19.04.2005 - 6 Änderung der Entgeltordnung der HagenWeiterbild...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 19.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der § 4 Abs. 1 der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule wird wie folgt geändert:
Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.
