05.02.2015 - 5.1 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Schulden bei de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki erläutert, dass der Vorschlag der SPD-Fraktion von der Stadtverwaltung falsch verstanden worden sei. Die Intention war es nicht, die Vollstreckung zu privatisieren. Es sollte vielmehr der verwaltungsvollstreckungsinterne Bereich sowie der Vollstreckungsaußenbereich auch aufgrund offener Stellen überprüft werden. In der Antwort der Verwaltung wurde genannt, dass im Jahr 2014 noch 6.111.685 € beigetrieben werden konnten. Wenn man davon ausgehe, dass noch 20 % mehr hätten beigetrieben werden können, wenn alle Stellen besetzt wären, hätte man ca. 1,2 Mio. € mehr beitreiben können. Er fragt, warum diese Stellen nicht besetzt werden, wenn eine Mehreinnahme erzielt werden könnte.

 

Herr Gerbersmann führt aus, dass sich die Antwort der Verwaltung auch auf die Aussage des Antrages beziehe, dass andere Großstädte zur Beitreibung offener Forderungen Inkasso-Unternehmen in Anspruch nehmen.

Hinsichtlich der Personalsituation berichtet Herr Gerbersmann, dass bei 9 ½ Planstellen  derzeit eine Stelle unbesetzt ist. Durch interne Umschichtungen bei 20 wurde dafür gesorgt, dass eine weitere Stelle besetzt worden ist. Zwei überplanmäßige Stellen sind zur Abarbeitung von Rückständen ebenfalls vorhanden. 5 Mitarbeiterwechsel haben im Vollstreckungsinnendienst stattgefunden. Im Vollstreckungsinnendienst ist eine halbe Stelle bei der stellvertretenden Sachgruppenleitung unbesetz, weil dort Fluktuation stattgefunden hat. Gespräche zur Verbesserung der Personalsituation im Vollstreckungsbereich haben bereits stattgebunden. Im Vollstreckungsaußendienst sind seit dem 01.02.2015 alle 6 Stellen besetzt.

 

Herr Dr. Ramrath fragt, ob seitens der Verwaltung darüber nachgedacht worden ist, interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu organisieren.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass keine konkrete Antwort darüber gegeben werden könne, ob die interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich sinnvoll sei. Er befürchtet, dass dieselben datenschutzrechtlichen Bedenken, die auch dazu führen, dass man verpflichtete Private nicht einsetzen darf, auch bei dem Austausch der Kommunen untereinander eine Rolle spielen.

 

Herr Thielmann geht auf die derzeitige eindeutige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen ein. Er bittet um Information über den Ausgang der Konzepte der Städte Essen und Wiesbaden.

 

Herr Strüwer stellt es sich schwierig vor, wenn Beträge aufgrund einer einmaligen Forderung nicht einzutreiben sind. Er spricht die offenen Posten der Forderungsart der Elternbeiträge Kitas in Höhe von 3,5 Mio. € und Elternbeiträge OGS in Höhe von 1 Mio. € an und möchte wissen, wie hoch der prozentuale Ausfall pro Jahr in den vergangenen zwei Jahren speziell in diesen Bereichen gewesen ist.

 

Herr Wisotzki erläutert, dass die Beträge um 20 % steigen könnten, wenn 4,5 Arbeitsplätze neu besetzt würden. Man spreche über eine Gewinnspanne in Höhe von 1,2 Mio. €, die zusätzlich eingeholt werden könnten. Er bittet zu prüfen, ob dieser Bereich temporär mit Personal aufgestockt und verstärkt werden könnte. Dies sei auch eine Frage der Steuergerechtigkeit.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die aktuellen Bemühungen ein, die offenen Stellen in diesem Bereich zu besetzen.

 

Frau Schmitz erklärt anhand eines Beispiels von Kindergartenbeiträgen, dass Höchstbeiträge festgesetzt werden, die in den Forderungsbestand einfließen und später niedergeschlagen werden müssen, weil nicht alle Beträge werthaltig sind, wenn sie überprüft werden. Sie macht deutlich, warum die 15 Mio. € auch nicht mit verstärkten Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden können.

 

Herr Dr. Geiersbach geht auf den Punkt Gewerbesteuer ein, welcher ca. 50 % der Forderungen einnehme. Hier falle auf, dass in der Vollstreckung im Vergleich zu anderen Forderungsarten nur ca. 10 % realisiert worden sind. Dies sei für ihn unverständlich.

 

Frau Schmitz erklärt, dass sich die erste Spalte auf den Stand Offene Posten zum 31.12.2014 bezieht. Dies ist eine Stichtagsbetrachtung. In den ersten zwei Wochen des Monats Januar sind von den 14 Mio. € bereits über 5 Mio. € eingegangen.

 

Herr Dr. Bücker stellt fest, dass zum Stichtag 31.12.2014 ca. 30 Mio. € offen sind und fragt, ob es einen Überblick über die Entwicklung der vergangenen Jahre gibt.

 

Herr Treß fragt, ob für die Forderungen, die uneinbringlich sind, eine angemessene Einzelwertberichtigung in 2014 gemacht worden sei.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Bücker antwortet Herr Gerbersmann, dass sich die Situation nicht wesentlich verändert hat. Bei einigen Forderungsarten, wie z. B. den Kindergartenbeiträgen wurde eine Zunahme festgestellt. Das Gesamtvolumen habe sich nicht besorgniserregend nach oben verändert.

 

Frau Schmitz antwortet auf die Frage von Herrn Treß, dass in den jeweiligen Jahresabschlüssen Einzelwertberichtigungen ab 50.000,00 € und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen werden.

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Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage