26.11.2015 - 4.8 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Analyse gesells...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel erläutert und begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Problematiken treten in einzelnen Stadtteilen mehr und in anderen weniger auf. Durch diesen Beschlussvorschlag erhoffe man sich, dass sich die Verwaltung mit diesem Thema auseinandersetzt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, die weiteren umfangreichen Diskussionen in den Fachausschüssen vorzuberaten.

 

Frau Sauerwein erinnert daran, dass vor ca. einem Jahr auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sozialausschuss ein solcher Antrag gestellt worden ist. Es wurde seinerzeit vereinbart, dass seitens der Verwaltung ein Bericht erfolgen soll. Im Sozialausschuss sollte daher ein Bericht darüber erfolgen, der durch vorliegenden Beschlussvorschlag umgesetzt werden könne.

 

Herr Rudel macht deutlich, dass sich neben dem Sozialausschuss auch der Umweltausschuss sowie der Stadtentwicklungsausschuss mit diesem Thema beschäftigen sollten.

 

Herr Grothe erklärt, dass eine erneute Analyse in den einzelnen Stadtteilen erforderlich sei. Mit der HGW hat man sich darauf verständigt, dass die Stadt Hagen zusammen mit der HGW ein Gutachten vergeben werde, um im ersten Schritt eine Analyse zu fertigen, welche demografischen Veränderungsprozesse es in welchen Stadtteilen gebe. Zu dem Stichwort „Wohnen in der Zukunft“ müsse mit neuen Erkenntnissen gerechnet werden. Hierzu würde ein Auftrag vergeben. Seit dem es das Wohnungsaufsichtsgesetz gebe, habe die Verwaltung bereits gehandelt. Es handelt sich um eine übergreifende Aufgabe zwischen verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung. Inzwischen gebe es eine Organisationsform, in der diesen Beschwerden nachgegangen werde. Er weist darauf hin, dass die Beschwerdelage nicht das abbilde, was in den einzelnen Stadtteilen wahrgenommen werde.

 

Herr Eiche merkt an, dass dieses Thema überwiegend in der Zuständigkeit des Umweltausschusses liege, da es sich überwiegend um ordnungspolitische Themen handele.

 

Herr Panzer erläutert, dass dieses Thema im November 2014 im Umweltausschuss beraten wurde. Bis heute habe er keine Antwort erhalten, wer innerhalb der Verwaltung hierfür zuständig sei. Die Gemeinden haben die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen. Es dürfe nicht auf Beschwerden gewartet werden. Die Gemeinden haben nach den Bestimmungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken. Dies müsse eingefordert werden. 

 

Herr Grothe antwortet, dass die Zuständigkeit beim Fachbereich für Bauverwaltung und Wohnen (60) liegt. Danach gebe es verschiedene Dienststellen, welche mitarbeiten müssen. Außendienstmitarbeiter des Fachbereichs für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienst und Personenstandswesen (32) müssen ebenfalls eingebunden werden. Es gibt eine Struktur und Ansprechpartner, welche Beschwerden für diesen Bereich entgegennehmen. Dieses wird in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses vorgestellt und berichtet. Für ein aktives Vorgehen sei kein Personal vorhanden. Es werde daher derzeit auf Beschwerden reagiert.

 

Herr Rudel führt aus, dass der Antrag darauf abziele, zu koordinieren und aktiv tätig zu werden. Er stelle es sich relativ einfach vor festzustellen, welche Häuser es in Hagen gebe, die nicht mehr an der Energieversorgung angeschlossen seien und für die keine Müllgebühren gezahlt werden. Hier werde ein Wandel und ein Umdenken erwartet.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass ein Wandel und ein Umdenken personelle Ressourcen voraussetze.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass auch der Stadtentwicklungsausschuss einen einstimmigen Beschluss darüber gefasst habe, das Wohnungsaufsichtsgesetz anzuwenden.

 

Herr Hentschel merkt an, dass er häufig Beschwerden von Sozialleistungsempfängern erhalte, die in Wohnungen wohnen, in denen eine Mietkürzung erfolgen müsste. Die Mietkürzungen müssten seitens der Verwaltung vorgenommen werden. In keinem Fall würde dies umgesetzt und überprüft, ob eine Mietkürzung angebracht sei.

Herr Hentschel fragt, wie häufig die Verwaltung (60) bereits bei der Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetztes tätig geworden ist. Er möchte wissen, wie viele Tätigkeiten seitens der Verwaltung auf Eigeninitiative und wie viele Tätigkeiten auf Anzeige stattgefunden haben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die Anwendungsfälle des Wohnungsaufsichtsgesetzes zu recherchieren und zur Verfügung zu stellen.

 

Herr König ist sich sicher, dass Ressourcen benötigt werden, um entsprechende Maßnahmen vornehmen zu können. Vieles ließe  sich seiner Meinung nach durch eine verbesserte Koordination aller Beteiligten herstellen. Aus jedem Grundbesitzabgabebescheid ginge hervor, ob in dem betreffenden Gebäude Müllgebühren fällig werden oder nicht. Vorhandene Informationen müssten gebündelt werden, um daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

 

Herr Dr. Preuß schließt sich den Ausführungen von Herrn König an. IT stünde zur Verfügung und müsse hierfür eingesetzt werden.

 

Frau Kaufmann weist auf einige Themen in diesem Zusammenhang hin. Verschiedene Quartiersentwicklungsmaßnahmen wurden begonnen. Eine Kooperation zwischen verschiedenen Dienststellen wurde im Zusammengang mit dem Thema Zugang zu Sozialsystemen begonnen. Ein verstärkter Außendienst wurde aufgenommen. Viele Wohnungen wurden überprüft, wenn Verdachtsfälle vorlagen. Allen bereits erwähnten Maßnahmen konnte bisher noch nicht umfassend nachgekommen werden.

 

Herr Dr. Ramrath macht deutlich, dass zunächst die erforderlichen Ressourcen nicht vorhanden sind. Dies sei ein typisches Beispiel für die Durchbrechung des Konnexitätsprinzipes, weil durch ein Bundesgesetz den Kommunen eine neue Aufgabe auferlegt werde, ohne dass der Bund die Finanzierung hierfür geregelt hat. Vom Ansatz her werde diese Aufgabe als sinnvoll und erforderlich betrachtet. Er plädiert dafür, in den Fachausschüssen mit einer Berichtsvorlage durch die Verwaltung zu beraten. Dort sollte sorgfältig überlegt werden, welche Instrumente geeignet und auch finanzierbar sind. Von der Verwaltung müsse dargestellt werden, welche Maßnahmen welche Ressourcen erfordern und mit welchem Finanzmittelbedarf dies verbunden sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass es für weitere Beratungen notwendig sei, in einer berichterstattende Verwaltungsvorlage die Inhalte über die  Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes sowie die Herausforderungen und Schwierigkeiten vorzubereiten und  zusammenzufassen.

 

Herr Rudel geht darauf ein, dass das Land das Wohnungsaufsichtsgesetz zur Anwendung der Kommune beschlossen hat. Ihm ginge es auch darum, wie der einzelne Vermieter mit ihren Mietobjekten umginge und was sie zur Verfügung stellen.

 

Herr Wisotzki macht deutlich, dass das Wohnungsaufsichtsgesetz ein Gesetz der Eingriffsverwaltung sei. Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden mit entsprechenden Rechten müssten hier vorgehen. Für diese Organisation benötige man seiner Meinung nach kein Bauverwaltungsamt. Zuständig sei der Umweltausschuss für diese Themen. Es ginge nicht um baurechtliche Fragen, sondern darum eine staatliche Aufgabe umzusetzen.

 

Herr Eiche ist der Meinung, dass nur ein gut aufgestellter Außendienst benötigt werde.

 

Herr Klinkert merkt an, dass es um die Analyse gesellschaftlicher Veränderungsprozesse ginge. Hierfür sei der Stadtentwicklungsausschuss zuständig. Die Entwicklung in den Wohnquartieren ändere sich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, zu allen Punkten, wie z. B. der Einbindung Dritter (HEB, Enervie...), die Anwendungsmöglichkeiten des Wohnungsaufsichtsgesetzes, der Frage des Ressourceneinsatzes sowie der Betrachtung der Entwicklung in den Stadtteilen usw. eine Berichtsvorlage für den Sozialausschuss, den Umweltausschuss und den Stadtentwicklungsausschuss zu fertigen.

 

Es werden keine Bedenken hiergegen erhoben.

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Beschluss:

Mit Hilfe einer umfassenden Analyse sollen jene Hagener Stadtteile und Stadtquartiere (z.B. Altenhagen, Wehringhausen) untersucht werden, in denen gesellschaftliche Veränderungsprozesse aufgrund der verstärkten Zuwanderung aus Südosteuropa zu verzeichnen sind. Anhand dieser Analyse sollen Handlungsfelder bestimmt und Maßnahmenpakete erarbeitet werden, um weitere negative Tendenzen zu verhindern. Im Bedarfsfall muss auch Personal aufgestockt werden.

Mit möglichen Projekten - hier sind sämtliche Fördermöglichkeiten zu prüfen - soll dem Abwärtstrend ebenso entgegen gewirkt werden wie mit der konsequenten Anwendung von Ordnungsverfahren und Gesetzen.

Dazu gehört beispielsweise auch die Anwendung des kommunalen Wohnungsaufsichtsgesetztes (WAG), das am 30.4.2014 beschlossen wurde. Es ermöglicht Kommunen das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten. Sowohl in Wehringhausen als auch in Altenhagen gibt es deutliche Indizien dafür, dass gegen dieses neu geschaffene Gesetz verstoßen wird. In einzelnen Wohnobjekten weist extreme Vermüllung auf Überbelegung hin. Andere Wohnobjekte sind komplett von jeglicher Versorgung abgebunden, aber dennoch bewohnt.

 

Im Rahmen der Analyse soll die Verwaltung unter anderen folgende Sachverhalte erläutern:

 

  • ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Hagen existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen
  • ab wann eine Umsetzung erfolgen kann
  • wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll

 

  • welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksvertretung, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird
  • wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von 9 m²r Erwachsene und 6 m²r Kinder vor Ort umgesetzt werden soll
  • welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt
  • ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat.

 

Darüber hinaus  soll die Verwaltung mitteilen, welche Gebäude schon heute von den Versorgungseinrichtungen (Strom, Gas, Wasser etc.) und der Müllentsorgung abgetrennt sind, wo diese liegen und ob sich Schwerpunkte ausmachen lassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Die Verwaltung erarbeitet eine Berichtsvorlage, auf deren Grundlage die weitere Beratung im Sozialausschuss, im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität sowie im Stadtentwicklungsausschuss, erfolgen soll.

 

 

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Anlagen zur Vorlage