07.05.2015 - 4.6 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, Die Li...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krippner erläutert und begründet den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke, AfD sowie den Einzelmitgliedern der Piraten Hagen und Bürger für Hohenlimburg.

 

Frau Kaufmann informiert darüber, dass als Notfallregelung 9 Notfallgruppen mit 150 Plätzen geschaffen werden konnten. Mit Blick auf die Nachbarkommunen sei die Stadt Hagen damit gut aufgestellt.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass es keine rechtliche Verpflichtung gebe, die Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder zurückzuerstatten. Die Stadt Hagen ist auf Basis der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes dazu angehalten, dass freiwillige Beiträge nur dann geleistet werden dürfen, wenn andere freiwillige Beiträge an anderer Stelle gekürzt werden.

 

Herr König erläutert, dass die Elternbeiträge nur einen Teil der Kosten decken. Seiner Kenntnis nach werde die Stadt Hagen die Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher während des Streiks nicht weiterzahlen. Daher ergebe sich die Kompensation durch die Einsparung der Personalkosten.

 

Herr Goldbach erklärt, dass bei anderen Städten zur Zeit abgefragt wird, ob dort eine solche Regelung getroffen worden ist. Die Stadt Dortmund stimme in der heutigen Ratssitzung darüber ab. Bei den anderen Städten sei eine solche Regelung bisher nicht vorhanden. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung gibt es nicht. Die Verpflegungsbeiträge werden nach Inanspruchnahme im Nachhinein berechnet.

Daher komme es während eines Streiks zu keiner Belastung für Verpflegungskosten.

 

Herr Reinke berichtet aus dem Jugendhilfeausschuss. Dort wurde über dieses Thema ebenfalls diskutiert. Die Verwaltung hat dargelegt, dass alles unternommen werde, um Notfallgruppen einzurichten, um zusätzliche Plätze zu schaffen. Er hält es für den falschen Weg, Gespräche mit ver.di aufzunehmen, wie es im Antrag formuliert wurde.

 

Frau Sauerwein weist darauf hin, dass die Beiträge erst ab dem 11. Streiktag zurückerstattet werden sollen. Gezahlt werde ein Jahresbeitrag. Sie fragt, ob es möglich wäre, von dem Jahresbeitrag zwei Wochen zurückzuerstatten.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass er den Antrag gut nachvollziehen könne. Es ginge aber darum, was aufsichtsrechtlich möglich wäre. Er erklärt, warum die Stadt Hagen an einem solchen Streik nicht verdiene.

 

Herr Krippner erläutert, dass für die Eltern erhöhte Aufwendungen und Kosten anfallen, wenn der Streik länger dauert. Die Personalkosten von den streikenden Erzieherinnen und Erziehern werden von der Gewerkschaft gezahlt. Dadurch müsste eine Entlastung der Personalkosten für die Stadt Hagen entstehen. Der Kämmerer sollte eine Darstellung finden, dass der eingesparte Anteil der Personalkosten an die Eltern zurückerstattet werden könnte. Dies sollte in einer familienfreundlichen Stadt möglich sein.

 

Herr Gerbersmann kann den Grundsatz dieses Antrages gut nachvollziehen. Für die Eltern sei es ärgerlich für eine Leistung zahlen zu müssen, die nicht erbracht werde. Bei den Elternbeiträgen handele es sich um einen Jahresbeitrag. Dieser enthält nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Kosten für Räumlichkeiten, die Kosten für den laufenden Unterhalt und viele mehr. Er sehe keine rechtliche Vorgabe, nach der eine Berechtigung vorliegt, die Erstattung durchzuführen.

 

Herr Eiche möchte dieses Thema rechtlich nicht beleuchten. Wenn die Stadt Hagen eine Leistung nicht erbringe, könne sie keinen Beitrag hierfür verlangen. Für Familien entstünden durch diesen Streik höhere Aufwendungen und Zusatzkosten. 

 

Herr Dr. Preuß geht auf den angesprochenen Jahresbeitrag ein. Wenn dieser nicht geleistet werde, könnten den Eltern anteilige Kosten nicht zurückerstattet werden. Er zahle einen Jahresbeitrag für seine Bahncard und habe durch den Bahnstreik Rückerstattungen für nicht erbrachte Leistungen erhalten.

 

Herr König macht deutlich, dass der Rat den Eltern gegenüber ein politisches Zeichen setzen müsse, dass deren Sorgen und Nöte verstanden werden.

 

 

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Beschluss:

1.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di über Notbetreuungsplätze während des Streiks aufzunehmen und diese Gespräche im Sinne der betroffenen Eltern und Kinder zu führen.

Ziel muss es sein, eine grundlegende Notversorgung verteilt über das Stadtgebiet sicherzustellen.

Er appelliert an die Gewerkschaft ver.di, der Einrichtung von Notfallgruppen zuzustimmen.

 

2.

Laut KiBiz § 13 Absatz 2 sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten.

Die Anzahl der jährlichen Schließtage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) soll zwanzig und darf dreißig Öffnungstage nicht überschreiten.

 

Der Rat beschließt für den Fall, dass es zu einem unbefristeten Arbeitskampf kommt, den Eltern vom 11. Streiktag an die geleisteten Elternbeiträge sowie die nicht in Anspruch genommenen Verpflegungsgelder zurück zu erstatten.

 

Ein unbürokratischer Erstattungsmodus wird von der Verwaltung erarbeitet und umgesetzt.

 

Darüber hinaus eingesparte Personalkosten verbleiben beim FB 55, Jugend u. Soziales und sollen für konkrete Verbesserungen und Maßnahmen (zum Beispiel im Bereich der Außenspielanlagen oder für Qualifizierungsmaßnahmen) in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

17

 

 

CDU

 

18

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

3

 

 

FDP

 

3

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Pro NRW

-

-

-

Piratenpartei

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

22

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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