vor Schluss Bedenken zu streuen, sondern dass ein einstimmig gefasster Beschluss des Betriebsausschusses GWH Ernst genommen werde.
Herr Dr. Ramrath formuliert einen Beschlussvorschlag.
Herr Oberbürgermeister Schulz formuliert und ergänzt den nachstehend aufgeführten Beschlusstext:
Beschluss:
Der in der Vorlage vorgestellte Arbeits- und Zeitplan wird zur Kenntnis genommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, dass bei der weiteren Projektbearbeitung dargestellt werden soll, welche Einsparungen bei der Umsetzung von Einsparvorschlägen entstehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Ratssitzung am 26.02.2015 das Einsparvolumen zum jetzigen Stand zu dokumentieren.
