18.06.2015 - 8 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Sondermeyer fragt, ob Asylbewerbern in ihren Unterbringungen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich im Rahmen des Ramadans nach Einbruch der Dunkelheit mit einer warmen Mahlzeit und Getränken zu versorgen.

 

Herr Huyeng antwortet, dass dies in Hohenlimburg und für die Einrichtungen des Landes gewährleistet ist.

 

Frau Timm-Bergs berichtet, dass die Pestalozzischule auslaufend aufgelöst wurde. Sie fragt, was zukünftig mit der Turnhalle geschieht.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass die Antwort hierzu noch nicht gegeben werden kann, da noch Prüfungen stattfinden.

 

Frau Timm-Bergs erkundigt sich nach einem Zeitfenster und möchte wissen, wann hierzu eine Antwort erfolgen könne.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass momentan Verlegungsmöglichkeiten geprüft werden.

 

Frau Timm-Bergs fragt nach Möglichkeiten, den Betrieb in der Halle aufrechtzuerhalten. Die vorhandenen Trainingszeiten könnten nicht in anderen Hallen untergebracht werden. Einige Räume werden durch die VHS belegt.

 

Frau Kaufmann bestätigt, dass der Betrieb der Turnhalle derzeit aufrechterhalten wird.

 

Herr Stricker spricht die Turnhalle auf dem Spielbrink an. Gespräche zwischen interessierten Vereinen und der Stadt Hagen haben bezüglich einer eventuellen Übernahme bereits stattgefunden. Es bestehe das Problem, dass die Stadt umsatzsteuerpflichtig ist, wenn Sie den Vereinen etwas zur Verfügung stellt. Er erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand der Angelegenheit.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass vor 14 Tagen diesbezüglich bei der Gemeindeprüfungsanstalt nachgefragt worden ist. Das Gutachten hierzu liegt noch nicht vor. Er sagt zu, noch einmal nachzufragen und entsprechend zu antworten.

 

Frau Sauerwein gibt folgende Frage zu Protokoll:

„Auf unsere mündliche Anfrage zur artgerechten Tierhaltung in einem jüngst gastierenden Wanderzirkus haben wir eine ausführliche Antwort der Verwaltung erhalten; dafür vielen Dank.

Dazu stelle ich die folgende Nachfrage:

Die Verwaltung erwähnt ein Gutachten des Rechtsamtes aus dem Jahr 2003, in dem von einer Änderung der Gebietsordnung in Richtung eines Auftrittsverbotes von Zirkusbetrieben, die Wildtiere halten, mit Verweis auf die seinerzeitige Rechtsprechung abgeraten wurde.

Mittlerweile hat der Tierschutz Grundgesetzrang.  Über 20 Städte, darunter Köln, Siegen, Erlangen, Speyer, Stuttgart, Ahaus, Gronau und Baden-Baden, haben entsprechende Verbote in Kraft gesetzt und aktuelle Urteile, so zuletzt das Verwaltungsgericht München im August 2014, bestätigen auch die Rechtskräftigkeit solcher Verbote.

Da wir ggf. nach der Sommerpause einen entsprechenden Antrag einbringen wollen, frage ich die Verwaltung bereits heute, ob die rechtliche Einschätzung aus dem Jahr 2003 im Lichte dieser seitdem veränderten Rechtslage noch bestandskräftig ist.“

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt entsprechende Beantwortung zu. 

 

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