02.03.2005 - 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz - Mündlicher...

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Herr Strüwer weist darauf hin, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetzt dem Ausschuss  in der Januar – Sitzung als Tischvorlage mit auf den Weg gegeben worden sei.

 

Herr Goldbach informiert den Ausschuss darüber, dass es sich bei dem Kinder – und Jugendförderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen um das dritte Ausführungsgesetz  zum KJHA handele.

In diesen Gesetzen  würden kurzum die Rahmenbedingungen und die Ausführungen  der §§ 11 – 14 KJHA geregelt.

In den allgemeinen Vorschriften, die für alle diese Bereiche gelten sollen, würden hier Bereiche durch eigene Paragraphen hervorgestellt.   

Neu sei, dass das Land sich selber durch dieses Gesetz verpflichte, für jeweils eine Legislativperiode auf Landesebene einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.

Es sei anzumerken, dass Kinder- und Jugendarbeit nach diesem Gesetz eindeutig eine Pflichtaufgabe der Kommune sei.

Im Gesetz gebe es den Hinweis bzw. die Regelung, dass die Fördermittel für diesen Bereich in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen der Jugendhilfe stehen müssten.

 

Neben dem Kinder- und Jugendplan des Landes habe die Kommune die Verpflichtung zur Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft.  Damit seien der Rat und die Kommunalwahl gemeint. Nach diesem Gesetz würde die Kommune zum 01.01.2006 einen von diesem Ausschuss beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan brauchen.

 

An dieser Stelle übernimmt  Frau Haack die weiteren Ausführungen.

 

Sie berichtet, dass die Verwaltung 1999/2000 mit der ersten Bestandsaufnahme der Jugendeinrichtungen in Hagen begonnen habe. Zu diesem Zweck habe man die Einzugsbereiche zum ersten Mal in Einzugsbereiche definiert. Man habe zunächst die verschiedensten  Daten erhoben, z.B. wieviel Jugendliche es in Hagen überhaupt gebe. Man habe auch unversorgte Gebiete in Hagen erfaßt und beschrieben.

Weiterhin habe man eine Datenerfassung entwickelt.

Seit letzten Jahr sei als neuer Punkt die Fortschreibung der Ziele hinzugekommen.

Es werde nun auch überprüft, ob die Ziele erreicht worden seien, die sich die Einrichtungen gesetzt hätten. Darüber hinaus gebe es seit dem letzten Jahr eine neue Arbeitsgruppe, die  aus den Mitarbeitern der Jugendeinrichtungen zusammengesetzt seien.

Außerdem gebe es mittlerweile in zehn Stadtteilen Stadtteilkonferenzen.

 

In der letzten Woche habe es ein Treffen mit den freien Trägern gegeben, an dem man überlegt habe, welche vorhandenen Strukturen man am besten nutzen könne. Man habe für April ein weiteres Treffen vereinbart. Dann solle ein Zeitplan aufgestellt werden, wie man die Aufgaben bis zum 01.01.2006 bewältigen könne.

 

Frau Klos-Eckermann stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag, dass der Jugenhilfausschuss die Verwaltung  beauftragt, für die restliche Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.

        

 

 

Herr Strüwer richtet an die Verwaltung die Frage, was in einem Kinder- und Jugendförderplan in Hagen alles enthalten sei müßte.

 

Herr Goldbach erläutert hierzu, dass man ausgehend von dem, was man habe, die Aufgabenbereiche neu beschriebe und dieses mit Zielen versehe, die man auch in den nächsten Jahren erreichen wolle  und daneben auch die Förderstruktur diskutiere. Der Ausschuss würde das bestätigen, was man in der letzten Woche in der AG I begonnen habe.

 

Nach einer intensiven Diskussion, an der sich die Herren Fischer, Dücker, Goldbach, Schledorn, Reinke, Haensel, Steuber und Strüwer beteiligen, einigt sich der Ausschuss auf folgende Formulierung des gestellten Antrages:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, gemäß den Erfordernissen des Jugendförderungsgesetz einen Kinder- und Jugendplan unter Einbeziehung der AG  gem. § 78 KJHG zu erarbeiten.

 

Erste Vorschläge zur Ausgestaltung des Kinder- und Jugendplans sollen vor der Sommerpause 2005 im Rahmen einer Unterausschusssitzung

”Jugendhilfeplanung” vorgestellt und beraten werden. 

 

Der Antrag wird vom Ausschuss einstimmig beschlossen.