24.09.2015 - 4.4 Vorschlag der Fraktionen CDU und SPDHier: Inhou...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion hin, welcher als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist. 

 

Herr Dr. Ramrath erläutert den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD. Man habe sich darauf verständigt, die wichtige Problematik der Herstellung der Inhousefähigkeit von HEB/HUI voranzutreiben. Es wurde deshalb ein Zwischenbericht der Verwaltung erbeten. Die SPD-Fraktion hat jetzt einen ergänzenden Sachantrag gestellt, welchen die CDU-Fraktion weder für richtig halte, noch unterstützen könne. Es sei richtig, dass es am Ende des Prozesses die Übertragung der Anteile von mark E an der HEB/HUI bedürfe, um eins der entscheidenden Merkmale der Inhousefähigkeit herzustellen. Dies sei eins der erforderlichen Merkmale und nicht das, welches in erster Linie konzeptionell und vorbereitend darzustellen ist. Die Inhousefähigkeit erfordere zwei große Säulen. Einmal die Realisierung des Kontrollkriteriums und zum anderen die Realisierung des Mengenkriteriums. Auf das Kontrollkriterium ziele die SPD-Fraktion mit ihrem Ergänzungsantrag ab. Dies bedeute, dass eine solche Gesellschaft nur inhousefähig sein könne, wenn sie als Dienststelle der Stadtverwaltung angesehen werden könne. Dies sei nicht der Fall, wenn es dort private Anteilseigner gebe, die einen entsprechenden Einfluss geltend machen könnten. Es sei richtig, die Anteile aus der mark E in den städtischen Konzern zu überführen. Von der Problematik her wichtiger sei das Mengenkriterium. Inhousefähigkeit setze voraus, dass die Mengen, die in die MVA verbracht werden bzw. die HEB verarbeite, aus öffentlich rechtlichen Quellen und nicht aus privaten Quellen stammen. Dies müsse für 80 % der Mengen gelten. Diese Fragestellung sei die wesentlich kompliziertere und anspruchsvollere. Hierzu hatte die HEB Führung schon vor zwei Jahren ein Konzept entwickelt, welches der Aufsichtsrat entsprechend beraten und unterstützt habe. Seinerzeit gab es erhebliche Bedenken im Detail, ob das Konzept schlüssig und realisierbar sei. Man wisse, dass Verträge auslaufen und dass noch nicht sichergestellt sei, ob es Anschlussverträge mit der EDG-Entsorgung Dortmund GmbH geben werde. Er hält es für richtig, die Vorgehensweise so aufzustellen, dass zunächst das Konzept durch die Geschäftsführung mit Darstellung der zukünftigen Mengen aktualisiert und an die neuen Entwicklungen angepasst wird. Hierzu bedürfe es insbesondere eines Angebotes der EDG-Entsorgung Dortmund GmbH. Seit dem der Bewerber Remondis Interesse bekundet habe, sei eine Bereitschaft der Dortmunder eingetreten, über Anschlussverträge zu sprechen und über Mengen zu verhandeln. Es würde das falsche Signal gegeben, jetzt schon zu beschließen, Anteile der mark E zu verkaufen.

 

Herr König erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht überraschend sei, sondern bereits in den Rat im August 2015 eingebracht werden sollte. Hier habe es Gespräche gegeben und man habe sich darauf verständigt, diesen Antrag für die Sitzung des Rates im September vorzubereiten. Es ginge nicht darum, dass die EDG-Entsorgung Dortmund GmbH neue Angebote machen müsse. Es ginge darum, dass der Rat 2011 einstimmig beschlossen habe, die Inhousefähigkeit herzustellen, unabhängig davon, ob die EDG-Entsorgung Dortmund GmbH Mengen bereitstellen möchte. Das, was in Hagen mit den städtischen Einrichtungen der MVA, mit der Straßenbahn und der MVA funktioniere, funktioniere egal in welcher Rechtsform gut. Es existieren 300 sozial abgesicherte Arbeitsplätze mit engagierten Mitarbeitern und niedrige Gebühren im Umland im Vergleich zu den Privaten. Man benötige kein privates know-how, damit die Hagener Müllabfuhr vernünftig laufe. Die kommunale städtische Einrichtung habe immer einen wesentlichen städtischen Beitrag zum Haushalt beigetragen. Dies müsse so bleiben. Für die im Rat 2011 als Ziel beschlossene Herstellung der Inhousefähigkeit seien drei Punkte erforderlich. Als erstes müsse der Anteilseigner mark E ausscheiden. Die Anteile müssen in kommunale und nicht in private Hand. Zweitens müsse die Satzung der HEB-GmbH geändert werden. Hier müssen die Durchgriffsrechte der Stadt stärker zum Tragen kommen. Drittens gehe es um das Wesentlichkeitskriterium. Der notwendige Mengenaustausch müsse sichergestellt werden. Dies sei allen Beteiligten klar. Es gebe entsprechend abgesicherte, dargestellte und vom Aufsichtsrat beschlossene Konzepte. Zu allen Punkten gebe es eine Einigkeit der Gesellschafter. Jetzt müsse kurzfristig gehandelt werden. Der Antrag beinhalte nicht das Ziel, ein Konflikt mit Remondis oder mit dem Gesellschafter mark E einzugehen. Es gehe darum, sich an die Hagener Interessen zu orientieren. Man sei es den Gebührenzahlern, den Mitarbeitern und der eigenen Glaubwürdigkeit schuldig, dass der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011 umgesetzt werde.

 

Herr Riechel merkt an, dass dieses Thema sehr wichtig sei und kurzfristig behandelt werden sollte. Es existieren unterschiedliche Interessenslagen der Hagener Beteiligungen Enervie und HEB/HUI. Die Kommission für Beteiligungen und Personal sei dafür zuständig, solche Fragestellungen vor zu beraten. Er schlägt vor, die weitere Beratung in die Kommission für Beteiligungen und Personal zu verweisen, um dort einen gemeinsamen Beschlussvorschlag vorzubereiten, der im Rat dann gemeinsam beschlossen werden könnte.

 

Herr Hentschel ist mit einer Verweisung in die Kommission für Beteiligungen und Personal nicht einverstanden und spricht sich für den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion aus.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die Kommission für Beteiligung und Personal ein. Dies sei kein Geheimgremium, in das Beteiligungsangelegenheiten weg delegiert werden sollten, sondern es handele sich um das zuständige Gremium, auf das man sich verständigt hat. 

 

Herr Dr. Preuß macht deutlich, dass die wichtige Entscheidung der Inhouse-Fähigkeit der HEB/HUI keine Kampfabstimmung werden dürfe. Der Rat habe sich 2011 einstimmig hinter diese Gesellschaft gestellt. Er geht auf die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath und auf den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ein. Hier könne einiges verbunden werden. Von der EDG-Entsorgung Dortmund GmbH soll ein Angebot gefordert werden, von Remondis liege lediglich ein Versprechen vor. Hier dürfe kein Unterschied gemacht werden. Man könne nicht von HEB/HUI eine Wirtschaftlichkeit, welche über 2017 hinausgeht, verlangen und das gleiche von Privaten nicht fordern. Man könne nicht von HEB/HUI verlangen, die Mengenproblematik auf lange Zeit geklärt zu haben und dies von Privaten nicht verlangen. Es müsse versucht werden, die Ausführungen von SPD und CDU in eine Form zusammen zu bringen und schlägt hierfür eine Sitzungsunterbrechung vor.

 

Herr König sieht für eine Sitzungsunterbrechung keine Notwendigkeit.

 

Herr Thielmann spricht sich im Namen der FDP-Fraktion für die Inhousefähigkeit von HEB aus. HUI müsse nicht inhousefähig werden. Anteile müssen veräußert werden. HUI sei eine private Gesellschaft, welche auch weiterhin privat bleiben soll. Die Vorteile der Inhousefähigkeit von HEB wurden richtig beschrieben. Er spricht sich dafür aus, die weiteren Beratungen in die Kommission für Beteiligungen und Personal zu verweisen, damit in der nächsten Ratssitzung ein abgestimmter einheitlicher Beschluss erfolgen könne.

 

Herr Wisotzki erläutert, dass es eine Konzeption gebe, wie HEB/HUI inhousefähig werden könne. Alle haben in den Gesellschafterversammlungen erklärt, dass die Inhousefähigkeit ihr Ziel sei. Inhousefähigkeit bedeute, einer Geschäftsführung die Option zu geben, mehrere Möglichkeiten zu nutzen. Ohne eine Inhousefähigkeit könnte die Möglichkeit mit Dortmund nicht genutzt werden. Man möchte jetzt mit der Inhousefähigkeit den Rahmen der Geschäftsführung nach allen Seiten, öffentlich-rechtlich und privatrechtlich, ausdehnen.

 

Herr König fragt, welche Fragen die Kommission für Beteiligungen und Personal in dieser Angelegenheit klären solle. Es liege eine eindeutige Beschlusslage vor. Ein Konzept liege vor und wurde bereits in der Kommission für Beteiligungen und Personal vorgestellt. Es müssen keine neuen Fragen geklärt werden. Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion habe das Ziel, eine klare Willensäußerung des Rates der Stadt Hagen an die Beteiligungsunternehmen mit der Maßgabe der Umsetzung zu richten, was 2011 beschlossen wurde. Weitere Beratungen seien nicht erforderlich. Die Inhousefähigkeit von HUI sei für die Frage entscheidend, wo der Hagener Müll demnächst verbrannt werde. Wenn dies keine inhousefähige Gesellschaft sei, könne die HEB GmbH die Verbrennung des Hagener Mülls nicht an die MVA, welche zum Eigentum der HUI gehöre, vergeben. Deshalb müsse für beide Unternehmen die Inhousefähigkeit hergestellt werden.

 

Herr Röspel erklärt, dass es Ziel sei, die Unternehmen zu sichern. Was nütze eine Inhousefähigkeit, wenn ab 2017 kein Müll mehr zu verbrennen sei. Die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath seien von höchster Priorität. Er regt an, sich mit den Anträgen der Fraktionen CDU und SPD in der Kommission für Beteiligungen und Personal zu beschäftigen, damit ein gemeinsames Ziel formuliert werden könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 14.09.2015 heute zu beschließen, um damit ein Signal zu setzen und nur den Ergänzungsantrag in die Kommission für Beteiligungen und Personal zu überweisen. Das unbestrittene Bekenntnis aus 2011 könnte in den Ratsbeschluss mit aufgenommen werden.

 

Herr Eiche wirbt dafür, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag in der heutigen Ratssitzung zu formulieren.

 

Herr Dr. Bücker macht deutlich, dass die bisherige Diskussion keine Grundlage für eine Kampfabstimmung sein könne und spricht sich für eine Vorbereitung in der Kommission für Beteiligungen und Personal aus.

 

Herr Thieser spricht sich aufgrund der Beteiligten in dem Prozess und den vorhandenen Interessen für eine größtmögliche Transparenz in der Diskussion und in der Entscheidung aus. Er habe Bedenken, solche Fragen in einer nichtöffentlichen Kommisson für Beteiligungen und Personal zu diskutieren. Öffentlich müsse deutlich werden, wo welche Interessen positioniert und vertreten werden. Der einstimmige Beschluss des Rates aus 2011 habe sehr wenig mit der Entwicklung der zur Verfügung stehenden Mengen zu tun, so wie auch die Inhousefähigkeit nichts mit Verhandlungen mit der Enervie oder der EDG zu tun habe. Die Inhouserfähigkeit beider Unternehmen müsse hergestellt werden. Hierfür gebe es Voraussetzungen. Wenn die Frage der Inhouserfähigkeit jetzt mit anderen Fragen, wie z. B. mit zu führenden Verhandlungen, verbunden werde, sollte transparent gemacht werden, warum man dieser Auffassung sei. Heute ginge es darum, einen Sachstandsbericht der Verwaltung über den Stand des Verfahrens der Umsetzung seit 2011 zu beauftragen. Der Rat müsse dann Entscheidungen treffen, die in die Richtung der Inhousefähigkeit gehen.

 

Herr Preuß spricht sich auch für eine einstimmige Entscheidung im Rat aus. Hierzu müssten beide Beschlussvorschläge zusammengeführt werden. Deshalb habe er eine Sitzungsunterbrechung beantragt.

 

Herr Schmidt schließt sich dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion an, da das Ziel sei 2011 klar definiert sei.

 

Herr Krippner führt aus, dass die Inhousefähigkeit für den Hagener Müll erforderlich sei. Ansonsten müsse deutschland- und europaweit ausgeschrieben werden. Er schließt sich den Ausführungen der Vorredner der SPD-Fraktion an.  Eine Koppelung erschließe sich ihm nicht. Seitens der SPD-Fraktion bestünden keine Bedenken, die Punkte der Anträge der Fraktionen der SPD und CDU in einen Beschlussvorschlag zusammen zu fassen. Dies fand seitens der CDU-Fraktion keine Zustimmung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, die Vorschläge der Fraktionen SPD und CDU, ergänzt um das Bekenntnis aus 2011 zur Herstellung der Inhousefähigkeit und die Überweisung der Diskussionen des zweiten Antrages der SPD in die Kommission für Beteiligungen und Personal zu beschließen. Es sollen Keine Entscheidungen aus dem Rat heraus delegiert werden.

 

Herr Treß erläutert, dass es für die Inhouserfähigkeit ein Vorteil sei, wenn eine verbindliche Vereinbarung mit der Stadt Dortmund über die Lieferung von 30.000 Tonnen Müll über 2017 hinaus entstehen würde.

Wenn Anteile verkauft würden, gehören zwei Partner dazu, ein Käufer und ein Verkäufer. Es sei unstrittig, dass die Enervie ihre Anteile verkaufen werde. Man müsse jedoch einen Plan B haben, wenn ein privater Bieter, z. B. Remondis, möglicherweise  mit biete und einen höheren Preis biete. Ein Unternehmen in einer Krise müsse dann ggf. den höchsten Preis nehmen. Ein Aufsichtsrat oder ein Vorstand könne dann .nicht sagen, diesen höchsten Preis nicht nehmen zu wollen, weil man an HEB/HUI verkaufen möchte. Er regt an, diesen Sachverhalt intensiv zu prüfen.

 

Herr Dr. Ramrath möchte darauf hinaus, einen gemeinsamen Konsens zu erzielen. Die CDU-Fraktion  vertrete keine Interessen von Remondis. Er selbst habe in der Aufsichtsratssitzung darauf hingezielt, dass eine Veräußerung von Anteilen der mark E an HEB / HUI möglich sein müsse. Jeder wisse, dass sich die Lage bei Enervie durchaus verändert habe.

Er schlägt einen gemeinsamen Beschlussvorschlag vor: Die drei Punkte der CDU sollten an erster Stelle gesetzt werden. Als Ziffer vier sollte der Antrag der SPD, eingeleitet durch den Satz: Zeitgleich mit der Abarbeitung der vorgenannten Punkte, mit einbezogen werden. Einer solchen Kombilösung könne zugestimmt werden.

 

Herr König bittet darum, dass in Ziff. 1 des CDU-Antrages zu ergänzen, dass ein schlüssiges Gesamtkonzept der Gesellschaften HEB und HUI vorzulegen ist.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Richter, Herr Oberbürgermeister Schulz, Herr Krippner, Herr Dr. Ramrath und Herr Treß. Hierbei geht es insbesondere darum, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag mit Ergänzungen zu formulieren. Man einigt sich auf einen Beschlusstext, wie er nachstehend aufgeführt ist.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Sachstandsbericht über die Herstellung der Inhouse-Fähigkeit der HEB/HUI zu geben.

 

  1. Die Geschäftsführung der HEB GmbH wird aufgefordert, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Inhousefähigkeit der Gesellschaften HEB/HUI vorzulegen.

 

  1. Aus diesem Modell muss eindeutig hervorgehen, mit welchen schriftlich garantierten Mengengerüsten und zu welchen Preisen die MVA Hagen in der Zeit nach 2017 dauerhaft ausgelastet sein wird.

 

  1. Darüber hinaus wird die Geschäftsführung aufgefordert nachzuweisen, dass die nach dem Wesentlichkeitskriterium erforderlichen Mengen von den kommunalen Partnern eingebracht werden.

 

  1. Zeitgleich mit dem Bearbeiten der oben beschriebenen Aktivitäten werden die Aufsichtsratsmitglieder der Enervie und Mark E aufgefordert, den Vorstand der Enervie/Mark E zu veranlassen, die erforderliche Verkaufsvorlage für die Aufsichtsräte zu erstellen. Diese Vorlage hat den kurzfristigen Verkauf der Anteile Mark E an dem/der HEB/HUI GmbH an die Unternehmen HEB/HUI zu ermöglichen.

 

  1. Die Geschäftsführer der HVG GmbH, der GIV GmbH und der HEB/HUI GmbH werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, die für den Anteilserwerb notwendig sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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