02.12.2014 - 6 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 02.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Böhm führt aus, dass es im Juli 2013 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dem Thema „Einsatz von gebrauchter Software“ gab. Demnach besteht die Möglichkeit, Softwarelizenzen zu veräußern, ohne einen Rechtsbruch zu begehen. Einige Kommunen nutzen dies, um sich mit gebrauchter Software einzudecken und in diesem Zuge Geld einzusparen. Herr Böhm möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob dies beim HABIT auch geplant ist oder das bestehende Lizenzmodell beim HABIT günstiger sei.
Herr Thurau merkt an, dass die Lizenzen für die aktuelle Umstellung auf Windows 7 aus dem KDN Rahmenvertrag erstanden wurden. Diese sind so günstig, dass anderweitige Beschaffungen nicht wirtschaftlicher wären. Interessant ist aber hingegen, dass der HABIT in Zukunft versuchen könnte, selbst nicht mehr genutzte Lizenzen zu veräußern. Hierbei müssen jedoch erst die Rahmenbedingungen geklärt sein. Der HABIT berichtet in Zukunft.
Herr Böhm ergänzt, dass beim Abbau von Arbeitsplätzen in der Vergangenheit häufig Lizenzen übrig geblieben sind.
Herr Schmidt fragt an, ob die Stadt, im Speziellen das Jugendamt, Zugriff auf elektronisch verfügbare Einkommensangaben der Finanzämter bzw. Jobcenter hat. Es wird von den Mitarbeitern des Jugendamtes viel Zeit darauf verwendet, die exakten Einkommen der Eltern von Kindergartenkindern zu ermitteln, woraus sich im Anschluss der Kindergartenbeitrag berechnet. Dadurch seien erhebliche Einsparungen zu realisieren.
Herr Thurau führt aus, dass die abgebende Stelle nach jetzigem Rechtsstand entscheidet, ob und an wen diese Daten herausgegeben werden. Die Stadt Hagen hat keine Handhabe, diese Daten einzufordern. Jedoch wird die Einführung des eGovernmentgesetzes des Landes zu einer Änderung der Rechtslage führen. Demnach soll eine Behörde eine elektronische Akte einer anderen Behörde anfordern können. Der Bürger muss aber seine Einwilligung geben, dass ihn betreffende Unterlagen behördenübergreifend weitergegeben werden dürfen.
Herr Schmidt fragt ergänzend nach, ob die Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde.
Herr Thurau erwidert, dass der HABIT als IT-Betrieb keinerlei Einfluss darauf hat. Dies entscheidet die Verwaltung und der HABIT handelt dann als ausführendes Organ.
Herr Schmidt bittet darum, bei der Verwaltung anzuregen, nach der Umsetzung des Gesetzes direkt alle notwendigen Schritte in Angriff zu nehmen.
Herr Thurau verweist auf den anwesenden Herrn Banski vom Fachbereich Personal und Organisation.
Herr Banski verspricht, die Anregung mitzunehmen und verweist darauf, dass er auch Stellvertretender Datenschutzbeauftragter ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Einverständnis des Betroffenen vorliegt und kein automatisierter Datenabgleich gegen den Willen des Betroffenen stattfinden wird.
Herr Böhm schlägt vor, direkt auf dem Anmeldebogen einen Passus einzuführen, der die Einwilligung beschreibt.
