26.02.2015 - 5.14 Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anmerkung der Schriftführerin: Herr Stephan Treß hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.
Herr Gerbersmann erläutert die Ergänzungsvorlage. Bei den in der Ursprungsvorlage übersandten Satzungen musste noch eine Berichtigung vorgenommen werden. Es ist zu ergänzen, dass die Gebührenpositionen "2.20 Erdbestattung eines Kindes“ und "2.40 Tuchbestattung eines Kindes“ gebührenfrei sind.
Herr Schmidt spricht die Friedhofssatzung an. In der Bezirksvertretung Hohenlimburg sei beantragt worden, dass die Urnenbestattung auf dem Friedhof in Berchum zugelassen werden sollte. Dieses sei von der Verwaltung mit dem Verweis auf die Friedhofssatzung abgelehnt worden. Er gibt zu bedenken, dass die Urnenbestattung heutzutage weit verbreitet sei, daher sollte diese für jeden Friedhof ermöglicht werden.
Herr Bihs entgegnet, dass auf dem Friedhof in Berchum im Durchschnitt eine Bestattung pro Monat durchgeführt wird, daher wurde aufgrund des Aufwandes und der Kosten von der Aufstellung von Urnenstelen abgesehen. Gegen eine Urnenbestattung an sich spreche aber nichts.
Beschluss:
Der Rat nimmt die folgenden drei Satzungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, wie sie –ergänzt um die in dieser Ergänzungsvorlage dargestellten Inhalte der Friedhofsgebührensatzung- als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage 0126/2015 sind, zur Kenntnis:
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung)
- Satzung für das Eduard-Müller-Krematorium in Delstern (Krematoriumssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung),
Die Satzungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
