10.12.2015 - 5.23 Bebauungsplan Nr. 7/66 (173), 1. Änderung -Kram...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/66 (173), Kramberg-, Schwerter- und Külpestraße –.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/66 (173), 1. Änderung Kramberg-, Schwerter- und Külpestraße liegt im Hagener Norden, östlich der Külpestraße und wird im Norden von der Krambergstraße und im Süden von der Knüwenstraße begrenzt. Das Plangebiet liegt im Bereich, Gemarkung Boele, Flur 24 und umfasst die Flurstücke 60, 265, 272, 340 und 341 (ehem. Flurstück 263), sowie das Flurstück 515, Gemarkung Boele, Flur 4.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses. Als nächster Verfahrensschritt wird im 1. Quartal 2016 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage