26.11.2015 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Preuß fragt, wie hoch die Kosten des Kanalbaus an der Hassleyer Insel inklusive der inzwischen aufgelaufenen Zinsen und Zinszahlungen sind. Er möchte wissen, in welcher Höhe Einnahmen aufgrund von Gebühren durch Entwässerung über den Kanal der Haßleyer Insel erzielt wurden. Sofern bisher keine Gebühreneinnahmen erzielt wurden, fragt er, ab wann und in welcher Höhe mit Gebühreneinnahmen zu rechnen ist?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr König fragt, wie sichergestellt wird, dass für die MitarbeiterInnen, welche an der Ratssitzung teilgenommen haben, die Nachtruhe nach der Arbeitszeitverordnung von 11 Stunden eingehalten wird und wie zukünftig die Höchstarbeitszeit eingehalten werden soll. MitarbeiterInnen könnten nicht von morgens bis 23:00 Uhr im Dienst sein und am nächsten Tag morgens wieder mit der Arbeit beginnen. Dies ließe die Arbeitszeitverordnung nicht zu. Er bittet darum, entsprechend tätig zu werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet hierauf, dass dies durch Individualabrede sichergestellt werde.

 

Herr Dr. Bücker stellt folgende Frage:

Der Landschaftsbeirat hatte am 04.11.2015 die Vorlage 0988/2015 Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplans zur Sicherstellung der Realisierbarkeit von PKW-Stellplätzen am Haus Harkorten als 1. Lesung behandelt und um die Klärung verschiedener Punkte gebeten. Genauso ist der Umweltausschuss am 05.11. verfahren. Am 11.11. stand dieselbe Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss auf der Tagesordnung. Dieser fasste sodann folgenden Beschluss: 1. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. 2. Der Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes durch die untere Landschaftsbehörde wird vomLandschaftsbeirat zugestimmt. Er möchte wissen, wie der Stadtentwicklungsausschuss für den Landschaftsbeirat abstimmen könne.

Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wieso dieser Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung im Stadtentwicklungsausschuss gelangt ist, obwohl dieser nicht der zuständige Ausschuss für eine solche Beschlussfassung ist. Außerdem wird gebeten, die Beschlussfassung zu 2. Zu erläutern, insbesondere, welche Wirkung diese in der weiteren Beratungsfolge haben wird.

 

Herr Grothe antwortet hierauf, dass die Vorlage auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses gesetzt wurde, weil die Vorlage durch das Umweltamt entsprechend ausgezeichnet war. Der Stadtentwicklungsausschuss habe in seinem Beschluss an den Umweltausschuss zurückverwiesen, weil der Umweltausschuss im Falle einer Kontroverse zum Landschaftsbeirat ein zweites Recht habe, zu entscheiden. Können sich beide nicht einigen, müsse nach seinem Kenntnisstand die obere Landesbehörde entscheiden.

 

Herr Löher erläutert, dass der Cargobeamer den Standort Hengsteysee am 16.06.2015 aufgegeben hat. In der Sitzung der Bezirksvertretung wurde berichtet, dass Cargobeamer am Standort Hagen festhalten möchte und ein anderes Areal ins Auge gefasst habe. Er fragt, ob es seit dem 16.06.2015 Gespräche zwischen der Stadt Hagen und Cargobeamer gegeben habe und welcher Standort von Cargobeamer genannt wurde.

 

Herr Grothe antwortet hierauf, dass mit Cargobeamer zum damaligen Zeitpunkt Stillschweigen über die Frage des Standortes vereinbart worden ist. An dieses Stillschweigen möchte die Verwaltung sich weiterhin halten. Es habe keine weiteren Gespräche gegeben. Man wisse aus Informationen von der Bahn, dass es Verhandlungen gebe und man offensichtlich kurz vor einem Vertragsabschluss über ein Gelände in Hagen stehe.

 

Frau Hanning berichtet, dass aktuell über Nitratbelastungen im Trinkwasser diskutiert werde. Auf einer Übersichtskarte des WDR habe sie gesehen, dass in Hagen 214 Wohnungen gibt, die in NRW höher belastet sind, als die an Trinkwasser angeschlossenen Haushalte. Sie fragt, welche Daten über die Belastung der privaten Wohnungen in Hagen bekannt sind und wie hoch die grundsätzliche Belastung des Trinkwassers in Hagen ist?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Thieser fragt, ob er als Ratsmitglied oder ob seine Fraktion Einsicht in den aktuell geltenden Vertrag zwischen der Stadt Hagen und der Firma Stroer nehmen könne.

 

Herr Hoffmann antwortet, dass ein einzelnes Ratsmitglied auf Beschluss des Rates Akteneinsicht erhalten könne. Der Originalvertrag zwischen der Stadt Hagen und der Firma Stroer ist Gegenstand einer Verwaltungsakte. Deshalb müsse zunächst ein Ratsbeschluss für eine Akteneinsicht herbeigeführt werden.

 

Herr Thieser fragt, ob er nach einem entsprechenden Ratsbeschluss Akteneinsicht in den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Hagen und der Firma Stroer erhalten könne.

 

Herr Hoffmann antwortet, dass eine Akteneinsicht nach einem entsprechenden Ratsbeschluss grundsätzlich möglich sei. Es sei denn, dass sich aus vertraglichen Bedingungen etwas anderes ergebe und die Vertragsparteien besondere Vertraulichkeit vereinbart hätten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dies bezogen auf den angesprochenen Vertrag prüfen zu lassen.

 

Herr Sondermeyer bezieht sich auf den Sitzungsverlauf der heutigen Ratssitzung und bittet alle Ratsmitglieder darüber nachzudenken, ob man so miteinander in öffentlichen Debatten vor Kindern und Jugendlichen umgehen müsse.

 

Herr König fragt, ob der Versammlungsleiter unabhängig davon, wer gerade redet, Beifallskundgebungen von der Besucherempore unterbindet. Es könne nicht sein, dass Beifall seitens der Zuschauer unterbunden werde, während ein SPD Mitglied redet und Beifalls seitens der Zuschauer während ein CDU-Mitglied redet, nicht unterbunden werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass seine Sitzungsführung neutral sei.

 

Herr Hentschel bittet den Oberbürgermeister darum, einzuschreiten, sobald ihm auffalle, dass eine Fraktion Ausführungen tätigt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es könne nicht sein, dass er sich nicht rechtfertigen könne, nachdem „Ende der Debatte“ beantragt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass ein Antrag auf „Ende der Debatte“ gem. der Geschäftsordnung gestellt werde und er darüber abstimmen lassen müsse.

 

Reduzieren