26.02.2015 - 5.16 Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grunds...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pfefferer führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass diese der Vorlage nicht zustimmen könne, da die kommunale Klassenrichtzahl an rund zehn Stellen überschritten werde.
Frau Neuhaus entgegnet, dass in diesem Jahr sehr gut geplant worden ist. Bisher musste nur ein Kind an eine andere Schule verwiesen werden. Die Eltern haben die freie Wahl ihre Kinder an anderen Schulen anzumelden, an denen die Klassengröße geringer ist.
Herr Dr. Bücker ist der Auffassung, dass die kommunale Klassenzahlspanne in der Form nicht tragbar sei und anders gebildet werden sollte. Die Fraktion Hagen Aktiv werde daher der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Hentschel führt aus, dass er diese Aussage teilt und ebenso verfahren werde.
Herr Becker erklärt, dass das Land der Verwaltung seit drei Jahren aufgegeben hat, eine kommunale Klassenrichtzahl zu bilden. Diese liegt bei 23. Hierbei wird die maximale Zahl der Zügigkeit berücksichtigt, welche feststehend ist. Es kann diskutiert werden, ob innerhalb dieser Zügigkeit aus bestimmten Gründen, abhängig vom Schwerpunkt der Schule, in der einen Klasse mehr und in der anderen weniger Kinder zugelassen werden. Erst wenn der Rat beschlossen hat, kann der Platz tatsächlich belegt werden. Damit nach der Ratssitzung eine Information an die Eltern erfolgen kann, bittet er um einen Beschluss. Im Schulausschuss wurde bereits als Arbeitsauftrag für das nächste Schuljahr festgehalten, dass soziale Kriterien als Prüfvoraussetzung gebildet werden sollen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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