26.03.2015 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meier schlägt vor, eine Anregung der Bezirksvertretung Hohenlimburg aufzugreifen, dass im Bereich des Bebauungsplangebietes auch nochmal mit dem neuen Vorhabenträger über einen Kinderspielplatz nachgedacht werde. Der aktuelle Vorhabenträger habe bereits signalisiert, dass er sich so etwas vorstelle. Die Verwaltung sollte aufgefordert werden, diese Gespräche zu konkretisieren.
Herr Klinkert erläutert, dass es sich bei diesem Planvorhaben auf dem ersten Blick um eine Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Ortslage Berchum handele. Aus früheren Planverfahren im Bereich Berchum wisse man aus dem Bereich der Bürgerinnen und Bürger, dass es immer wieder Bedenken wegen der Erschließung gab. Lt. Beschlussvorschlag soll auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Er hält es für erforderlich und beantragt, dass dort eine intensivere Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.
Herr Grothe erklärt, dass das Verfahren im vorliegenden Fall umgestellt werden soll. Der Vorhabenerschließungsplan wurde eingeleitet und durch den Rat beschlossen. Jetzt soll das Verfahren auf ein Bebauungsplanverfahren umgestellt werden. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung soll verzichtet werden. In dem Verfahren komme es auf jeden Fall zu einer Bürgerbeteiligung der zweiten Stufe. Die Pläne werden dann in der Offenlegung den Bürgern zur Beteiligung vorgelegt.
Herr Klinkert beantragt, dass im Beschlussvorschlag eine Ziff. d) hinzugefügt wird, dass die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen dieses Planverfahrens durchführt.
Herr Panzer merkt an, dass in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zugesagt worden ist, in der heutigen Ratssitzung die möglichen planerischen Vorstellungen darzustellen.
Herr Dr. Ramrath erklärt, dass dies im Stadtentwicklungsausschuss anders besprochen und einvernehmlich vereinbart worden ist. Aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ist es richtig und sinnvoll, wenn man zuerst ein Bebauungsplanverfahren beschließt und damit das Signal gibt, dass sich die Politik und der Rat eine Maßnahme an diesem Standort weiterhin vorstellen kann. Auf der Basis eines solchen förmlichen Verfahrensbeschlusses erstellt die HEG dann eine Planung. Es könne nicht mit Aufwand eine Planung erstellt werden, ohne zu wissen, ob die Politik an dieser Stelle etwas planen möchte. Wenn der heutige Verfahrensschritt beschlossen werde, nehme die HEG eine Planung vor, welche zeitnah in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werde. Diese Planung könne dann in die Beratung mit einbezogen und zum Gegenstand des weiteren Ablaufes gemacht werden.
Herr Thieser erläutert, dass nach einem heutigen Beschluss sowohl der Verwaltungsrat des WBH, als auch der Stadtentwicklungsausschuss die Möglichkeit haben, hierüber intensiv zu diskutieren. Wenn es zu einer neuen Planung komme, gehe er davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger in Berchum auch im Rahmen einer Bürgeranhörung mit einbezogen werden. Er schlägt vor, die Aussagen von Herrn Meier mit einzubeziehen.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt den Beschlussvorschlag mit der vorgeschlagenen Ergänzung von Herrn Meier zur Abstimmung.
Beschluss:
a) Das gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof wird auf ein nicht - vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB umgestellt.
b) Das Plangebiet befindet sich in Berchum südlich der Tiefendorfer Straße im Bereich zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Grundstücksteil um das Haus Tiefendorfer Str. 8 und das Flurstück 28 entfallen. Entlang der Tiefendorfer Straße wird der Geltungsbereich erweitert.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Berchum in Flur 3 das Flurstück 157 (teilw.) und in Flur 5 die Flurstücke 271 und 247 (teilw.). In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Ergänzung:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, Gespräche mit dem Erschließungsträger über die Anlage eines neuen Kinderspielplatzes zu führen.
Anlagen zur Vorlage
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