23.10.2014 - 6.1 Sanierung Wasserversorgung Stadthalle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Do., 23.10.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr König berichtet, dass das Thema Stadthalle in verschiedenen Gremien diskutiert wurde. Herr König bittet um Bericht was mit diesem Investitionsobjekt passiert sei, wie der Arbeitsstand sei und wann mit einer Lösung des Problems gerechnet werden könne. Danach sollen die Ergebnisse in den anderen Gremien kommuniziert werden.
Ziel der GWH war es, dass die neuen Bestimmungen der VdS (Verein der deutschen Sachversicherer) nicht zur Anwendung kommen, da dies zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt hätte. Die Stadthalle konnte und kann ihren Betrieb uneingeschränkt durchführen, da bereits nach Feststellung der Verkeimung, eine neue Trinkwasserleitung für die Küche installiert wurde, und im Toilettenbereich endständige Filter bzw. eine Kleinchloranlage installiert wurde.
Herr Kliewe gibt an, dass es nicht nur ein Problem mit der Verkeimung des Trinkwassers gab, sondern auch mit der Versorgung von Löschwasser, für die Hydranten und die Sprinkleranlagen. Durch die Trennung von Trink- und Löschwasser waren komplizierte Sachverhalte im Rahmen des Brandschutzes mit den Sachverständigen im Vorfeld zu klären.
Nach den durchgeführten Vorsichtmaßnahmen wurde im Sommer 2013 eine erste Kostenschätzung aufgestellt. Diese Kosten wurden dem Ausschuss im Oktober 2013 vorgestellt und anschließend beschlossen. Der Bauantrag wurde am 17.06.2014 eingereicht. Auch nach Rückfragen im September 2013 gab es dazu bislang noch keine Rückmeldung. Herr Kliewe gibt an, dass ohne die genehmigte Baugenehmigung nicht angefangen werden könne.
Herr König erkundigt sich bis wann die Baugenehmigung vorliegen müsse damit die Baumaßnahmen in der sogenannten Spielfreien Zeit in 2015 realisiert werden könne.
Herr Kliewe antwortet, dass 28 Wochen nach Vorlage der Baugenehmigung die Maßnahme gestemmt werden könne.
Herr König fasst zusammen, dass die Baugenehmigung demnach bis Ende 2014 vorliegen müsse.
