26.02.2015 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer bittet vor Eintritt in die Tagesordnung damit einverstanden zu sein, die Tagesordnungspunkte

 

I.5.1. Zukunft der Wasserversorgung in Hagen - Vorlage 1177/2014

 

und

 

I.5.18. Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der Finanzierung des öffentlichen    

           Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) - Vorlage 0080/2015

 

von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Des Weiteren weist er auf die Ergänzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt

 

I.5.14. Entscheidung des Verwaltungsrates WBH

– Friedhofssatzung, Vorlage 126-1/2015

 

hin.

 

Herr König widerspricht der Absetzung des Tagesordnungspunktes I.5.1. Zukunft der Wasserversorgung in Hagen - Vorlage 1177/2014.

 

Gemäß § 12 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates ist es ausreichend, wenn der Absetzung mindestens zwei Ratsmitglieder widersprechen. Neben Herrn König widersprechen weitere Ratsmitglieder der Absetzung, so dass der Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung verbleibt.

 

Die Absetzung des anderen Tagesordnungspunktes sowie der Befassung der Ergänzungsvorlage stimmt der Rat zu.

 

 

Herr Krippner bittet die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke in einer anderen Reihenfolge zu beraten. Demnach soll zunächst der Vorschlag “Wirtschaftliche Situation der Enervie Vorlage: 0226/2015“ und dann erst der Vorschlag “ Konsortialvertrag Enervie Vorlage: 0225/2015“ beraten werden.

 

Der Rat entspricht dieser Vorgehensweise.

 

 

Des Weiteren merkt Herr Krippner an, dass der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, Hagen Aktiv, Die Linke, AfD und der Einzelmitglieder Bürger für Hohenlimburg und Piraten Hagen zur Abberufung und Neubesetzung der Geschäftsführung des Jobcenter von der Verwaltung für den nichtöffentlicher Teil vorgesehen wurde, da es sich um eine Personalangelegenheit handele. Er ist der Auffassung, dass die  Verfahrensangelegenheit zur Nachbesetzung losgelöst von den betroffenen Personen diskutiert werden könne und beantragt, dieses im öffentlichen Teil vorzunehmen.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Beratung rechtlich zwingend im nichtöffentlichen Teil erfolgen muss.

 

Herr Hoffmann ergänzt, dass der Sachverhalt sich nicht in eine Verfahrens- und Personalangelegenheit trennen lässt.

 

Frau Öcal ist anderer Auffassung, sofern der Dringlichkeitsantrag in seiner Begründung umgestellt und zwischen der Abberufung und der Neubesetzung unterschieden würde, sei eine Beratung trennbar

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass aus der Sicht der Verwaltung die Behauptungen in der Presse sowie Informationen zum weiteren Vorgehen nur im nichtöffentlichen Teil dargestellt werden können.

 

Herr Thielmann spricht sich gegen den Antrag auf öffentliche Beratung aus.

 

Herr Gerbersmann merkt an, dass sich die Verwaltung im öffentlichen Teil nicht äußern wird. Sofern der Rat die öffentliche Beratung beschließt, wird er diesen Beschluss beanstanden.

 

Herr Dr. Fischer beruft zur Klärung der Verfahrensweise den Ältestenrat nach § 15 Absatz 2 i) Geschäftsordnung ein.

 

 

Anmerkung der Schriftführerin: der Rat wird von 15:14 bis 15:40 Uhr zwecks Einberufung des Ältestenrates unterbrochen.

 

 

Herr Dr. Fischer berichtet, dass sich der Ältestenrat darauf verständigt hat, den Dringlichkeitsantrag komplett in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

 

 

 

Herr H. merkt an, dass er bereits in der letzten Einwohnerfragestunde Fragen in Zusammenhang mit seinem Projekt “www.haushalt–hagen.de“ gestellt hat. Es wurde ihm gesagt, dass seine Auswertungen Fehler enthalten würden, allerdings wurde nicht konkret dargelegt welche. Des Weiteren wurde auf die Frage, weshalb er auf seine Nachfragen per Mail keine Rückmeldungen mehr erhält auch nicht eingegangen.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Fragen aus seiner Sicht alle beantwortet sind. Die Kämmerei hat weder die personellen noch die zeitlichen Kapazitäten, die umfassenden Daten auf deren detaillierte Genauigkeit und die Richtigkeit der Interpretationen zu prüfen. Das private Projekt war mit sehr viel Arbeit verbunden, aber es ist nicht Aufgabe der Kämmerei, diese zu beurteilen. Es wurde lediglich angemerkt, dass die Vergleichbarkeit zwischen dem kameralen und dem doppischen Ursprung in der vorgenommenen Form nicht folgerichtig ist.

 

Herr O. bezieht sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese sei in Hagen zu niedrig. Er möchte wissen, wann die Stadt Hagen ihren Verpflichtungen nachkommt, diese anzuheben. Des Weiteren möchte er wissen, wann die Stadt Hagen die nach gefestigter Rechtsprechung angemessene Kosten der Unterkunft und die nach gefestigter Rechtsprechung angemessenen Kosten für den Betriebsstrom einer Heizung bewilligt.

 

Herr Dr. Fischer sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Sch. möchte vom Rat wissen, warum dieser nicht gegen die Dringlichkeitsentscheidung aus dem letzten Jahr zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr geklagt habe.

 

Der Rat geht nicht auf diese Nachfrage ein.

 

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