26.02.2015 - 5.20 Bebauungsplan Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382), T II, 4. Fassung Ortsumgehung Boele –.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382), T II, 4. Fassung 1.Änderung Ortsumgehung Boele liegt im Hagener Norden, Gemarkung Boele, Flur 22. Das Plangebiet liegt zwischen dem im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzen Fuß- und Radweg im Süd-Westen, und der vorhandenen Wohnbebauung der Hagener Straße mit den Wohnhäusern 48a+b, 52a+b, 58a+b, 62a+b im Nord-Osten.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird im 2.Quartal 2015 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage