26.11.2015 - 5.1 Aktuelle Flüchtlingssituation - Mündlicher Bericht

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Wortprotokoll

Frau Kaufmann berichtet zum Thema „Zuwanderung in Hagen“, siehe Anlage 3 der Niederschrift.

 

Frau Hanning fragt, ob es für alleinflüchtende Frauen und alleinflüchtende Frauen mit Kindern besondere Möglichkeiten der Unterbringungen gibt und ob es mittlerweile schon Unterbringungen in Frauenhäusern gibt?

 

Frau Kaufmann antwortet, dass ihr keine Unterbringungen von Flüchtlingen in Frauenhäusern bekannt seien. Es werde grundsätzlich versucht, alleinflüchtende Frauen mit Kindern in Wohnungen unterzubringen.

 

Herr König fragt, ob und in welchem Umfang das Land NRW bisher die verwaltungsinternen Kosten, wie z. B. Personalkosten, Feuerwehr, GWH usw., erstattet hat?

 

Frau Kaufmann antwortet, dass auch für die Unterbringung der Flüchtlinge in Landesunterkünften Personalkosten entstanden sind. Diese Kosten wurden der Bezirksregierung gemeldet. Auch eine Sachkostenabrechnung für die Landesunterkünfte wurde eingereicht. Diese wurden inzwischen erstattet. Man erwarte pro Flüchtling 10.000,00 € pro Jahr. Die kommunalen Spitzenverbände verhandeln weiterhin mit dem Land und dem Bund, da man mit steigenden Mietpreisen rechne.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass die Personalaufwendungen im Zusammenhang mit den Landesunterkünften in Rechnung gestellt wurden. Bisher sei keine Erstattung für die Altkosten erfolgt. Inzwischen gelte eine Pauschale für die Landesunterkünfte für die Erstattung der Personalaufwendungen der Kommunen. Für Unterkünfte mit bis zu 150 Plätzen gebe es 20.000,00 € pro Monat und Notunterkunft. Für Notunterkünfte mit höherer Platzzahl erhöhe sich die Pauschale in Schritten von 3.250,00 € für jeweils bis zu 25 weitere Plätze. Für Eine Notunterkunft mit 176 bis 200 Plätze erhalte man daher 26.500,00 € pro Monat. Dies dürfte die Personalaufwendungen decken. Die derzeit angedachten 10.000,00 € auf Landesebene decken derzeit auch den Aufwand. Sei die Stadt Hagen gezwungen, weitere, größere Notunterkünfte in teureren Einrichtungen selber zu betreiben und die Kosten für Kitas und Schulen hinzukommen, reichen die 10.000,00 € nicht aus.

 

Herr Klinkert erläutert, dass am 01. November das neue Asylgesetz in Kraft getreten sei. Im Sinn des Gesetzes sei die Beschleunigung der Asylverfahren. Die maximale Verweildauer in den Landeseinrichtungen werde auf sechs Monate ausgedehnt. Er fragt, ob bereits Auswirkungen dieses Gesetzes in Bezug auf Anerkennung von Asylbewerbern in den Landeseinrichtungen und im Übergang zu den kommunalen Einrichtungen festzustellen seien.

 

Frau Thomzig antwortet, dass sich das Ganze zahlenmäßig noch nicht ausgewirkt habe. Das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist zum 24.10.2015 in Kraft getreten. Die Auswirkungen für die Kommune sind, dass unterschiedliche Staatsangehörigkeiten zugewiesen werden. Seit Ende Oktober werden nur noch wenige Personen aus den westlichen Balkanstaaten, dafür wesentlich mehr syrische Staatsangehörige zugewiesen. Dabei handele es sich überwiegend um allein reisende syrische Staatsangehörige, die ihre Familien zurückgelassen haben. Sie sieht den Familiennachzug als nächstes Problem.

 

Herr Hentschel geht davon aus, dass für das  Schuljahr 2017/2018 mindestens 40 bis 50 neue Schulklassen benötigt werden. Er fragt, welche Möglichkeiten bestehen, genügend Lehrerinnen und Lehrer zu bekommen. Er geht auf das Thema der steigenden Mietpreise ein. Wenn zukünftig nur noch Wohnungen für Flüchtlinge zu einem Mietpreis von z. B. 5,00 € oder 5,20 € angemietet werden könnten, möchte er wissen, ob dies dann auch für Transferleistungsempfänger gelte.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass die Mietobergrenze angehoben werden soll. Der maximale Mietzins werde sich erhöhen. Man könne nicht grundsätzlich sagen, dass sich für Transferleistungsempfänger automatisch etwas ändere, wenn für Flüchtlinge Wohnungen mit höherem Mietzins angemietet werden müssten. Die Frage bezüglich der Lehrerinnen und Lehrer stelle sich das Land NRW derzeit auch. Hier finden noch Überprüfungen statt.

 

Herr Dr. Bücker hat von einigen Bürgerinnen und Bürgern erfahren, dass diese ihre privaten Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten. Er fragt, ob es einen Überblick über diese Angebote gibt und ob die Wohnungen nutzbar seien.

 

Frau Kaufmann berichtet von einem Fall, bei dem der Vermieter schriftlich zugesagt hat, die Mietkosten zu übernehmen und die Flüchtlinge bei sich beherbergt. In einem solchen Fall konnte zugestimmt werden.

 

Herr Goldbach führt aus, dass es für die Mietobergrenzen nicht entscheidend sei, wie Hagen sich bei den Flüchtlingen und Wohnungen auf dem Markt bewege. Bisher wurde der Grundsatz durchgehalten, dass die Grenzen angewendet werden. Ob dies auf Dauer haltbar sein werde, sei fraglich. Die Mietobergrenzen werden durch das schlüssige Konzept auf der Grundlage des Mietspiegels festgesetzt. Der Mietspiegel wurde neu erstellt und werde zu einer Steigerung der Mietobergrenze führen. Man könne nicht davon ausgehen, dass die Menschen in Hagen bleiben, wenn Landesunterkünfte aufgegeben werden. Diese werden dann in NRW verteilt.

 

Herr Arnusch geht auf die Ausführungen von Herrn Gerbersmann ein. 10.000,00 € reichen wahrscheinlich für eine Kostendeckung nicht aus. Wenn im nächsten Jahr mit 5000 neuen Flüchtlingen zu rechnen ist, fragt er, was dies genau für den Haushalt der Stadt Hagen bedeute. Wie sehe die Bezirksregierung dies, müssten Einsparungen vorgenommen werden und im Haushalt konsolidiert werden?

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass erst für den Fall, wenn man gezwungen werde, von der bisherigen Strategie abzuweichen, wie z. B. relativ günstigen Wohnraum anzumieten, Probleme auftreten werden. Wie diese Probleme aussehen und ob das Land die 10.000,00 € aufstocke, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

 

Frau Timm-Bergs geht auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und möchte diesen als 1. Lesung ausweisen. Ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP, welcher als Anlage 4 Gegenstand der Niederschrift ist, ist hierzu eingegangen. Das Thema sei auch aus humanitären Gründen viel zu wichtig, um heute kurzfristig eine Entscheidung zu treffen. Sie schlägt daher vor, beide Anträge in den Sozialausschuss zu schieben, um dort eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu bilden, die sich zielführend mit beiden Anträgen beschäftigt.

 

Herr Röspel ist mit dem Vorschlag von Frau Timm-Bergs einverstanden. Er spricht Frau Kaufmann und ihrem Team Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit im Zusammengang mit den Flüchtlingen aus. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde beraten. Er erläutert den Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP, welcher nicht  als Änderungsantrag, sondern eher als Ergänzungsantrag zu sehen sei. Übereinstimmungen seien vorhanden.

 

Frau Sauerwein ist froh über die Anregung von Frau Timm-Bergs. Intention von allen Seiten sei, gute Voraussetzungen zu schaffen.

 

Herr Ciupka stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c) GeschO auf Abschluss der Aussprache, da bereits 1. Lesung beantragt wurde. Fachausschussdiskussionen sollten auch in Fachausschüssen und nicht ständig im Rat stattfinden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass auf der Rednerliste Herr Krippner, Herr Strüwer und Herr Eiche stehen. Die Fraktionen FDP und AfD haben sich noch nicht zu diesem Tagesordnungspunkt gesprochen.

 

Herr König spricht sich gegen den Antrag auf Abschluss der Aussprache aus.

 

Herr Eiche stimmt den Ausführungen von Frau Timm-Bergs zu, die 1. Lesung beantragt hat.

 

Der Antrag auf Abschluss der Aussprache wird mit Mehrheit beschlossen.

 

 

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen