03.12.2014 - 11 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Ostermann hat zwei Anfragen zum SGB II-Regelkreis. Er sei auch mit  einer schriftlichen Beantwortung der Fragen einverstanden.

 

1. Gebe es betreffend der Kosten der Unterkunft eine städtische Richtlinie, die besage, dass in dem Fall, wenn das Produkt bei den Kosten der Unterkunft  aus angemessener Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis in einem der beiden Faktoren um 10 % überschritten werde, eine Deckelung vorgenommen werde?

 

Er beschreibt ein Beispiel dazu aus der Praxis. Man habe ihm im Jobcenter die Auskunft in dem Fall gegeben, dass es eine städtische Richtlinie gebe, nach der jeder der Faktoren nicht über 10 % höher sein sollte.

 

Weiterhin wüsste er gern, wie es mit der medizinischen Versorgung von Erstantragstellern aussehe, die nicht krankenversichert seien und bei denen es  im Rahmen der Bearbeitung des Antrags akute Krankheitsfälle gebe.

 

Auch in diesem Fall beschreibt Herr Ostermann einen Fall aus der Praxis.

 

Herr Meier stellt fest, dass Herr Ostermann Anfragen stelle, die aus seinem ehrenamtlichen Leben stammten. Er halte es für bedenklich, solche Fragen hier in einem solchen Gremium zu stellen. Da gebe es sicherlich andere Möglichkeiten, diese Fragen zu stellen. Es wäre sicher sinnvoll, einmal zu klären, welche Art von Anfragen in einem Gremium gestellt werden könnten.

 

Herr Hentschel ist der Meinung, dass die Fragestellung rechtlich zulässig sei.   

 

Herr Ostermann macht deutlich, dass er die Fälle so ausführlich geschildert habe, damit die Ausschussmitglieder den Hintergrund der Fragen nachvollziehen könnten.

Er habe diese Fragen bewusst politisch gestellt. Diese Fragen beträfen das soziale Leben dieser Stadt.

 

Herr Goldbach sichert zu, dass diese Fragen schriftlich beantwortet würden.  

In dem Zusammenhang könne er bereits sagen, dass die Kommune bei den Kosten der Unterkunft einen Rahmen vorgebe, da es sich um rein kommunale Kosten handele, die in diesem Jahr über 50 Millionen € betragen würden. Es gebe natürlich eine Definition von angemessenem Wohnraum und einen  auszuübenden Ermessensspielraum.

 

Er bittet Herrn Ostermann, die genauen Fallkonstellationen schriftlich nachzureichen, weil es hier um EU-Zuwanderer gehe.  Das müsse intensiver geprüft werden, was den rechtlichen Status angehe.  Das sei auch Thema in der Sitzung des Runden Tisches gewesen.

 

Herr Stricker möchte in Bezug auf die Schule Kückelhausen wissen, ob die Planung sich auf die halbe oder die ganze Schule beziehe.

 

Frau Kaufmann berichtet, dass in der Schule Kückelhausen ein Teil des Gebäudes nicht mehr verkehrssicher sei. Daher könne nur der halbe Teil der Schule umgebaut und für den Zweck genutzt werden. 

 

Herr Hentschel bedankt sich für die Aufmerksamkeit und wünscht allen eine angenehme Adventszeit.

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