09.09.2014 - 6 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Anfrage des Herrn Bögemann in der Sitzung am 20.08.2014 zur Einleitung von Straßenabwasser in den Barmer Teich:

Siehe Anlage IV.

 

 

Anfrage des Herrn Bögemann in der Sitzung am 20.08.2014 zur Bewirtschaftung einer Kyrillfläche bei Sürenhagen:

Herr Lorenz erklärt als zuständiger Forstbeamter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, dass die Fläche mit Buche aufgeforstet war und nun ein Eigentümerwechsel stattgefunden habe. Der neue Eigentümer habe sich dazu entschlossen, die Kultur nicht weiter zu pflegen und aufzubauen. Insofern sei die neue Fläche gemulcht worden. Der neue Eigentümer hat nun nach Forstrecht drei Jahre Zeit die Fläche wieder aufzuforsten. Die Fördergelder für die Buchenaufforstung werden derzeit vom ehemaligen Eigentümer zurückerstattet. Insofern handele es sich bei dieser Vorgehensweise um ordnungsgemäße Forstwirtschaft.

 

Anfrage des Herrn Munzlinger in der Sitzung am 27.05.2014 zu Fällarbeiten am Feuerwehrgerätehaus am Herbecker Weg:

Der uLB liegt hierzu eine Antwort des WBH vor. Demnach handelte es sich bei der Maßnahme ursprünglich um eine Verkehrssicherungsmaßnahme. Der Obstbaum wies einen Schrägstand in Richtung Gartenanlage des  angrenzenden Wohnhauses auf, weshalb der Anwohner in Sorge um seine im Garten spielenden Kinder auf die Situation aufmerksam machte. Unterhalb des Stammkopfes befanden sich offene Höhlungen, das Randgewebe innerhalb des Stammes war von holzzerstörenden Pilzen zersetzt worden. Eine direkte Gefahr aus der sich die Fällung des Baumes innerhalb des Fällzeitverbotes aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben musste, bestand nicht. Als Maßnahme wurde demnach ein Kronensicherungsschnitt als Sondermaßnahme aus der ZTV-Baumpflege generiert, deren Durchführung allerdings weniger den Vorgaben der ZTV-Baumpflege entsprach. Der Beschwerdeführerin wurde daraufhin versprochen, das anfallende Kronenholz ersatzweise auf der Fläche zu belassen. Die zufällig vorbeifahrenden Kollegen aus der Grünunterhaltung waren hiervon allerdings nicht in Kenntnis gesetzt worden und habe das Material verladen und abgefahren.

 

Herr Fähmel berichtet, dass in diesem Jahr eine Schafbeweidung entlang der Lenne  zur Bekämpfung von Neophyten durchgeführt wurde. Er möchte wissen, welche Bedeutung die Maßnahme für das gesamte Stadtgebiet habe.

Herr Dr. Braun erinnert daran, dass die Maßnahme aufgrund der Berichte vom Wasserwerk Hengstey auf Anregung der BV Hohenlimburg versuchsweise durchgeführt wurde. Letztendlich sei damit erwiesen worden, dass eine Beweidung auch außerhalb umzäunter Grundstücke funktioniere. Sollte jedoch nach weiteren Beweidungsmaßnahmen verlangt werden, stelle sich unweigerlich die schwierige Frage der Kostenübernahme.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen