04.11.2014 - 4.1 Durchführung von Gehölzpflegemaßnahmen von Stra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Wiemann berichtet von Gehölzpflegemaßnahmen, die Straßen.NRW für den Winter 2014/2015 angezeigt hat.

Südlich der Lärmschutzwand der A 46 soll auf einer Fläche von ca. 0,7 ha der Gehölzbestand auf der Böschung gepflegt werden. Es erfolgt eine selektive Herausnahme, die Bäume sind positiv gekennzeichnet. Das Schnittgut wird vor Beginn der Brutsaison entfernt. Belange des Artenschutzes sind nicht betroffen. Der Bestand ist ca. 30 – 40 Jahre alt, die Bäume weisen Zwieselbildung, einseitige Kronenausbildung, Schrägstellung mit Überragen der Fahrbahn und ein instabiles Wurzelsystem auf. In der Vergangenheit ist in diesem zu dicht gepflanzten Bestand nur sehr vereinzelt eingegriffen worden. Aus Gründen der Verkehrssicherung und zum Aufbau eines stabilen Gehölzbestandes erfolge diese Schnittmaßnahme. Entlang des Weges zwischen Schulgelände und Autobahnböschung wird die Hecke auf den Stock gesetzt.

Entlang der B7 erfolgt ein Freischneiden des Lichtraumprofils, wo es erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um den Bereich zwischen dem Steinbruch Donnerkuhle und der Einmündung „Zur Hünenpforte“ südlich der Fahrbahn. Im Bereich des Barmer Teiches sind als Verkehrssicherungsmaßnahme die sich auf die Fahrbahn neigenden Erlen zu entfernen.

Die Maßnahmen erfolgen nach dem Erlass "Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen". Straßen.NRW bietet eine gemeinsame Besichtigung mit dem Landschaftsbeirat und Erläuterung der Maßnahmen an.

Es wird abgestimmt, dass die Damen Klatte und Buchholz sowie die Herren Freier, Buhl, Keßler, Meilwes, Drane, Dr. Hülsbusch, Riegel und Bögemann das Angebot eines Ortstermins wahrnehmen werden.

 

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