02.03.2005 - 12 Offene Ganztagsgrundschule in HagenEntwicklungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Finkensiep möchte sich als Vorsitzender der AG 5 für diese umfangreiche und sachliche informative ämterübergreifende Vorlage. Die AG 5 begrüsse diese Vorlage der Verwaltung, nimmt diese zustimmend zur Kenntnis und bittet bezüglich der Umsetzung der Beschlussvorschläge auch um zügige Beratung und um Zustimmung in den Gremien und im Rat der Stadt Hagen, damit die betroffenen Träger auch frühzeitig planen könnten für die nächste Periode. Die AG 5 stelle bezüglich des Finanzbedarfes fest, dass  auschließlich nur mit dem für das kommende Schuljahr vorgeschlagenen Finanzrahmen die Fortsetzung der Arbeit für die Träger im Offenen Ganztag möglich sei. Die AG 5 unterstütze ausdrücklich das Bemühen des Oberbürgermeisters gegenüber dem Land die Verpflichtung zur ausreichenden finanziellen Ausstattung des Offenen Ganztags einzufordern.

 

Frau Klos-Eckermann teilt mit, dass ihre Fraktion  die Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehme.

 

Herr Schledorn äußert sein Erschrecken darüber, dass die Kinder im Offenen Ganztag wie in der Vorlage dargestellt zu einem großen Teil keine oder keine ausreichende Nahrung zu sich nähmen. Es müsse darüber nachgedacht werden, wie so eine katastrophale Entwicklung angegangen werden könne.

 

Herr Haensel möchte daran anknüpfen und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das Diakonische Werk Träger der Erwin – Hegemann - Schule sei. Man liege preislich deutlich unter dem beschriebenen Niveau für Mahlzeiten. Für eine Mittagsmahlzeit würden 2 € erhoben. Am Anfang habe man eine hohe Anmeldungsquote gehabt, aber die Kinder seien nicht in der Lage gewesen, die entsprechenden Mittel mitzubringen. Daraufhin habe es reihenweise Abmeldungen vom Mittag gegeben. Man sei mittlerweile bei einer Zahl  von 10 Portionen. Anfangs seien es 50 Portionen gewesen. Dies sei auch ein Trägerproblem. Zum Einen sei ihm das Thema Ernährung und Gesundheit bei Kindern enorm wichtig, aber zum Anderen ergebe sich die Frage, wie  ein Träger das wirtschaftlich abbilden solle. Es sei ein Dilemma.

 

Herr Fischer betont, dass hier deutlich würde, dass es um ein miteinander arbeiten ginge. Man habe in Stadtteilen, wie Herr Haensel sie gerade beschrieben habe, ganz eng mit der Schulleitung zusammengearbeitet. Dies sei sehr erfolgreich gewesen. Es wäre daher  empfehlenswert, bezüglich dieser Problematik  auf Trägerebene zusammen mit den Schulleitungen und der Verwaltung zusammenzuarbeiten.  

 

Herr Gebauer möchte auf die in der Vorlage auf Seite 5 des Teil 3 genannten Handlungsbedarfe im stufenweisen Ausbau hinweisen. Dort seien drei Schulen genannt und er verstünde die Aussage dahingehend, dass dort nur Beispiele stünden, da es auch noch andere Schulen gebe, bei denen der Bedarf auch höher sei als die tatsächlichen Angebote. Er weist ausdrücklich auf Teil 2 der Seite 2 der Vorlage hin, wo unter Nr. 1 stünde, dass die Verwaltung beauftragt würde, gemäß der in der Vorlage dargestellten Handlungsbedarfe an den bestehenden Offenen Ganztagsschulen bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und nicht nur an den drei genannten Schulen.

 

 

 

Herr Strüwer sagt, ihm sei auch aufgefallen, dass  bei der Umsetzung der Anmeldestand bei einzelnen Grundschulen doch erheblich niedriger sei als die geplante Teilnehmer- und Gruppenzahl. Deshalb gebe es ähnlich auch wie in der ersten Ausbaustufe noch Bewegung drin und deshalb sei es hilfreich, wie Herr Gebauer es angesprochen habe, darauf Acht zu geben, wenn in anderen Feldern mehr Bedarf sei, zu versuchen, dem auch zu entsprechen.

 

Herr Goldbach teilt in Bezug auf die Anmeldezahlen mit, dass es nicht aktuellsten Datums sei, was die Starterschulen 2 angingen. Dies sei ein Zwischenstand, der zu einem bestimmten Zeitpunkt abgefragt worden sei.

Unabhängig davon könne es natürlich passieren, dass der Bedarf durchaus mal etwas abweichend sei, d.h. nicht jede Gruppe sofort voll sei. Es gebe Spielraum für diejenigen, die im zweiten Jahr einer solchen Schule als Lernanfänger einen neuen Platz haben wollten.

Der Rat habe seinerzeit flächendeckende Einführung beschlossen. Je mehr Gruppen an einzelnen Schulen aufgrund bestehenden Bedarfes eingerichtet würden, desto weniger könnte in der letzten Ausbaustufe Flächendeckung hergestellt werden. Es könne sein, dass einzelne Schulen im vierten Jahr dann nicht mehr mit drin seien, wenn man nicht über die 25 % springen wolle.

Zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule seien bestimmte Richtgrößen für Schulen vorgegeben worden. Hiervon sei die Bekenntnisschule betroffen. An der Overbergschule gebe es  jetzt eine Warteliste, die eine Gruppe, die dort vorgesehen sei, bei weitem übertreffe. Benachbart sei die Gemeinschaftsschule, in der zwei Gruppen vorgesehen seien. Dies sei jedoch ein Problem, mit dem sich vorrangig der Schulausschuss befassen müsse. 

 

Herr Haensel interessiert sich für die Erfahrungen, die die freien Träger im Augenblick machen. Viele der Schüler, mit denen man gestartet sei, habe man zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Es gebe ein hohes Maß an Fluktuation. Er würde gern wissen, wieviel Kinder man in Gänze schon gehabt habe.

 

Sowohl Herr Gebauer als auch Herr Fischer können  für ihre Schulen die Fluktuation nicht  bestätigen.

 

Herr Strüwer merkt an, dass dies zwar eine umfangreiche Vorlage sei, die sich aber wesentlich auf die finanziellen Aspekte  und Ausbaustufen beziehe, weniger auf die Hinterfragung der inhaltlichen Arbeit. Dies müsse unbedingt an anderer Stelle geschehen. 

Es sei ein Paradebeispiel dafür, dass der Eine Gesetze mache und der Andere müsse mit Geld dafür sorgen, sie umzusetzen. Er erinnert daran, dass man die Offene Ganztagsgrundschule in Hagen mit dem Hinweis der Kostenneutralität eingeführt habe.

Dies sähe so aus, dass man bis zum Jahre 2008 mit gut zwei Millionen Euro dabei sei.

 

Herr Schledorn ist der Meinung, dass die Verwaltung hier von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen sei.

 

 

 

 

Herr Feldhaus interessiert sich für die Finanzierungsfragen. Pro Gruppe seien 40.000 € angesetzt worden. Er schlägt vor, dies pro Kind auszurechnen, da die Zahl der Kinder pro Gruppe doch sehr unterschiedlich sei.

Dadurch könnten Einsparungsmaßnahmen in den Grenzfällen, in denen man in die nächste Gruppengröße stosse, ein wenig abzumildern.

 

 

Herr Goldbach erwidert dazu, dass dies im Wesentlichen passiere. Man habe am Ende ausgewiesen, was der kommunale Zuschuss  pro ein Platz pro Kind. Das Personalkostenrisiko der Träger müsse natürlich mitberücksichtigt werden. Es könne nicht in Gänze dem Träger angelastet werden. Die Berträge, die tatsächlich ausgezahlt würden, würden anhand der Gruppengrößen ermittelt. Grundschulen und Sonderschulen könnten hier nicht verglichen werden, da die Gruppengrößen unterschiedlich vorgesehen seien.

 

Der Aussage von Herrn Schledorn hält er entgegen, dass sich die Verwaltung nicht verrechnet habe. Es habe sich herausgestellt, dass die Annahmen nicht dauerhaft belastbar seien. In der seinerzeit vorgenommenen Bedarfabfrage hätte sich für das gesamte Stadtgebiet ein Betrag von 50 € ergeben. In der Entwicklung habe sich jedoch ergeben, dass sich die Beitragsstärkeren zurückhielten und auch noch andere Angebote annähmen. Die ärmeren Stadtteile seien stark beteiligt. Die eingehenden Beiträge hätten sich seit Einführung des SGB II dramatisch reduziert. Mittlerweile zahle nur noch jeder Zweite einen Beitrag. Und so errechne sich der jetzige Durchschnittspreis von 30 €, der hochgerechnet auf das Jahr 2007 zu einem Einnahmeverlust von 400.000 € führe.

Das, was den Trägern zugemutet worden sei, sei nur möglich gewesen, weil das restliche Jahr nur 11 Monate umfasste. Im zweiten Jahr sei dies nicht mehr möglich.

40.000 € seien an der unteren Grenze dessen, was möglich sei.       

 

Herr Fischer fordert die Anwesenden auf, die Arbeit auch auf Landesebene zu unterstützen, da sie sich in vielerlei Hinsicht bestätigt habe.

 

Der Inhalt von Punkt 5 der Beschlussfassung stößt  auf  Verständnisfragen, die

Herr Steuber zu klären weiß.

Diese Ziffer 5 sei nicht von der Fachverwaltung, sondern von der Finanzverwaltung eingefügt worden. Bei diesem Appell ginge es darum, zukünftig Veränderungen herbeizuführen und diejenigen, die Finanzmittel aus dem  Bund und Landesbereich geben,

 zu veranlassen, einen größtmöglichen Austausch zwischen allen Finanztöpfen zu organisieren. Ob die Förderstruktur jemals verändert würde, sei eine zweite Frage.

 

Abschließend läßt Herr Strüwer über den Beschlussvorschlag in der veränderten Form abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der in der Vorlage dargestellten Handlungsbedarfe

 

 

1.      an den bestehenden Offenen Ganztagsschulen/ Starterschulen I des Schuljahres 2004/05 bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und

 

2.      die Starterschulen II zum Schuljahr 2005/06 entsprechend der dargestellten zweiten Ausbausstufe in Betrieb zu nehmen.

 

3.      den Kooperationspartnern der Offenen Ganztagsschulen entsprechend der dargestellten Finanzbedarfe zum Schuljahr 2005/06 pro Gruppe und Schuljahr ein Budget von 40.000 € an Grundschulen und an Sonderschulen ein Budget von 26.940 € zur Verfügung zu stellen, sowie diese zusätzlich erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2005 zu veranschlagen.

 

4.      die zur Administration des Umsetzungsprozesses erforderlichen personellen Ressourcen zu beschreiben, zu bemessen und bedarfsgerecht bereitzustellen.

 

5.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung zu  

     verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsschule für die Gemeinden

     grundsätzlich  nicht haushaltsneutral möglich ist, sondern vielmehr erhebliche  

     zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt. Dies sei im Zusammenhang mit 

     der Finanzierung durch das Land NRW entsprechend zu berücksichtigen und zwar

     dergestalt, dass den Gemeinden eine gemeinsame flexible Bewirtschaftung der

     Landeszuweisung und der Bundesmittel ermöglicht und zugestanden wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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