24.09.2015 - 5.17 Bebauungsplan Nr. 9/08 (605) -Preußerstraße- nö...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung des Einleitungsbeschlusses zu und fordert die Verwaltung auf, mit dem Betreiber des Discounters Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Bei Sicherung des bestehenden Einzelhandelsstandortes ist eine weitere Ausweitung ausgeschlossen.

 

a.) Der Rat beschließt, den Inhalt des Einleitungsbeschlusses vom 18.12.2008 (Drucks.-Nr. 1134/2008) in der Weise zu ändern, dass abweichend von der damaligen Planung, die für den Planbereich eine ausnahmsweise Zulässigkeit des Einzelhandels mit einem einzelnen Discounter (LIDL etc.) und einem einzelnen Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von jeweils unter 800 qm vorsah, zukünftig Einzelhandelsbetriebe auch mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment generell ausgeschlossen werden.

 

b.) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/08 (605) Verfahren nach § 13 a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 22.07.2015 wird nach § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gebiet nördlich der Preußerstraße, westlich der Hördenstraße und südlich des Betriebsgeländes der Firma Königswarter und Ebell in der Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstücke 10, 12, 373, 375, 376, 447, 416 sowie Teile der Flurstücke 386, 385 und 377.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres

2016 der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage