02.03.2005 - 8 Kontrakt mit dem Fachbereich Jugend und Soziale...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strüwer bittet Herrn Siskowski von der zentralen Steuerung um eine Erläuterung der Vorlage.

 

Herr Siskowski zieht das Resumee, dass die Vereinbarungen aus dem ersten Kontrakt vom Fachbereich außerordentlich erfolgreich umgesetzt worden seien.Hierbei sei auch die  unterstützende Funktion dieses Ausschusses zu betonen; als Stichwort seien die weggebrochenen Landesmittel zu nennen.

Das Instrument des Kontraktes habe sich aus Sicht der Verwaltung außerordentlich bewährt. Die Verwaltung wolle Bewährtes fortsetzten und schlüge dem Ausschuss daher den Abschluss eines Folgekontraktes vor, zunächst für drei weitere Jahre.

 

Herr Haensel  möchte wissen, ob dem Jugendhilfeausschuss auch über eine Anpassung des Zuschussbedarfes im Falle eines Bedarfes zu berichten sei, da im Beschlussvorschlag unter Punkt 3 nur der Rat genannt sei.

 

Herr Siskowski teilt mit, dass der Rat hier wegen seiner  Finanzhoheit genannt sei und der Jugendhilfeausschuss natürlich auch informiert würde.

 

Herr Reinke erinnert daran, dass es dem Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit wichtig war, Jugendarbeit in Wehringhausen, Halden  und Boelerheide möglich zu machen.

Er möchte wissen, ob der Kontrakt diese Wünsche  beinhalte.

 

Herr Steuber erläutert hierzu, dass der Kontrakt sich immer auf der Basis der vom

Jugendhilfeauschuss beschlossenen Jugendhilfeplanung bewege. Eine entsprechende Formulierung sei in Ziffer 2.1.1 des Kontraktes zu finden, der als Anlage beigefügt sei.    

Der Kontraktrahmen setze in seiner  Finanzmasse die Legitimation für den Bereich des Jugendamtes arbeiten zu können und könnte verändert werden in welcher prioritären Zielsetzung er wahrgenommen werden soll in Hagen vom Jugendhilfeausschuss.

 

Herr Reinke stellt den Antrag,  die Verwaltung zu beauftragen, im Zeitraum des Kontraktes und mit der AG I Möglichkeiten der Umsetzung offener Jugendarbeit / Jugendförderung in Boelerheide, Halden und Wehringhausen zu schaffen.

 

Frau Haack weist darauf hin, dass der zu erstellende Kinder- und Jugendförderplan

genau diese Anforderungen beinhalten werde. Es gebe bereits eine Maßnahmenplanung für jeden Bezirk, die aber teilweise an den fehlenden Finanzmitteln gescheitert sei.

Es sei damals beschlossen worden, wenn sich die finanziellen Gegebenheiten verändern würden, würden diese Maßnahmen mit aufgenommen. Dies sei eigentlich auch Teil des Kinder- und Jugendförderplanes. Man wisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, wie die Landesförderung aussehen werde.

 

 

 

 

 

 

 

Herr Strüwer betont, dass es gut gewesen sei, dass der Ausschuss der Verwaltung bei dem letzten Kontrakt einen großen Handlungs- und Gestaltungsspielraum gegeben

habe. Dieser Spielraum sei von der Verwaltung auch genutzt worden. Als Beispiel sei hier die Übertragung der Trägerschaft des Jugendzentrums  Berchum zu nennen in Verbindung mit Neuschaffung einer Einrichtung in Reh/Henkhausen oder die in der heutigen Sitzung noch zu beschließende Verlagerung der Trägerschaft der Einrichtung am Loxbaum zum Diakonischen Werk.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen der Herren Schledorn und Goldbach wird der Antrag von Herrn Reinke so einstimmig  beschlossen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

 

   

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Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt empfiehlt der Verwaltung den Abschluss eines Anschlusskontraktes mit dem Fachbereich Jugend und Soziales auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes.

2.      Der Rat der Stadt legt das Zuschussbudget auf jährlich 2.081.050 Euro fest. Das Gesamtzuschussbudget im Kontraktzeitraum 2005 bis 2007 beträgt mithin 6.243.150 Euro.

3.      Sollte eine Anpassung des Zuschussbedarfes erforderlich werden (Ziffer 4 des Kontraktentwurfes), ist dem Rat zu berichten.

4.      Im übrigen ist dem Jugendhilfeausschuss in halbjährlichen Abständen zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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