24.09.2015 - 3.3 Anfrage der AfD-FraktionHier: Windkraftanlagen ...

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Wortprotokoll

Herr Eiche bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Er geht auf die Antwort zu Frage 2 ein. Hiernach sehe der  Windenergie-Erlass des Landes NRW eine Distanz zur Wohnbebauung von einem dreifachen der Anlagengesamthöhe vor. Er gehe daher von 600 m aus und fragt, ob er dies richtig verstehe. Er spricht eine Kooperation der Bezirksvertretungen Eilpe/Dahl und Hohenlimburg bezüglich der Windkraftanlagen an und schlägt vor, die Bürgerinitiative „Gegenwind“ hieran zu beteiligen. Für ihn gebe es keine gute und keine schlechte Energie, sondern nur vernünftige und unvernünftige Energie.

 

Herr Grothe erklärt, dass es im Rahmen des Flächennutzungsplanes derzeit darum ginge, Flächen zu definieren, in deren inneren Windkraftanlagen errichtet werden können. Dies vollziehe sich zweistufig. In der momentanen Diskussion würden die Flächen ausgewiesen. Zu einem späteren Zeitpunkt würde ein Anlageninteressent einen Planfeststellungsantrag oder einen Bauordnungsantrag auf Errichtung einer Anlage stellen. Innerhalb der Fläche müsste der Standort gewählt werden, je nachdem wie hoch die Windkraftanlage ist. Dann gelte der dreifache Anlagenabstand bis zum nächsten Wohngebäude. Derzeit wisse man nicht, in welcher Höhe die Interessenten die Anlagen bauen möchten. Hier gebe es wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Dies werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch nicht geregelt. Dies erfolge in der Einzelgenehmigung im Rahmen der Planfeststellung durch die Umweltbehörde.

 

Herr Panzer bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme. Diese sollte von allen sorgfältig nachgelesen werden.

 

Herr Hentschel erkundigt sich nach der Höhe der Windenergieanlagen. Er fragt, ob der Rotor mit berechnet werden müsse?

 

Herr Grothe antwortet, dass es um die Höhe der Narbe gehe.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2394&TOLFDNR=224528&selfaction=print