26.11.2015 - 4.9 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Situation Enervie

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König erläutert und begründet den Antrag der SPD-Fraktion sowie den Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke sowie der Ratsgruppe BfHo/Piraten Hagen. Es wurde immer deutlich gemacht, dass die Sicherung der Enervie und der Fortbestand des Unternehmens vorrangig zu bearbeiten ist. Es wurde auch immer betont, dass die Aufarbeitung der Probleme, die Krisen, die Verantwortlichkeiten zu klären sind und dass notwendige Konsequenzen erarbeitet werden müssen. Eine der Hauptursachen werde in der Energiewende und der sich daraus ableitenden Folgerungen für die Energieunternehmen gesehen. Selbst Roland Berger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es auch hausinterne Fehler gegeben habe, die für die dramatische Situation mit verantwortlich seien. Es dürfe sich nicht die Gefahr einer Wiederholung ergeben. In der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, dass die Verantwortlichkeiten unter den Teppich gekehrt werden sollten. Die Westfalenpost habe geschrieben, dass der Oberbürgermeister eine  Aufarbeitung der Enerviekrise ablehne. Es müsse sehr darauf geachtet werden, dass die öffentliche Diskussion um die Enervie nicht dazu führe, dass ein wesentlicher Beitrag zur Politikverdrossenheit geleistet werde. Es wurde von Anfang an darauf hingewiesen, dass es Konsequenzen für das, was im Unternehmen passiert ist, geben müsse. Ob und welche Konsequenzen es geben werde, sollen die gestellten Fragen beantworten. Es dürfe nicht sein, dass der städtische Haushalt der Leittragende der Enerviekrise sei. Es dürfe nicht sein, dass die Arbeitnehmer innerhalb der Enervie durch ihren Arbeitsplatzverlust allein verantwortlich gemacht werden. Es bestehen erhebliche Zweifel darüber, dass der ehemalige Vorstandssprecher allein für die Situation verantwortlich sei. Es müsse darüber diskutiert werden, ob es nicht auch andere Verantwortliche gegeben habe. Er erinnert an die öffentlichen Aussagen aller Fraktionen, dass eine Aufarbeitung notwendig ist und an den Artikel der Westfalenpost vom 15.10.2015. Er geht auf den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP ein, welcher als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist. Er erläutert Ziff. 1. und 2. des Antrages. Durch die Ziff. 3 werden seiner Meinung nach keine Konsequenzen zu tragen sein. Ihm gehe es darum, dass der Aufsichtsrat mit klaren Vorgaben aufgefordert wird, eine deutliche Analyse zu fertigen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er nicht die Aussage getroffen habe, dass er eine Aufarbeitung der krisenhaften Entwicklung bei der Enervie ablehne. Er habe ebenfalls nicht gesagt, dass es zunächst gelte, die Banken zu befriedigen. In den letzten Monaten ging es darum, einen Restrukturierungsrahmenvertrag, der für das Überleben des Unternehmens von entscheidender Bedeutung war, abzuschließen. Er habe deutlich gesagt, dass man sich in der Phase, in der man sich entscheiden müsse, wo man seine Ressourcen einsetze,  auf die Fragenstellung konzentrieren müsse, die man angehen könne. Im Aufsichtsrat der Enervie wurde ein Finanzausschuss gegründet, der sich genau mit diesen Fragen, jenseits der Tätigkeiten des Aufsichtsrates, auseinandersetzt, Ursachen untersucht und bewertet und sich über unterschiedliche Einschätzungen über die Entwicklung des Unternehmens auseinandersetzt. Es wurde ein Restrukturierungsausschuss gegründet, der deutlich dichtere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Banken sichert. Das Thema „Situation Enervie“ wird seit Monaten auf Tagesordnungspunkt in der Kommission für Beteiligungen und Personal gesetzt. Auch dort wurden die abweichenden Auffassungen zu der Ursache, wie auch zu den aus Sicht von Herrn Prof. Bontrup nicht optimal gestalteten Restrukturierungsprozess, diskutiert. Er habe insbesondere mit Blick auf das Datum für den Abschluss des Restrukturierungsrahmenvertrages deutlich gemacht, wo er bei den vielfältigen Aufgaben eines Oberbürgermeisters seine Arbeitszeit in höchstem Maße einsetze. Das Restrukturierungsgutachten habe deutlich erkennbare Erfolge gezeigt. Daher gelte es, jetzt erst einmal im Unternehmen eine Grundstabilität zu erreichen, die annehmen lasse, dass das Unternehmen in eine gute Zukunft gehe. Es gebe ein breites Interesse daran, neben der Frage der Ursache durch Energiewende, auch Aspekte, die möglicherweise durch das Management oder im Aufsichtsrat nicht erkannt wurden, in den Blick zu nehmen.

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass die CDU-Fraktion die Ausführungen des Oberbürgermeisters teile. Er bekräftigt, dass die CDU-Fraktion selbstverständlich an einer Aufarbeitung der Ursachen für die Unternehmenskrise im Rahmen der Möglichkeiten mitwirke und einen solchen Analyseprozess unterstütze. Dies wurde auch in der letzten Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal deutlich gemacht. Dort wurde der Antrag zunächst von der SPD-Fraktion eingebracht. Man habe sich darauf verständigt, dass man im Sinne einer konstruktiven Aufarbeitung und eines gemeinsamen Weges versuchen wollte, diese Fragestellungen noch einmal zu strukturieren und ergebnisoffen zu formulieren. Wenn es in der Ratssitzung zu einer Beschlussfassung komme, sei jetzt ein Beschlussgegenstand zu formulieren. Diesen enthalte der Antrag der Fraktionen SPD und Die Linke sowie der Ratsgruppe BfHo/Piraten Hagen nicht. Es werden sieben Einzelpunkte angesprochen, zu denen mehrere Fragen formuliert wurden. Aus einem Beschluss müsse hervorgehen, welche Maßnahmen zu treffen seien und an wen er sich richte. Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP wurde versucht, einen Beschlussrahmen zu setzen, den man umsetzen könne. Zunächst müsse geklärt werden, wer in der Lage sei, die Erkenntnisquellen und Daten zu liefern, um die umfangreiche Analyse durchzuführen. Hier sei man auf die Daten des Unternehmens angewiesen. Daher müssten die Fragestellungen zunächst in das Unternehmen hinein transportiert werden. Zu klären sei auch, in welchem Umfang dem Rat diese Daten zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu diene der Punkt 2 des Änderungsantrages. Er erläutert und begründet Punkt 3 des Änderungsantrages.

 

Herr Hentschel kann den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath nicht zustimmen. Der Druck mit den Banken sei nicht mehr vorhanden, da eine Stillhaltevereinbarung geschlossen wurde. Er geht auf die Verantwortlichkeiten vom Aufsichtsrat ein und bittet um Unterstützung des gemeinsamen Antrages der Fraktionen SPD und Die Linke sowie der Ratsgruppe BfHo/Piraten Hagen.

 

Herr Riechel geht darauf ein, dass in der Kommission für Beteiligungen und Personal vereinbart worden ist, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Die Organisation hierfür habe leider nicht funktioniert. Weiter wurde vereinbart, eine Sondersitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal im Dezember einzuberufen, in der Herr Dr. Bontrup redet und die Arbeitsergebnisse diskutiert werden sollten. Stattdessen werde seitens der SPD-Fraktion ohne Absprache ein Antrag für die heutige Ratssitzung eingereicht. Dieser eingereichte Fragenkatalog hätte in einer Arbeitsgruppe oder in der Kommission für Beteiligungen und Personal vorab gemeinsam reflektiert werden können. Hierzu bestand keine Möglichkeit, daher wurde der Änderungsantrag auch mit Unterstützung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht. Punkt 3 des Änderungsantrages, in dem davon Abstand genommen werden soll, Entscheidungen über die Struktur des Vorstandes und dessen personeller Besetzung bis zur Klärung der Fragen zu treffen, hält er für sehr wichtig. Man könne in einem Unternehmen nicht einen Monat, bevor der Vorstandsvorsitzende das Unternehmen verlasse, die Vorstandsstrukturen ändern.

 

Frau Helling-Plahr sieht einerseits eine Herausforderung darin, aufzuklären, ohne das Unternehmen zu behindern. Andererseits dürfe eine Neuaufstellung nicht ohne Aufklärung von statten gehen. Der Rat dürfe nicht die Aufgaben eines Aufsichtsrates übernehmen. Daher hält sie das im Änderungsantrag aufgeführte Vorgehen für richtig.

 

Herr König bezieht sich auf Aussagen des Oberbürgermeisters, dass zunächst die Sicherung des Unternehmens auf der Agenda stünde. Nach dem Restrukturierungsvertrag sei es aber auch Zeit, zu Ergebnissen zu kommen. Der Aufsichtsrat sei ein Teil des Unternehmens, der Eigentümer ein anderer Teil. Die besten Informationen habe der private Anteilseigner. Dieser habe keine Diskussionen mit seinen Vertretern im Aufsichtsrat und dem Unternehmenschef, ob er Unterlagen bekommen könne oder nicht. Es werde versucht, mit dem Aktiengesetz zu erreichen, dass der Eigentümer Stadt Hagen, vertreten durch den Rat der Stadt, nicht alle Informationen bekomme, welche andere bereits haben. Der gemeinsame Weg wurde seitens der SPD-Fraktion in der Kommission für Beteiligungen und Personal angeboten. Es wurde nicht gesagt, dass die Fragestellungen nach der Sondersitzung am 08.12.2015 in der Kommission für Beteiligungen und Personal noch einmal erneut beraten werden. Es sei für alle Beteiligten klar gewesen, dass die Diskussionen in die Ratssitzung kommen sollten, da nur der Rat einen entsprechenden Auftrag geben könne. Das Unternehmen sei nicht kopflos, wenn in der Aufsichtsratssitzung am 14.12.2015 nicht entschieden werde, wer Vorstandssprecher wird. Es seien weiterhin zwei Vorstände im Amt. Das Unternehmen sei daher handlungsfähig.

 

Herr Schmidt hätte sich gefreut, wenn die Aufarbeitung auf breiterer Basis hätte erfolgen können.

 

Herr Klinkert spricht sich für den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP aus. Der Fragenkatalog der Fraktionen SPD und Die Linke sowie der Ratsgruppe müsse vorerst im Aufsichtsrat abgearbeitet werden.

 

Herr Dr. Preuß erklärt, dass alle Ziele des SPD-Antrages in den Änderungsantrag mit aufgenommen worden seien. Dass alle aufgeworfenen Fragen geklärt werden, spiegele der Punkt 1 des Änderungsantrages wieder. Punkt 2 sage aus, dass gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden müssen. Unter Punkt 3 müssten Fakten und Rechtsgrundlagen akzeptiert werden.

 

Herr Hentschel könnte sich dem Änderungsantrag anschließen, wenn vereinbart würde, dass keine Fakten geschaffen werden.

 

Frau Öcal äußert sich zu den Ausführungen, dass rechtliche Rahmenbedingungen als gegeben akzeptiert werden sollen. Man sollte als gewählte Vertreter des Rates das Selbstbewusstsein haben, eine eigene Willensbildung hinzubekommen. Entscheidungen über eine Vorstandsbestellung im Unternehmen zu treffen, sei richtig. Richtig sei aber auch, dass der jeweilige Eigentümer als Gesellschafter berechtigt sei, sich im Vorfeld eine eigene Meinung zu bilden. Man sehe sich als Anteilseigner konfrontiert mit einer Unternehmung, die innerhalb weniger Monate Gesellschaftsvermögen in dreistelliger Millionenhöhe, nämlich fast 200 Mio. € verloren habe. Sie stellt sich die Frage nach einer Begründung, dass ein neuer Vorstandssprecher zwingend benötigt werde, bevor Verantwortlichkeiten und Ursachen geklärt seien. Dies könne nur in einer öffentlichen Beteiligung stattfinden. In einer Privatwirtschaft sei es kaum denkbar, dass ein Vorstandsmitglied 160 Mio. € verbrenne und nachgesagt bekomme, dass er weiter arbeiten solle, bevor dies geklärt sei. Es werde immer über den Restrukturierungsrahmenvertrag von Roland Berger geredet. Eine Stillhaltevereinbarung konnte mit den Banken abgeschlossen werden. Die Leistung sei bisher darin begrenzt gewesen, die Türen der Unternehmung zu öffnen, die Berater hineinzubitten und am Ende den Vorschlag mitzugehen. Jegliche Alternativen wurden nicht ernsthaft besprochen oder nachgegangen. Vor diesem Hintergrund könne sie nicht erkennen, was seit Beginn der Krise die große Schaffensleistung der Vorstände und des Aufsichtsratsvorsitzenden war. Kreative Eigenkonzepte habe sie nicht erkennen können.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die Stillhaltevereinbarung  in einen gültigen Restrukturierungsrahmenvertrag überführt worden ist.

 

Herr Dr. Preuß geht auf die Äußerung von Frau Öcal ein, dass der Rat sich eine eigene Meinung bilden sollte. Genau dies werde in Punkt 2 des Änderungsantrages aufgenommen.

 

Herr Dr. Ramrath weist die Ausführungen und die Kommentierung von Frau Öcal über Herrn Oberbürgermeister Schulz als Aufsichtsratsvorsitzenden zurück. Man habe sich bisher auf einem Weg befunden, um die Aufarbeitung miteinander voranzutreiben. Es wurde keine Kritik an der sachlich inhaltlichen Positionierung der SPD geäußert. Er geht auf die Ausführungen von Frau Öcal bezüglich des Verbrennens von Vermögenswerten innerhalb kürzesten Zeitraumes ein und erklärt, dass die SPD dafür plädiert habe, die RWE Anteile durch die kommunalen Anteilseigner kaufen zu lassen, was auch die HVG in eine finanzielle Schieflage gebracht hätte. Die entscheidende Abstimmung über den Restrukturierungsrahmenvertrag stand in Zweifel. Bei den entscheidenden Aufsichtsratssitzungen habe der Oberbürgermeister bei einer Zerreißprobe des Aufsichtsrates die Ruhe bewahrt und durch Einwirken auf alle Beteiligten auf einen positiven Verlauf hingewirkt.

 

Herr Ciupka stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c)  GeschO auf Abschluss der Aussprache.

 

Der Antrag auf Abschluss der Aussprache wurde mit Mehrheit beschlossen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und Die Linke sowie der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg/Piraten Hagen:

 

  1. Bereits in der Sitzung der BK am 3.3.2015 ist erklärt worden, dass der von Vorstandssprecher Ivo Grünhagen abgegebene Bericht zur wirtschaftlichen Situation der ENERVIE so nicht akzeptabel sei. In der Folge ergaben sich große Diskrepanzen zwischen der öffentlichen Unternehmensdarstellung und des Agierens des Vorstandes. Daher muss geklärt werden:

 

Ist der „Brandbrief“ der Enervie an die Banken vom gesamten Vorstand der Enervie beschlossen / beraten und oder zur Kenntnis genommen worden?

 

            Handelte es sich dabei um einen Alleingang des Vorstandssprechers?
 

Auf Basis welcher Liquiditätsplanung (und von wem) wurde dieser Brief erstellt?

 

Welche Änderungen haben sich seit dieser Planung ergeben und warum? 

 

Wurde der Aufsichtsrat vor bzw. unmittelbar danach durch den Vorstand beteiligt?


Wenn Nein, wäre eine Beteiligung / Information des Aufsichtsrates zwingend notwendig gewesen, bzw. im Rahmen der allgemeinen Informationspflicht des Vorstandes dessen Aufgabe gewesen?

 

  1. Aufgrund von Einwänden bestimmter Aktionäre soll das Sanierungskonzept von Roland Berger vor der Einbringung in den Aufsichtsrat abgeändert worden sein.
     

Welche Änderungen wurden aufgrund wessen Intervention vorgenommen?
 

Welche Konsequenzen hat dies für das beauftragte Unternehmen?

 

Ist die Unabhängigkeit des Beraters noch gegeben?

 


 

  1. Die wirtschaftlich angespannte Lage der ENERVIE muss seit mehreren Jahren für den Vorstand und den Aufsichtsrat erkennbar gewesen sein.

 

Welche Gegenmaßnahmen sind vom Vorstand eingeleitet worden?

 

Hat der Vorstand rechtzeitig und umfassend den Aufsichtsrat informiert?
 

Wenn Nein, zu welchem Zeitpunkt wäre eine Beteiligung / Information des Aufsichtsrates zwingend notwendig gewesen, bzw. im Rahmen der allgemeinen Informationspflicht des Vorstandes dessen Aufgabe gewesen?


 

 

  1. Vorstandssprecher Ivo Grünhagen hat in der Sitzung der Beteiligungskommission am 3.3.2015 bei Fragen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens mehrfach auf seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verwiesen und damit eine umfassende Einbindung der Aktionäre ausgeschlossen.

 

Welche Hemmnisse stehen in dem gesetzlichen (Aktiengesetz) oder dem vertraglichen Rahmen (Aktionärsvertrag, Gesellschaftsverträge u. a.) einer umfassenden Einbindung des Aufsichtsrates und der Aktionäre entgegen?

 

Wie lassen sich diese für die Zukunft beseitigen?

 

Ist eine Änderung der Rechtsform der Enervie die notwendige Konsequenz?

 

 

 

  1. Sowohl aus dem Berger-Gutachten als auch aus der Stellungnahme von Prof. Bontrup wird ersichtlich, dass durch eine frühzeitige Problemanalyse und die Abarbeitung eines daraus resultierenden Maßnahmenkatalogs die wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens hätte zumindest in Teilbereichen verhindert werden können.

 

Liegen Erkenntnisse vor, dass einzelne Vorstandsmitglieder oder der Vorstand insgesamt seine Pflichten verletzt haben?


Wenn ja, welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

 

 

 

  1. Für den Restrukturierungsprozess ist zu klären, wer das Unternehmen zukünftig durch die Sanierung führt.

 

Wer hat die notwendige Qualifikation und Erfahrung für die Umsetzung des Sanierungsplanes? Reicht eine vorherige Tätigkeit in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen als Qualifikation nicht aus. Welche Anforderungen muss der CRO-Manger erfüllen? Sind diese Qualifikationen bei dem von Remondis eingesetzten Mitarbeiter gegeben?

 


 

  1. Die Umsetzung des Sanierungsplanes muss über Jahre durch ein umfassendes Berichts- und Kontrollwesen begleitet werden.
     

Welche externe Unterstützung wird es wie lange geben?

 

Wer bezahlt und in wessen Interesse arbeiten die externen Berater?


Gibt es zusätzliche Organisationselemente wie Beirat, Lenkungsschuss usw.?

 

Welche Rolle übernimmt der Aufsichtsrat?

 

Wie kann der Rat stärker als bisher in den Prozess eingebunden werden?

 

 

Die Beantwortung der dargestellten Fragen hat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

zu erfolgen. 

 

Bis zur Klärung der dargestellten Fragen sind weitergehende Entscheidungen

über die Struktur des Vorstandes und der personellen Besetzung nicht zu treffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

19

 

 

CDU

 

19

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

3

 

 

AfD

1

 

1

FDP

 

2

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Pro Deutschland

 

1

 

Piratenpartei

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

26

Dagegen:

32

Enthaltungen:

1

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Rudel hat sich gem. § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP zum Antrag der SPD, Linken und BfHO / Piraten zur „Situation ENERVIE“ unter TOP I.4.9. (DS 1100/2015)

 

  1. Die von den Antragstellern aufgeworfenen Fragen werden dem Aufsichtsrat als Grundlage einer internen Untersuchung zugeleitet.
  2. Der Bericht über die Ergebnisse einer solchen Untersuchung wird zunächst innerhalb des Aufsichtsrates zu beraten sein. Dort ist zu entscheiden, welche der ermittelten Informationen rechtssicher auch den Gremien der Anteilseigner zugänglich gemacht werden dürfen. Informationen, die diesem Kriterium entsprechen, werden diesen Gremien umfassend zugänglich gemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

3

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

Piratenpartei

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

57

Dagegen

3

Enthaltungen:

0

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Rudel hat sich gem. § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

  1. Die von SPD, Linken und BfHO / Piraten erhobene Forderung, Entscheidungen über Struktur des Vorstandes und dessen personeller Besetzung bis zur Klärung der dargestellten Fragen nicht zu treffen, wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

19

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

1

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

1

 

Pro Deutschland

1

 

 

Piratenpartei

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

26

Enthaltungen:

0

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Rudel hat sich gem. § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen