24.09.2015 - 4.3 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Wahrung der Rec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König erläutert und begründet den Vorschlag der SPD-Fraktion.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass in der CDU-Fraktion nicht klar war, welche Sorgen die SPD-Fraktion mit diesem Antrag verbinde und wo sie sehe, dass Rechte des Rates in Gefahr oder eingeschränkt sein könnten. Er regt an, den Beschlussvorschlag so zu ändern, dass die Verwaltung beauftragt wird, zunächst in einem Schritt darzustellen, ob es überhaupt solche Einschränkungen gegenüber dem früheren Status quo gebe, worin diese bestehen und dann einen Vorschlag zu unterbreiten, wie darauf zu reagieren sei. Nach seiner Auffassung seien die Rechte des Rates nach wie vor die gleichen.
Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die HVG verschmolzenen Beteiligungen ein. Z. B. bei der G.i.V. bleibe der Einfluss des Rates unverändert erhalten, weil der Einfluss auf die HVG unverändert sei. Bei der agentur mark gilt die Regelung, dass die Vertreter in die Gesellschafterversammlung vom Rat bestellt werden. Bei der HAGENagentur stehen Veränderungen an, worüber man nachdenken könne. Bei der Stadthalle wurde ein Gesellschaftervertrag beschlossen. Bei der HEB müssen noch Beschlüsse gefasst werden. Er schlägt vor, die weitere Beratung in die Kommission für Beteiligungen und Personal zu verweisen.
Herr König macht deutlich, dass ab dem Zeitpunkt die Zuständigkeiten der Mutter gelten, ab dem die Unternehmen unter das Dach der HVG geführt worden sind. Im Gesellschaftsvertrag der HVG seien Rechte dem Aufsichtsrat zugeordnet, die bisher dem Rat zugeordnet waren, er zitiert § 11 Abs. 3 Ziff. 6 der Satzung der HVG. Darüber hinaus sei noch nicht geklärt, wer für die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse der Geschäftsführer der Beteiligungsunternehmen zuständig sei. In der Satzung der HVG gebe es Regelungen, die für Beteiligungsunternehmen gelten und Inhalte betreffen, die früher im Rat entschieden worden sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, eine Erörterung in der Kommission für Beteiligungen und Personal vorweg zu nehmen.
Herr König ist mit einer Diskussion in der Kommission für Beteiligungen und Personal einverstanden, erwartet aber zeitnahe Konsequenzen.
