02.03.2005 - 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz - Mündlicher...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 02.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Herr Strüwer weist darauf hin, dass das Kinder-
und Jugendförderungsgesetzt dem Ausschuss
in der Januar Sitzung als Tischvorlage mit auf den Weg gegeben worden
sei.
Herr Goldbach informiert den Ausschuss darüber, dass es sich bei dem
Kinder und Jugendförderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen um das dritte
Ausführungsgesetz zum KJHA handele.
In
diesen Gesetzen würden kurzum die
Rahmenbedingungen und die Ausführungen
der §§ 11 14 KJHA geregelt.
In den
allgemeinen Vorschriften, die für alle diese Bereiche gelten sollen, würden
hier Bereiche durch eigene Paragraphen hervorgestellt.
Neu sei,
dass das Land sich selber durch dieses Gesetz verpflichte, für jeweils eine
Legislativperiode auf Landesebene einen Kinder- und Jugendförderplan
aufzustellen.
Es sei
anzumerken, dass Kinder- und Jugendarbeit nach diesem Gesetz eindeutig eine
Pflichtaufgabe der Kommune sei.
Im Gesetz
gebe es den Hinweis bzw. die Regelung, dass die Fördermittel für diesen Bereich
in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen der Jugendhilfe
stehen müssten.
Neben dem
Kinder- und Jugendplan des Landes habe die Kommune die Verpflichtung zur
Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes für jeweils eine Wahlperiode
der Vertretungskörperschaft. Damit
seien der Rat und die Kommunalwahl gemeint. Nach diesem Gesetz würde die
Kommune zum 01.01.2006 einen von diesem Ausschuss beschlossenen Kinder- und
Jugendförderplan brauchen.
An dieser
Stelle übernimmt Frau Haack die
weiteren Ausführungen.
Sie
berichtet, dass die Verwaltung 1999/2000 mit der ersten Bestandsaufnahme der
Jugendeinrichtungen in Hagen begonnen habe. Zu diesem Zweck habe man die
Einzugsbereiche zum ersten Mal in Einzugsbereiche definiert. Man habe zunächst
die verschiedensten Daten erhoben, z.B.
wieviel Jugendliche es in Hagen überhaupt gebe. Man habe auch unversorgte
Gebiete in Hagen erfaßt und beschrieben.
Weiterhin
habe man eine Datenerfassung entwickelt.
Seit
letzten Jahr sei als neuer Punkt die Fortschreibung der Ziele hinzugekommen.
Es werde
nun auch überprüft, ob die Ziele erreicht worden seien, die sich die
Einrichtungen gesetzt hätten. Darüber hinaus gebe es seit dem letzten Jahr eine
neue Arbeitsgruppe, die aus den Mitarbeitern
der Jugendeinrichtungen zusammengesetzt seien.
Außerdem
gebe es mittlerweile in zehn Stadtteilen Stadtteilkonferenzen.
In der
letzten Woche habe es ein Treffen mit den freien Trägern gegeben, an dem man
überlegt habe, welche vorhandenen Strukturen man am besten nutzen könne. Man
habe für April ein weiteres Treffen vereinbart. Dann solle ein Zeitplan
aufgestellt werden, wie man die Aufgaben bis zum 01.01.2006 bewältigen könne.
Frau
Klos-Eckermann
stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag, dass der Jugenhilfausschuss die
Verwaltung beauftragt, für die
restliche Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.
Herr
Strüwer richtet an
die Verwaltung die Frage, was in einem Kinder- und Jugendförderplan in Hagen
alles enthalten sei müßte.
Herr
Goldbach erläutert
hierzu, dass man ausgehend von dem, was man habe, die Aufgabenbereiche neu
beschriebe und dieses mit Zielen versehe, die man auch in den nächsten Jahren
erreichen wolle und daneben auch die
Förderstruktur diskutiere. Der Ausschuss würde das bestätigen, was man in der
letzten Woche in der AG I begonnen habe.
Nach einer
intensiven Diskussion, an der sich die Herren Fischer, Dücker, Goldbach,
Schledorn, Reinke, Haensel, Steuber und Strüwer beteiligen, einigt sich der
Ausschuss auf folgende Formulierung des gestellten Antrages:
Die Verwaltung des
Jugendamtes wird beauftragt, gemäß den Erfordernissen des
Jugendförderungsgesetz einen Kinder- und Jugendplan unter Einbeziehung der
AG gem. § 78 KJHG zu erarbeiten.
Erste Vorschläge
zur Ausgestaltung des Kinder- und Jugendplans sollen vor der Sommerpause 2005
im Rahmen einer Unterausschusssitzung
Jugendhilfeplanung
vorgestellt und beraten werden.
Der
Antrag wird vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
