18.06.2015 - 6.14 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eiche möchte wissen, woraus sich die Bilanzverluste ergeben. Er fragt, ob dies nur in diesem Jahr oder auch in folgenden Jahren passieren könne.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass das Problem bei den vertraglichen Altersteilzeitrückstellungen liegt, die sich immer erst zum Jahresende konkret berechnen lassen. Es werde dafür Sorge getragen, dass im nächsten Jahr die Altersteilzeitrückstellungen, welche auch dann erst wieder zum Jahresende berechnet werden, etwas früher mitgeteilt werden, so dass Korrekturmöglichkeiten bestehen. Auswirkungen dieser Art sollten nicht mehr passieren. Prognostizieren lasse sich dies allerdings nicht.

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Beschluss:

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresabschluss 2014 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Bilanzverlust in Höhe von 56.119,91 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2015 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage