26.11.2015 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert  Herr Oberbürgermister Schulz darüber, dass das Ratsmitglied „Barbara Richter“ geheiratet hat und jetzt „Barbara Hanning“ heisst. Er gratuliert ihr herzlich im Namen der Stadt Hagen und des Rates der Stadt  zur Hochzeit.

 

Er informiert darüber, dass heute der Gesamtpersonalrat mit folgender Resolution an ihn herangetreten ist

 

In diesem Schreiben weist der GPR sehr eindringlich und nachvollziehbar auf die schon jetzt hohen und absehbar weiter steigenden Belastungen vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen im Zusammenhang mit dem Zuzug von Flüchtlingen hin. Er liest folgenden Text:

 

Verbunden ist dies mit der Aufforderung, im Rahmen der Fürsorgepflicht bei der Regierungspräsidentin in Arnsberg eine Aussetzung der Flüchtlingszuweisung für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu beantragen.

 

Wörtlich heißt es:

 

„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend eine Atempause, um wieder etwas Kraft zu tanken. Wir würden es begrüßen, wenn der Rat der Stadt Hagen in seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Resolution beschließt.“

 

Meine Damen und Herren,

 

ob es nun gleich einer Resolution dieses Gremiums bedarf, möchte ich an dieser Stelle offen lassen.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich im Sinne des Anschreibens des Gesamtpersonalrates und im Wissen um die – in der Tat – extreme Belastung von Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich ermuntern würden, direkt auf die Regierungspräsidentin zuzugehen, um sie um eine entsprechende Aussetzung der Flüchtlingszuweisung zwischen den Feiertagen zu bitten.

 

Haben Sie gegen ein solches Vorgehen meinerseits Bedenken?

 

Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist und bedanke mich im Namen der Kolleginnen und Kollegen unserer Verwaltung.

 

Bedenken, so zu verfahren, werden nicht erhoben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnungspunkte

 

I.5.14 „Umsetzung HSP-Maßnahme 14_VB4.001 „Kürzung des Zuschussbedarfes im Produktbereich Kultur um 10 %“, Vorlage 0870/2015 und

 

I.5.21 „Teiländerung Nr. 103 – Schwerter Str. / Im Sümmern – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen „ Hier: Einleitung gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch“, Vorlage: 0911/2015,

 

von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Er bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnungspunkte

 

I.4.7. „Vorschlag der SPD-Fraktion, Hier: Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in Hagen“, Vorlage 1111/2015 und

 

I.5.1. „Aktuelle Flüchtlingssituation – Mündlicher Bericht“

 

unter I.5.1. zusammen zu beraten.

 

Bedenken, so zu verfahren, werden nicht erhoben.

 

Herr Dr. Bücker erkundigt sich nach dem Tagesordnungspunkt zum Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser Punkt sei in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in den Rat geschoben worden. Er beantragt daher, diesen Punkt in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

 

Hinweis der Schriftführung:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 19.11.2015 zu diesem Thema kein Beschluss gefasst. Der Beschlussvorschlag wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen. Eine Befassung des Rates erfolgt daher nicht.

 

Frau D. fragt, ob die Eltern in Hagen zum Schulsystem befragt werden?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet hierauf, dass dies auf die heutige Beratung und Beschlussfassung des Rates zum Tagesordnungspunkt I.5.15 „Schulentwicklungsplanung in der Sekundarstufe I in den Bezirken Haspe und Nord für das Schuljahr 2016/2017 ankomme.

 

Frau D. erläutert, dass die Elternbefragung im Jahr 2013 sehr schlecht gewesen sein soll. Keiner wusste, was für das eigene Kind das Beste sei. Sie fragt, ob vor diesem Hintergrund nicht eine neue Elternbefragung durchgeführt werden sollte?

 

Frau Kaufmann schlägt vor, die Diskussion hierüber in der Ratssitzung zum entsprechenden Tagesordnungspunkt zu führen.

 

Frau D. fragt, ob die angemessenen Quoten von 1/3 Hauptschüler, 1/3 Realschüler und 1/3 Gymnasiasten eingehalten werden können. Wenn ja möchte sie wissen, warum diese Quoten bei der jetzigen Sekundarschule nicht eingehalten wurden.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass die Quoten empfohlen werden. Die Wirklichkeit können nur die Anmeldungen an der Sekundarschule deutlich machen. Hier könne die Verwaltung nur zum Teil steuernd eingreifen.

 

Frau D. fragt, was dann eine Sekundarschule ausmache?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Sekundarschule ein längeres gemeinsames Lernen ausmache. Über die Grundsatzfrage, ob Hagen Sekundarschulen einführen möchte oder nicht, soll in der heutigen Ratssitzung nicht diskutiert werden. Diese Entscheidung wurde bereits getroffen. In der heutigen Ratssitzung werde über die Ausgestaltung diskutiert.

 

Frau D. geht auf den Beschluss des Schulausschusses vom 11.11.2015 ein. Hier wurde beschlossen, dass es zu einer Elternbefragung kommen werde. Wie könne die Verwaltung sich jetzt über diesen Beschluss hinwegsetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass der Schulausschuss in dieser Frage ein vorberatendes Gremium sei, aber nicht entscheidende. Daher werde in der heutigen Ratssitzung eine Entscheidung hierüber getroffen.

 

Herr O. fragt, aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlagen Kunden des Sozialamtes und des Jobcenters zu Untersuchungen zum Gesundheitsamt bestellt werden, um sich daraufhin untersuchen zu lassen, wie viel Mehrbedarf beim Warmwasser für sie bestehe oder ob ältere, alleinstehende Frauen z. B. dazu in der Lage seien, die eigene Wohnung zu renovieren.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. fragt, ob in der Antwort auch angegeben werde, aufgrund welcher Vorgaben bzw. nachprüfbaren Werten sich diese Untersuchungsergebnisse beziehen bzw. zu wie vielen Fällen es bis jetzt kam.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. bittet um Klärung, warum trotz gefestigter Rechtsprechung und Hinweis auf entsprechende Sozialgerichts- bzw. Bundessozialgerichtsurteile vom Jobcenter immer noch 10 % des Regelsatzes des Antragstellers zur Tilgung der Mietkautionen einbehalten werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau P. fragt, warum die Verwaltung Angst habe, eine neue Elternbefragung durchzuführen, wenn das Gremium zu 100 % hinter der Sekundarschule stehe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung keine Angst habe, sondern in der Sachfrage eine andere Meinung vertrete als der Schulausschuss. Abweichende Meinungen haben zu dürfen und eigene Meinungen zu begründen, sei ein normaler Prozess, in dem man zu einem guten Ergebnis zu einer demokratischen Entscheidung komme.

 

Frau P. führt aus, dass sich die Realschule Haspe als Bauernopfer der verfehlten Schulpolitik der Stadt Hagen fühle. Grundlagen der Überlegungen seien veraltet. Eine neue Umfrage, welche den aktuellen Elternwillen wiederspiegelt, würde die Situation entspannen. Warum werde keine Elternbefragung durchgeführt?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet hierauf, dass er und die Verwaltungsspitze eine andere Meinung vertrete. Es werde nicht bestritten, dass der Elternwille eine entscheidende Frage sei. Es sei die Frage zu klären, wie oft man den Elternwillen neu einholen müsse. Ein anderes hohes Gut in der Schulpolitik sei der Schulfrieden. Man müsse verlässliche Entscheidungen haben. Dies sei eine Frage der Abwägung, welche die Politik entscheiden müsse. Der Elternwille werde auch eingeholt, wenn man das Anmeldeverfahren und das Anmeldeverhalten der Eltern abwarte.

 

Frau M. berichtet, dass nach den neuen Erkenntnissen der jetzigen Sekundarschulen in Hagen und der neuen Situation in Hagen die Ergebnisse der Elternbefragung aus dem Jahr 2013 nicht ausreichend seien. Sie fragt, warum der Bürgerwille nicht akzeptiert werde?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass der Elternwille bereits eingeholt wurde und daher auch akzeptiert werde. Auch beim Anmeldeverfahren werde das Verhalten der Eltern akzeptiert.

 

Frau M. erläutert, dass lt. der letzten Ergänzungsvorlage der Verwaltung auf eine Elternbefragung verzichtet werden könne, da letztlich das Anmeldeverhalten der Eltern entscheiden würde, ob die Sekundarschule in Haspe eingerichtet werde oder nicht. Sie fragt, wie die Eltern frei entscheiden könnten, wenn die Realschule Haspe nicht am Anmeldeverfahren teilnehmen dürfe?

 

Frau Kaufmann erklärt, dass das Anmeldeverfahren unmittelbar als Bedarfsfeststellung gelten könne, wenn keine Elternbefragung durchgeführt werde. Dies gelte als Ersatz für eine Elternbefragung.

 

Herr L. geht auf den Beschluss des Schulausschusses ein, der eine Elternbefragung beschlossen hat. Er möchte wissen, wer seitens der Verwaltung dies durch die Ergänzungsvorlage geändert habe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Ergänzungsvorlage am Ende durch den Oberbürgermeister unterschrieben wurde, die Vorlage aufgrund der einheitlichen Meinungsbildung des gesamten Verwaltungsvorstandes gefertigt worden ist.

 

Herr L. möchte wissen, ob es sich bei der Entscheidung für eine Sekundarschule um  eine politische oder um eine pädagogische Entscheidung handele. Seiner Meinung nach handele es sich um eine politische Entscheidung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass sich die Einwohnerfragestunde auf Fragen der örtlichen Gemeinschaft beziehe und nicht auf Fragen von politischen Diskussionen von Schulformen. Er selbst hält die Sekundarschulen für eine gute Form der Fortentwicklung des Schulsystems. Politische Fragen seien von pädagogischen Fragen nicht zu trennen. Er halte die Sekundarschule auch aus pädagogischen Gründen für richtig.

 

Frau Neuhaus geht auf die Aussage der Verwaltung bezüglich des Anmeldeverfahrens ein. Wenn die Sekundarschule gegründet wäre und man sich im Anmeldeverfahren befinde, seien die Hauptschule und die Realschule obsolet, weil diese nicht das dritte Mal am Anmeldeverfahren teilnehmen. Aus diesem Grund hat der Schulausschuss eine Elternbefragung beschlossen.

 

Herr Thieser erläutert, dass eine Elternbefragung bereits stattgefunden hat und die Ergebnisse vorliegen. Man könne auch solange eine Elternbefragung machen, bis das richtige Ergebnis für einen selbst dabei herauskomme. Es werden bei einer Elternbefragung immer nur eine bestimmte Anzahl von Eltern befragt. Der Elternwille werde sehr wohl berücksichtigt, auch wenn 2016 keine Elternbefragung durchgeführt werde. Der Elternwille sei bei der Grundsatzentscheidung des Rates berücksichtigt worden. Es sei sinnvoll, eine Elternbefragung durchzuführen, bevor es zu einer Grundsatzentscheidung komme. Diese hat stattgefunden und an diese Elternbefragung sollte man sich jetzt halten. Man könne nicht jedes Jahr die Positionen wechseln, sondern sollte sich daran halten, was grundsätzlich entschieden wurde.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Frau Neuhaus an.

 

Frau Sauerwein gibt Herrn Thieser Recht. Man könne nicht immer neue Elternbefragungen durchführen und Eltern verunsichern. In Hagen befinde man sich mit der schulpolitischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen im hinteren Bereich. In vielen Städten gebe es mittlerweile das zweistufige Schulsystem mit Sekundarschulen und Gymnasien.

 

Herr Dr. Bücker erläutert, dass genau die Eltern befragt werden, die ihre Kinder in Zukunft an diesen Schulen anmelden müssen

 

Frau Helling-Plahr hält die erneute Elternbefragung für richtig. Bevor ein Angebot geschaffen werde, sollte man sich sicher sein, dass die Nachfrage vorhanden sei.

 

Herr Kiszkenow schließt sich der Meinung des Schulausschusses an.

 

Frau G. führt aus, dass sie ihr Kind bewusst an der Realschule Haspe angemeldet habe. Ihr Elternwille werde nicht berücksichtigt, wenn die Realschule Haspe geschlossen wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz wiederholt, dass die Durchführung des Anmeldeverfahrens nach Auffassung der Verwaltung ein deutliches Zeichen des Elternwillens ist.

 

Frau D. bittet darum, dass ihre Fragen beantwortet werden. Sie habe Widerspruch eingelegt und fühle sich seitens der Verwaltung ungerecht behandelt. Bei der Berechnung ihrer Grundsicherungsleistungen sei die Gage als Einkommen angerechnet worden. Dies sei nicht gerechtfertigt. Sie möchte arbeiten und ihr werde es als Mensch mit Behinderung leider sehr schwer gemacht.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau G. erläutert, dass sie Mutter eines Kindes der 4. Klasse ist. Sie sei nicht in der Lage, ihr Kind auf der Realschule anzumelden. Sie wohne in Haspe und die Realschule Haspe nimmt keine Anmeldungen mehr an. Sie sei 2013 nicht befragt worden, da ihr Kind seinerzeit die 2. Klasse besuchte. Eine Sekundarschule gebe es in Haspe auch noch nicht und keiner wisse, ob eine eingerichtet wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es die Angelegenheit des Rates der Stadt Hagen sei, welche Schulform und welches Schulangebot es in Hagen gebe. In den vergangenen Jahren habe der Rat immer diesbezüglich versucht, einvernehmliche Entscheidungen im Konsens zu treffen und schulpolitische Weichen zu stellen. Die politische Entscheidung müsse abgewartet werden.

 

Herr R. fragt, warum er jetzt eine Stunde früher aufstehen müsse, um als Schüler aus Haspe jetzt nach Boelerheide fahren.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass diese Entscheidung mit den Eltern vor dem Hintergrund des Schulangebotes getroffen werden müsse. Es gebe viele Kinder in Hagen, die mit dem Bus zur Schule fahren müssen. Man könne leider nicht auf jeden einzelnen Rücksicht nehmen, sondern müsse ein ausgewogenes Schulangebot haben.

 

Herr R. erläutert zum Thema Kunstrasenplätze, dass die Argumente, die für die Anlage in Helfe sprechen, im Sport- und Freiheitausschuss nicht angemessen gewürdigt worden sind. Die Menge der Sportler in Dahl sei nicht zu der Menge der Sportler in Helfe zu vergleichen. Er fragt, warum die Anzahl der vielen Sportler in Helfe nicht gegenüber der Sportler in Dahl berücksichtigt worden ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet hierauf, dass es hierbei auch um die ausgewogene Verteilung von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet gehe und die Politik in der folgenden Sitzung zu diesem Thema entscheide.

 

Frau B. trägt folgendes vor: Die in den Beschlüssen erwogene Zusammenlegung von drei Realschulen in die Heinrich-Heine-Realschule sei organisatorisch nicht zu bewältigen. Eine Zusammenlegung würde acht- bis neunzügige Jahrgänge bedeuten. Sie fragt, wo es ein solches Konstrukt in NRW gebe.

 

Herr Becker erklärt, dass es um ein Jahr des Überganges gehe. Es sei in keiner Art und Weise in den Vorschlägen der Verwaltung beabsichtigt, dass es eine dauerhafte Einrichtung einer so großen Schule in Boelerheide geben solle. In der Übergangszeit von einem Jahr werde es notwendig sein, diese Parallelität vorzunehmen, um das Ziel der Beschlüsse, die zu auslaufenden Realschulen gefasst wurden, zu realisieren.

 

 

 

 

 

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